1,396
edits
m (FuzzyBot moved page How to Read/de to How to read/de without leaving a redirect: Part of translatable page "How to Read") |
(Updating to match new version of source page) Tags: Mobile edit Mobile web edit |
||
Line 4: | Line 4: | ||
<div style="text-align:justify;"> | <div style="text-align:justify;"> | ||
Um die Verwaltungsstruktur eines Landes im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit zu sehen und mehr über die verschiedenen Institutionen innerhalb dieser Struktur zu erfahren, gehen Sie zu <b>[[Country | Um die Verwaltungsstruktur eines Landes im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit zu sehen und mehr über die verschiedenen Institutionen innerhalb dieser Struktur zu erfahren, gehen Sie zu <b>[[Country profiles]]</b> und wählen Sie das entsprechende Land auf der Karte oder in der darunter aufgeführten Länderliste. Jedes Länderprofil gibt einen Überblick über die staatlichen Behörden der Lebens- und Futtermittelsicherheit in dem jeweiligen Land. | ||
==Diagramm der Institutionen auf nationaler Ebene== | |||
Zu Beginn jedes Länderprofiles steht ein einfaches Diagramm, das die Hierarchie der öffentlichen Einrichtungen des Landes im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit zeigt. Die Institutionen werden mit ihren Kürzel aufgeführt. Institutionen auf der zentralen/nationalen Ebene stehen in blauen Kästen, regionale und lokale Institutionen in türkisfarbenen Kästen. | Zu Beginn jedes Länderprofiles steht ein einfaches Diagramm, das die Hierarchie der öffentlichen Einrichtungen des Landes im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit zeigt. Die Institutionen werden mit ihren Kürzel aufgeführt. Institutionen auf der zentralen/nationalen Ebene stehen in blauen Kästen, regionale und lokale Institutionen in türkisfarbenen Kästen. | ||
Line 16: | Line 12: | ||
{{#drawio:Germany_de|max-width=650px}} | {{#drawio:Germany_de|max-width=650px}} | ||
<br clear=all> | <br clear=all> | ||
==Rechtsgrundlage== | |||
Die staatlichen Rechtsgrundlagen für die Lebens- und Futtermittelsicherheit in dem vorgestellten Land werden am Anfang des Profils kurz beschrieben. | Die staatlichen Rechtsgrundlagen für die Lebens- und Futtermittelsicherheit in dem vorgestellten Land werden am Anfang des Profils kurz beschrieben. | ||
==Nationale/zentrale Einrichtungen== | |||
Die Länderprofile enthalten einen kurzen Abschnitt für jede nationale Einrichtung. Diese kurzen Abschnitte enthalten einen Kasten mit dem vollständigen Namen der Einrichtung, ihrem Akronym und ihren Aktivitäten im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit. Dieser Kasten enthält auch Piktogramme, die auf die Zuständigkeiten der Organisationen hinweisen, sowie den Standort und die Website der Einrichtung. | Die Länderprofile enthalten einen kurzen Abschnitt für jede nationale Einrichtung. Diese kurzen Abschnitte enthalten einen Kasten mit dem vollständigen Namen der Einrichtung, ihrem Akronym und ihren Aktivitäten im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit. Dieser Kasten enthält auch Piktogramme, die auf die Zuständigkeiten der Organisationen hinweisen, sowie den Standort und die Website der Einrichtung. | ||
Line 50: | Line 47: | ||
|} | |} | ||
===Zuständigkeiten=== | |||
Die einzelnen Zuständigkeitsbereiche der Behörden werden anhand der 18 Piktogrammen dargestellt. | Die einzelnen Zuständigkeitsbereiche der Behörden werden anhand der 18 Piktogrammen dargestellt. | ||
Line 114: | Line 111: | ||
|} | |} | ||
==Regionale und lokale Einrichtungen== | |||
Institutionen auf regionaler und lokaler Ebene werden in einem Abschnitt des Länderprofils beschrieben. | Institutionen auf regionaler und lokaler Ebene werden in einem Abschnitt des Länderprofils beschrieben. | ||
==Beteiligte Institutionen des EFSA-Netzwerkes== | |||
Artikel-36-Einrichtungen sind von den EU-Mitgliedsstaaten benannte Organisationen, die die EFSA bei der Erfüllung ihres Auftrags unterstützen können. Länder, die dem EFSA-Netz angehören, haben einen letzten Abschnitt in den Länderprofilen, in dem alle Einrichtungen nach Artikel 36 in ihrem Land aufgeführt sind. | Artikel-36-Einrichtungen sind von den EU-Mitgliedsstaaten benannte Organisationen, die die EFSA bei der Erfüllung ihres Auftrags unterstützen können. Länder, die dem EFSA-Netz angehören, haben einen letzten Abschnitt in den Länderprofilen, in dem alle Einrichtungen nach Artikel 36 in ihrem Land aufgeführt sind. |
edits