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Der Schwerpunkt des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liegt auf dem Risikomanagement. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit unterstützt das BVL die Zusammenarbeit zwischen BMEL, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und den Bundesländern. Gemeinsam mit den Bundesländern koordiniert das BVL die Programme zur Lebensmittelüberwachung und zum Monitoring, einschließlich des Zoonosenmonitorings. Im Auftrag der Bundesländer betreibt das BVL die Gemeinsame Zentralstelle "Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen im Internethandel" (G@ZIELT). Das BVL ist die deutsche nationale Kontaktstelle für die Inspektionen der Europäischen Kommission, für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) sowie das Amtshilfe- und Kooperationssystem (AAC) der Europäischen Union und stellt in dieser Funktion den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern sicher. In Krisenzeiten dient es als Lagezentrum für den Krisenstab des BMEL und führt regelmäßig Krisenübungen mit allen relevanten Akteuren durch. Das BVL sammelt und analysiert Daten der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle und leitet sie an die EFSA weiter. Es dient als Kontaktstelle für das EU-Netzwerk für Lebensmittelbetrug. Außerdem unterstützt das BVL die zuständigen Behörden und Lebensmittelverbände in Exportangelegenheiten und begleitet den Registrierungsprozess von Lebensmittelunternehmern in Drittländern.
Der Schwerpunkt des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liegt auf dem Risikomanagement. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit unterstützt das BVL die Zusammenarbeit zwischen BMEL, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den Bundesländern. Gemeinsam mit den Bundesländern koordiniert das BVL die Programme zur Lebensmittelüberwachung und zum Monitoring, einschließlich des Zoonosenmonitorings. Im Auftrag der Bundesländer betreibt das BVL die Gemeinsame Zentralstelle "Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen im Internethandel" (G@ZIELT). Das BVL ist die deutsche nationale Kontaktstelle für die Inspektionen der Europäischen Kommission, für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) sowie das Amtshilfe- und Kooperationssystem (AAC) der Europäischen Union und stellt in dieser Funktion den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern sicher. In Krisenzeiten dient es als Lagezentrum für den Krisenstab des BMEL und führt regelmäßig Krisenübungen mit allen relevanten Akteuren durch. Das BVL sammelt und analysiert Daten der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle und leitet sie an die EFSA weiter. Es dient als Kontaktstelle für das EU-Netzwerk für Lebensmittelbetrug. Außerdem unterstützt das BVL die zuständigen Behörden und Lebensmittelverbände in Exportangelegenheiten und begleitet den Registrierungsprozess von Lebensmittelunternehmern in Drittländern.


Das BVL ist die Regulierungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel. Bei der Entscheidungsfindung stützt sich das BVL in der Regel auf Risikobewertungen des BfR, außer bei der Zulassung von Tierarzneimitteln, wo die Fachkompetenz und die Verantwortung beim BVL liegen. Auf der Grundlage von Risikobewertungen anderer Behörden entscheidet das BVL über Anträge zum wissenschaftlichen Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Außerdem ist das BVL an der EU-Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel) beteiligt.
Das BVL ist die Regulierungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel. Bei der Entscheidungsfindung stützt sich das BVL in der Regel auf Risikobewertungen des BfR, außer bei der Zulassung von Tierarzneimitteln, wo die Fachkompetenz und die Verantwortung beim BVL liegen. Auf der Grundlage von Risikobewertungen anderer Behörden entscheidet das BVL über Anträge zum wissenschaftlichen Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Außerdem ist das BVL an der EU-Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel) beteiligt.

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