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Artikel-36-Einrichtungen sind von den EU-Mitgliedsstaaten benannte Organisationen, die die EFSA bei der Erfüllung ihres Auftrags unterstützen können. Für Länder, die dem EFSA-Netzwerk angehören, sind hier alle Institutionen aufgeführt, die unter diese Kategorie fallen.
Artikel-36-Einrichtungen sind von den EU-Mitgliedsstaaten benannte Organisationen, die die EFSA bei der Erfüllung ihres Auftrags unterstützen können. Länder, die dem EFSA-Netz angehören, haben einen letzten Abschnitt in den Länderprofilen, in dem alle Einrichtungen nach Artikel 36 in ihrem Land aufgeführt sind.

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