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|Am EFSA-Netzwerk beteiligte Einrichtungen nach Art. 36 VO (EG) Nr. 178/2002 | |Am EFSA-Netzwerk beteiligte Einrichtungen nach Art. 36 VO (EG) Nr. 178/2002 | ||
|Organisationen, die Aufgaben für die EFSA erledigen können (z. B. Datensammlung, Vorarbeit für die Erstellung von wissenschaftlichen Stellungnahmen und andere wissenschaftliche und technische Unterstützung). | |Organisationen, die Aufgaben für die EFSA erledigen können (z. B. Datensammlung, Vorarbeit für die Erstellung von wissenschaftlichen Stellungnahmen und andere wissenschaftliche und technische Unterstützung). Die EFSA versendet Ausschreibungen, in denen die zu beantwortenden Forschungsfragen der EFSA beschrieben sind und für welche sich die „Artikel- 36-Einrichtungen“ bewerben können. Eine aktuelle Liste der am EFSA-Netzwerk beteiligten Institutionen gemäß Art. 36 VO (EG) Nr. 178/2002 ist im Internet verfügbar unter: https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/assets/art36listg.pdf | ||
Die EFSA versendet Ausschreibungen, in denen die zu beantwortenden Forschungsfragen der EFSA beschrieben sind und für welche sich die „Artikel- 36-Einrichtungen“ bewerben können. Eine aktuelle Liste der am EFSA-Netzwerk beteiligten Institutionen gemäß Art. 36 VO (EG) Nr. 178/2002 ist im Internet verfügbar unter: https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/assets/art36listg.pdf | |||
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| | |Biozid oder Biozid-Produkte | ||
| | |Wirkstoffe (oder Zubereitungen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten), die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Weg Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schäden durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. Der Begriff Biozid (oder Biozid-Produkt) impliziert, dass der Wirkstoff in einer Form vorhanden ist, der dem Verwender zur Verfügung gestellt werden kann (vgl. Richtlinie 98/8/EG). | ||
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|Codex Alimentarius | |Codex Alimentarius | ||
|( | |(Lateinisch für Lebensmittelkodex) Sammlung von international verabschiedeten Normen, Richtlinien und Verfahrensregeln. Obwohl die Normen, die im Codex Alimentarius dargelegt sind, nicht rechtsverbindlich sind, dienen sie als Richtlinien für Vorschriften des nationalen Lebensmittelrechts. Der Codex Alimentarius folgt dem Prinzip, dass Verbraucher ein Recht auf sichere, für den Verzehr geeignete Lebensmittel von guter Qualität haben. Der Codex Alimentarius wird von der Codex-Alimentarius-Kommission erstellt, einer Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), in der 188 Codex-Mitglieder und 219 Kodex-Beobachter mitwirken. | ||
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|Codex | |Codex-Kontaktstelle | ||
|Codex | |Die Codex-Kontaktstellen dienen als Schnittstellen zwischen dem Sekretariat des Codex-Alimentarius und den Mitgliedsländern. Die Codex-Kontaktstellen erhalten alle Codex-Schlussfassungen (Normen, Verhaltensvorschriften, Richtlinien und weiteren konsultativen Unterlagen) und Arbeitsdokumente von Codex-Sitzungen und stellen sicher, dass sie den Betreffenden in ihren eigenen Ländern zugänglich gemacht werden. | ||
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| | |EFSA-Kontaktstelle | ||
| | |Die EFSA-Kontaktstellen dienen als Schnittstellen zwischen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und den EU-Mitgliedsstaaten. | ||
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| | |EU-Richtlinie | ||
| | |EU-Richtlinien sind Rechtsakte der EU, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. | ||
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| | |EU-Verordnung | ||
| | |EU-Verordnungen gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat der EU und müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden. | ||
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| | |Futtermittel [[File:Futtermittel.jpg|25px]] | ||
