Luxembourg:Luxembourg/3/de

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Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und die nationalen Gesetze vom 8. September 2022 zur Einrichtung und Organisation der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung und vom 26. April 2022 über die amtliche Überwachung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, sind die zentralen Rechtsgrundlagen des Lebensmittelrechts in Luxemburg. Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften können strafrechtlich geahndet werden, aber auch Notmaßnahmen und Verwaltungsmaßnahmen nach sich ziehen. Staatliche Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit basieren häufig auf wissenschaftlichen Risikobewertungen. Die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit staatlicher Maßnahmen obliegt jedoch den Gerichten.