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In Deutschland sind Risikobewertung und Risikomanagement auf Bundesebene institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) sind Risikobewertung und Risikomanagement jedoch nicht institutionell voneinander getrennt. Die Gesetze zur Lebensmittelsicherheit werden auf Bundesebene erlassen, die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt jedoch bei den Bundesländern.