| | |Stoffe oder Erzeugnisse, auch Zusatzstoffe, die verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet und zur oralen Tierfütterung bestimmt sind (Empfehlung der Kommission 2011/25/EU). | ||
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| | |Gentechnik [[File:Gentechnik.jpg|25px]] | ||
| | |Die Gentechnik umfasst alle modernen molekularbiologischen Methoden zur Isolierung, Manipulation und Übertragung von Genen von einem Organismus zum anderen. | ||
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| | |Kontaminant [[File:Kontaminanten.jpg|25px]] | ||
| | |Als Kontaminant gilt jeder Stoff, der dem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt wird, jedoch als Folge der Gewinnung (einschließlich der Behandlungsmethoden in Ackerbau, Viehzucht und Veterinärmedizin), Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung des betreffenden Lebensmittels oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden ist. Der Begriff umfasst nicht: Überreste von Insekten, Tierhaare und anderem Fremdbesatz (Verordnung (EWG) Nr. 315/93). | ||
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| | |Lebensmittel | ||
| | |Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden können. (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) | ||
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| | |Lebensmittelhygiene | ||
| | |Fünf Schlüssel der Lebensmittelhygiene der WHO: 1) Vorbeugung vor Kontamination von Lebensmitteln durch Erreger, verbreitet von Menschen, Haustieren und Schädlingen; | ||
2) Trennung von rohen und gekochten Lebensmitteln, um Kontamination der gekochten Lebensmittel zu verhindern | |||
3) Abkochen von Lebensmitteln über eine angemessene Dauer und bei angemessener Temperatur, um Erreger zu töten; | |||
4) Lagerung von Lebensmitteln bei angemessenen Temperaturen; | |||
5) Verwendung von sicherem Wasser und unbehandelten Zutaten. | |||
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| | |Lebensmittelsicherheit | ||
| | |Lebensmittelsicherheit gewährleistet, dass der Verzehr von Lebensmitteln (bei bestimmungsgemäßer Verwendung) nicht schädlich für Verbraucher ist und/oder zu keiner lebensmittelbedingten Krankheit führt. Angemessene Lebensmittelhygiene unterstützt die Lebensmittelsicherheit, wobei der Begriff Lebensmittelsicherheit auch das Nichtvorhandensein von schädlichen Umweltkontaminanten oder Rückständen von Tierarzneimitteln einschließt. | ||
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| | |Mehrjährige nationale Kontrollpläne (MNKP) | ||
| | |Ein mehrjähriger nationaler Kontrollplan beschreibt, wie bestimmte Aspekte der amtlichen Kontrolle und Inspektion im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit organisiert, durchgeführt und/oder umgesetzt werden. Dazu gehören die Häufigkeit von Inspektionen, die Verteilung der Inspektionen innerhalb der Branche und der Betriebe und die Anzahl der zu analysierenden Proben. | ||
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| | |Mineralwasser [[File:Mineralwasser.jpg|25px]] | ||
| | |Abgefülltes Wasser für den menschlichen Verzehr, entweder a) natürliches Mineralwasser, b) natürliches Quellwasser oder c) verarbeitetes Leitungswasser. Natürliches Mineralwasser ist Grundwasser, das aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen wird und eine bestimmte Menge an Mineralien enthält. Quellwasser ist Grundwasser, das aus einer Quelle entsprungen ist, aber weniger Mineralien enthält. Das Symbol bezieht sich nicht auf abgefülltes Wasser, welches für medizinische Zwecke bestimmt ist. | ||
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| | |Nahrungsergänzungsmittel (NEM) [[File:Nahrungsmittelerg.jpg|25px]] | ||
| | |Nahrungsergänzungsmittel sind Nährstoffe oder sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, welche die normale Ernährung ergänzen sollen. Sie werden normalerweise in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pulverbeuteln, Ampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen vermarktet (Richtlinie 2002/46/EG). | ||
