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Das am 22. Juli 1974, mit dem "Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes", gegründete Umweltbundesamt (UBA) unterstützt das Bundesumweltministerium in Angelegenheiten des Immissions- und Bodenschutzes, der Abfall und Wasserwirtschaft sowie der gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes insbesondere bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Erforschung und Entwicklung von Grundlagen für geeignete Maßnahmen sowie bei der Prüfung und Untersuchung von Verfahren und Einrichtungen. | Das am 22. Juli 1974, mit dem "Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes", gegründete Umweltbundesamt (UBA) unterstützt das Bundesumweltministerium in Angelegenheiten des Immissions- und Bodenschutzes, der Abfall und Wasserwirtschaft sowie der gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes insbesondere bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Erforschung und Entwicklung von Grundlagen für geeignete Maßnahmen sowie bei der Prüfung und Untersuchung von Verfahren und Einrichtungen. | ||
Auch beim Vollzug zahlreicher Gesetze wie beispielsweise des Emissionshandels, des Pflanzenschutzgesetzes, des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes oder der europäischen REACH-Verordnung ist das UBA beteiligt. |
Revision as of 16:51, 1 June 2022
Das am 22. Juli 1974, mit dem "Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes", gegründete Umweltbundesamt (UBA) unterstützt das Bundesumweltministerium in Angelegenheiten des Immissions- und Bodenschutzes, der Abfall und Wasserwirtschaft sowie der gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes insbesondere bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Erforschung und Entwicklung von Grundlagen für geeignete Maßnahmen sowie bei der Prüfung und Untersuchung von Verfahren und Einrichtungen.
Auch beim Vollzug zahlreicher Gesetze wie beispielsweise des Emissionshandels, des Pflanzenschutzgesetzes, des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes oder der europäischen REACH-Verordnung ist das UBA beteiligt.