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Der Aufgabenbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) umfasst wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen im Rahmen von Verwaltungsverfahren (z. B. Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln), die Erstellung von Gutachten zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien sowie die Politikberatung. In seiner Eigenschaft als wissenschaftliche Einrichtung erstellt das BfR Gutachten zur Risikobewertung. Das BfR arbeitet auf nationaler und internationaler Ebene mit anderen wissenschaftlichen Organisationen zusammen, die im gesundheitlichen Verbraucherschutz und in der Lebensmittelsicherheit tätig sind. Darüber hinaus hat das BfR die Aufgabe, neue gesundheitliche Risiken zu identifizieren und Empfehlungen zur Risikominimierung zu erarbeiten. Es hat einen gesetzlichen Auftrag, auch auf Gebieten zu forschen, die mit seiner Arbeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebens- und Futtermittelsicherheit zusammenhängen. Das BfR ist in seiner wissenschaftlichen Bewertung, Forschung und Kommunikation unabhängig. Die Forschungsergebnisse dienen der Information und wissenschaftlichen Beratung des BMEL und anderer Ministerien sowie der regionalen und lokalen Behörden.