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| | |Neuartige Lebensmittel (Novel Food) [[File:NovelFood.jpg|25px]] | ||
| | |Neuartige Lebensmittel – auch Novel Food genannt – sind Lebensmittel und Lebensmittelinhaltsstoffe, die noch nicht in relevantem Ausmaß innerhalb der EU vor dem 15. Mai 1997 verwendet wurden. Um den bestmöglichen Schutz der menschlichen Gesundheit zu sichern, werden neuartige Lebensmittel einer Sicherheitsbewertung unterzogen, bevor sie auf den europäischen Markt kommen dürfen. Nur Produkte, die als sicher für den menschlichen Verzehr zu erachten sind, werden zur Vermarktung zugelassen. | ||
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| | |Pflanzenschutzmittel (PSM) oder Pestizide [[File:Pflanzenschutz.jpg|25px]] | ||
| | |Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten und die zum Schutz von Pflanzen (oder Pflanzenprodukten) gegen Schadorganismen bestimmt sind. Der Begriff Pflanzenschutzmittel (oder Pestizid) impliziert, dass der (die) Wirkstoff(e) in einer Form vorhanden ist (sind), in welcher er (sie) zum Verwender gelangen kann (können). Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln können auch unerwünschte Pflanzen vernichten oder in einer anderen Weise als ein Nährstoff die Lebensvorgänge von Pflanzen beeinflussen (z. B. Wachstumsregler). | ||
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| | |Primäre Lebensmittelproduktion | ||
| | |Anbau, Kultivieren, Ernte, Sammeln oder Fang von Lebensmitteln, z. B. Ernten, Schlachten, Melken oder Angeln. Der Begriff der primären Lebensmittelproduktion beinhaltet nicht die beträchtlichen Veränderungen von Lebensmitteln, beispielsweise Fertigung oder Eindosen, sowie den Verkauf von Lebensmitteln direkt an die Allgemeinheit. | ||
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| | |RASFF-Kontaktstelle | ||
| | |Das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) ist ein Instrument im Informationsaustausch der nationalen Überwachungsbehörden innerhalb der EU. Das RASFF besteht aus 35 Mitgliedern. Jedes Mitglied hat eine RASFF-Kontaktstelle. Wenn ein RASFF-Mitglied Informationen zu einem ernsten Gesundheitsrisiko durch Lebens- oder Futtermittel besitzt, muss es mittels des RASFF unverzüglich die EU-Kommission benachrichtigen. Vor allem die Mitgliedsstaaten müssen die Kommission von allen Maßnahmen, z. B. Ausdem-Verkehr-ziehen oder Rückruf von Lebens- oder Futtermitteln vom Markt, in Kenntnis setzen, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, falls schnelles Handeln notwendig ist. Die EU- Kommission unterrichtet daraufhin unverzüglich alle Mitglieder über die RASFF-Kontaktstellen. | ||
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| | |REACH | ||
| | |Rechtsrahmen für die Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe, um für größere Sicherheit bei der Erzeugung und Verwendung chemischer Substanzen zu sorgen. | ||
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| | |Risikobewertung | ||
| | |Wissenschaftliche Arbeit bestehend aus der Identifizierung möglicher Gefahrenquellen, Charakterisierung der Gefahr, Expositionsschätzung und Risikocharakterisierung. | ||
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| | |Risikokommunikation | ||
| | |Interaktiver Informationsaustausch von Personen im Bereich Risikobewertung und Risikomanagement mit Verbrauchern, der Lebens- und Futtermittelwirtschaft, der Wissenschaftsgemeinschaft und mit anderen Interessengruppen in Bezug auf Risiken, Gefahren und Risikowahrnehmung. Zur Risikokommunikation zählt außerdem die Erklärung der wissenschaftlichen Risikobewertung und der Risikomanagemententscheidungen. | ||
|- | |- | ||
| | |Risikomanagement | ||
| | |Prozess des Abwägens von politischen Alternativen, das Fällen von Entscheidungen und das Umsetzen von Kontroll- und Inspektionsverfahren, um Risiken der Nahrungskette zu bewältigen. | ||
