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In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung zuständig. In den meisten Bundesländern ist die Lebensmittelüberwachung in drei Ebenen unterteilt: Auf der obersten Ebene koordiniert das zuständige Landesministerium die Lebensmittelüberwachung. Darunter sind die Landesbehörden oder die Regierungspräsidien für die Aufsicht über die Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. Diese örtlichen Ämter für Lebensmittel- und Veterinärkontrolle führen die Untersuchungen vor Ort durch. |
Latest revision as of 10:59, 10 September 2024
In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung zuständig. In den meisten Bundesländern ist die Lebensmittelüberwachung in drei Ebenen unterteilt: Auf der obersten Ebene koordiniert das zuständige Landesministerium die Lebensmittelüberwachung. Darunter sind die Landesbehörden oder die Regierungspräsidien für die Aufsicht über die Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. Diese örtlichen Ämter für Lebensmittel- und Veterinärkontrolle führen die Untersuchungen vor Ort durch.