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In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelkontrolle zuständig. Um eine einheitliche Überwachungspraxis in allen Bundesländern sicherzustellen, stimmen sich die Bundesländer vor allem in Arbeitsgemeinschaften ab, an denen auch die Bundesebene beteiligt ist. In den meisten Bundesländern ist die Lebensmittelkontrolle in drei Ebenen unterteilt: Auf der obersten Ebene koordiniert das zuständige Ministerium die Lebensmittelkontrolle. Darunter sind die Landesbehörden oder die Landesämter für die Aufsichtskontrolle der Lebensmittelkontrollbehörden im Bezirks- oder Gemeindeamt zuständig (Kreise und kreisfreie Städte). Diese örtlichen Ämter für Lebensmittel- und Veterinärkontrolle führen die Untersuchung vor Ort durch.