|- | |- | ||
| | |Rückstand | ||
| | |Stoffe, die in Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen, genießbaren tierischen Erzeugnissen oder Trinkwasser vorhanden sind und aus der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder Tierarzneimitteln stammen, einschließlich Stoffwechselprodukte, Zerfalls- oder Reaktionsprodukte. | ||
|- | |- | ||
| | |Tierarzneimittelrückstände [[File:Tierarznei.jpg|25px]] | ||
| | |Stoffe, die in Pflanzen, Pflanzenprodukten, essbaren Tierprodukten oder Trinkwasser enthalten sind, die aus der Verwendung von Tierarzneimitteln, einschließlich Stoffwechselprodukten, Zerfalls- und Reaktionsprodukten, stammen. | ||
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| | |Trinkwasser [[File:Trinkwasser.jpg|25px]] | ||
| | |Wasser aus der Leitung, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. | ||
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| | |Zoonosen [[File:Zoonosen.jpg|25px]] | ||
| | |Sämtliche Krankheiten und/oder sämtliche Infektionen, die auf natürlichem Weg direkt oder indirekt zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können. | ||
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| | |Zuständige Behörde | ||
| | |Eine staatliche Organisation, die rechtlich bevollmächtigt ist, eine bestimmte Funktion auszuführen. | ||
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Latest revision as of 19:10, 2 July 2019
Am EFSA-Netzwerk beteiligte Einrichtungen nach Art. 36 VO (EG) Nr. 178/2002 | Organisationen, die Aufgaben für die EFSA erledigen können (z. B. Datensammlung, Vorarbeit für die Erstellung von wissenschaftlichen Stellungnahmen und andere wissenschaftliche und technische Unterstützung). Die EFSA versendet Ausschreibungen, in denen die zu beantwortenden Forschungsfragen der EFSA beschrieben sind und für welche sich die „Artikel- 36-Einrichtungen“ bewerben können. Eine aktuelle Liste der am EFSA-Netzwerk beteiligten Institutionen gemäß Art. 36 VO (EG) Nr. 178/2002 ist im Internet verfügbar unter: https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/assets/art36listg.pdf |
Biozid oder Biozid-Produkte | Wirkstoffe (oder Zubereitungen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten), die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Weg Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schäden durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. Der Begriff Biozid (oder Biozid-Produkt) impliziert, dass der Wirkstoff in einer Form vorhanden ist, der dem Verwender zur Verfügung gestellt werden kann (vgl. Richtlinie 98/8/EG). |
Codex Alimentarius | (Lateinisch für Lebensmittelkodex) Sammlung von international verabschiedeten Normen, Richtlinien und Verfahrensregeln. Obwohl die Normen, die im Codex Alimentarius dargelegt sind, nicht rechtsverbindlich sind, dienen sie als Richtlinien für Vorschriften des nationalen Lebensmittelrechts. Der Codex Alimentarius folgt dem Prinzip, dass Verbraucher ein Recht auf sichere, für den Verzehr geeignete Lebensmittel von guter Qualität haben. Der Codex Alimentarius wird von der Codex-Alimentarius-Kommission erstellt, einer Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), in der 188 Codex-Mitglieder und 219 Kodex-Beobachter mitwirken. |
Codex-Kontaktstelle | Die Codex-Kontaktstellen dienen als Schnittstellen zwischen dem Sekretariat des Codex-Alimentarius und den Mitgliedsländern. Die Codex-Kontaktstellen erhalten alle Codex-Schlussfassungen (Normen, Verhaltensvorschriften, Richtlinien und weiteren konsultativen Unterlagen) und Arbeitsdokumente von Codex-Sitzungen und stellen sicher, dass sie den Betreffenden in ihren eigenen Ländern zugänglich gemacht werden. |
EFSA-Kontaktstelle | Die EFSA-Kontaktstellen dienen als Schnittstellen zwischen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und den EU-Mitgliedsstaaten. |
EU-Richtlinie | EU-Richtlinien sind Rechtsakte der EU, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. |
EU-Verordnung | EU-Verordnungen gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat der EU und müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden. |
Futtermittel | Stoffe oder Erzeugnisse, auch Zusatzstoffe, die verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet und zur oralen Tierfütterung bestimmt sind (Empfehlung der Kommission 2011/25/EU). |
Gentechnik | Die Gentechnik umfasst alle modernen molekularbiologischen Methoden zur Isolierung, Manipulation und Übertragung von Genen von einem Organismus zum anderen. |
Kontaminant | Als Kontaminant gilt jeder Stoff, der dem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt wird, jedoch als Folge der Gewinnung (einschließlich der Behandlungsmethoden in Ackerbau, Viehzucht und Veterinärmedizin), Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung des betreffenden Lebensmittels oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden ist. Der Begriff umfasst nicht: Überreste von Insekten, Tierhaare und anderem Fremdbesatz (Verordnung (EWG) Nr. 315/93). |
Lebensmittel | Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden können. (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) |
Lebensmittelhygiene | Fünf Schlüssel der Lebensmittelhygiene der WHO: 1) Vorbeugung vor Kontamination von Lebensmitteln durch Erreger, verbreitet von Menschen, Haustieren und Schädlingen;
2) Trennung von rohen und gekochten Lebensmitteln, um Kontamination der gekochten Lebensmittel zu verhindern 3) Abkochen von Lebensmitteln über eine angemessene Dauer und bei angemessener Temperatur, um Erreger zu töten; 4) Lagerung von Lebensmitteln bei angemessenen Temperaturen; 5) Verwendung von sicherem Wasser und unbehandelten Zutaten. |
Lebensmittelsicherheit | Lebensmittelsicherheit gewährleistet, dass der Verzehr von Lebensmitteln (bei bestimmungsgemäßer Verwendung) nicht schädlich für Verbraucher ist und/oder zu keiner lebensmittelbedingten Krankheit führt. Angemessene Lebensmittelhygiene unterstützt die Lebensmittelsicherheit, wobei der Begriff Lebensmittelsicherheit auch das Nichtvorhandensein von schädlichen Umweltkontaminanten oder Rückständen von Tierarzneimitteln einschließt. |
Mehrjährige nationale Kontrollpläne (MNKP) | Ein mehrjähriger nationaler Kontrollplan beschreibt, wie bestimmte Aspekte der amtlichen Kontrolle und Inspektion im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit organisiert, durchgeführt und/oder umgesetzt werden. Dazu gehören die Häufigkeit von Inspektionen, die Verteilung der Inspektionen innerhalb der Branche und der Betriebe und die Anzahl der zu analysierenden Proben. |
Mineralwasser | Abgefülltes Wasser für den menschlichen Verzehr, entweder a) natürliches Mineralwasser, b) natürliches Quellwasser oder c) verarbeitetes Leitungswasser. Natürliches Mineralwasser ist Grundwasser, das aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen wird und eine bestimmte Menge an Mineralien enthält. Quellwasser ist Grundwasser, das aus einer Quelle entsprungen ist, aber weniger Mineralien enthält. Das Symbol bezieht sich nicht auf abgefülltes Wasser, welches für medizinische Zwecke bestimmt ist. |
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) | Nahrungsergänzungsmittel sind Nährstoffe oder sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, welche die normale Ernährung ergänzen sollen. Sie werden normalerweise in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pulverbeuteln, Ampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen vermarktet (Richtlinie 2002/46/EG). |
Neuartige Lebensmittel (Novel Food) | Neuartige Lebensmittel – auch Novel Food genannt – sind Lebensmittel und Lebensmittelinhaltsstoffe, die noch nicht in relevantem Ausmaß innerhalb der EU vor dem 15. Mai 1997 verwendet wurden. Um den bestmöglichen Schutz der menschlichen Gesundheit zu sichern, werden neuartige Lebensmittel einer Sicherheitsbewertung unterzogen, bevor sie auf den europäischen Markt kommen dürfen. Nur Produkte, die als sicher für den menschlichen Verzehr zu erachten sind, werden zur Vermarktung zugelassen. |
Pflanzenschutzmittel (PSM) oder Pestizide | Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten und die zum Schutz von Pflanzen (oder Pflanzenprodukten) gegen Schadorganismen bestimmt sind. Der Begriff Pflanzenschutzmittel (oder Pestizid) impliziert, dass der (die) Wirkstoff(e) in einer Form vorhanden ist (sind), in welcher er (sie) zum Verwender gelangen kann (können). Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln können auch unerwünschte Pflanzen vernichten oder in einer anderen Weise als ein Nährstoff die Lebensvorgänge von Pflanzen beeinflussen (z. B. Wachstumsregler). |
Primäre Lebensmittelproduktion | Anbau, Kultivieren, Ernte, Sammeln oder Fang von Lebensmitteln, z. B. Ernten, Schlachten, Melken oder Angeln. Der Begriff der primären Lebensmittelproduktion beinhaltet nicht die beträchtlichen Veränderungen von Lebensmitteln, beispielsweise Fertigung oder Eindosen, sowie den Verkauf von Lebensmitteln direkt an die Allgemeinheit. |
RASFF-Kontaktstelle | Das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) ist ein Instrument im Informationsaustausch der nationalen Überwachungsbehörden innerhalb der EU. Das RASFF besteht aus 35 Mitgliedern. Jedes Mitglied hat eine RASFF-Kontaktstelle. Wenn ein RASFF-Mitglied Informationen zu einem ernsten Gesundheitsrisiko durch Lebens- oder Futtermittel besitzt, muss es mittels des RASFF unverzüglich die EU-Kommission benachrichtigen. Vor allem die Mitgliedsstaaten müssen die Kommission von allen Maßnahmen, z. B. Ausdem-Verkehr-ziehen oder Rückruf von Lebens- oder Futtermitteln vom Markt, in Kenntnis setzen, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, falls schnelles Handeln notwendig ist. Die EU- Kommission unterrichtet daraufhin unverzüglich alle Mitglieder über die RASFF-Kontaktstellen. |
REACH | Rechtsrahmen für die Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe, um für größere Sicherheit bei der Erzeugung und Verwendung chemischer Substanzen zu sorgen. |
Risikobewertung | Wissenschaftliche Arbeit bestehend aus der Identifizierung möglicher Gefahrenquellen, Charakterisierung der Gefahr, Expositionsschätzung und Risikocharakterisierung. |
Risikokommunikation | Interaktiver Informationsaustausch von Personen im Bereich Risikobewertung und Risikomanagement mit Verbrauchern, der Lebens- und Futtermittelwirtschaft, der Wissenschaftsgemeinschaft und mit anderen Interessengruppen in Bezug auf Risiken, Gefahren und Risikowahrnehmung. Zur Risikokommunikation zählt außerdem die Erklärung der wissenschaftlichen Risikobewertung und der Risikomanagemententscheidungen. |
Risikomanagement | Prozess des Abwägens von politischen Alternativen, das Fällen von Entscheidungen und das Umsetzen von Kontroll- und Inspektionsverfahren, um Risiken der Nahrungskette zu bewältigen. |
Rückstand | Stoffe, die in Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen, genießbaren tierischen Erzeugnissen oder Trinkwasser vorhanden sind und aus der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder Tierarzneimitteln stammen, einschließlich Stoffwechselprodukte, Zerfalls- oder Reaktionsprodukte. |
Tierarzneimittelrückstände | Stoffe, die in Pflanzen, Pflanzenprodukten, essbaren Tierprodukten oder Trinkwasser enthalten sind, die aus der Verwendung von Tierarzneimitteln, einschließlich Stoffwechselprodukten, Zerfalls- und Reaktionsprodukten, stammen. |
Trinkwasser | Wasser aus der Leitung, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. |
Zoonosen | Sämtliche Krankheiten und/oder sämtliche Infektionen, die auf natürlichem Weg direkt oder indirekt zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können. |
Zuständige Behörde | Eine staatliche Organisation, die rechtlich bevollmächtigt ist, eine bestimmte Funktion auszuführen. |