| Darüber hinaus ist das BfR auch für die Risikobewertung und Risikokommunikation im Bereich der Sicherheit von Verbraucherprodukten, Kosmetika, Bioziden und Chemikalien (REACH) zuständig. Außerdem sammelt und bewertet das BfR Meldungen über Vergiftungen durch Chemikalien. Es führt Risikobewertungen von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten in Bezug auf Toxikologie und Rückstände durch. Auch Methoden zur Rückstandsanalyse werden zu Kontrollzwecken bewertet. | | Darüber hinaus ist das BfR auch für die Risikobewertung und Risikokommunikation im Bereich der Sicherheit von Verbraucherprodukten, Kosmetika, Bioziden und Chemikalien (REACH) zuständig. Außerdem sammelt und bewertet das BfR Meldungen über Vergiftungen durch Chemikalien. Es führt Risikobewertungen von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten in Bezug auf Toxikologie und Rückstände durch. Auch Methoden zur Rückstandsanalyse werden zu Kontrollzwecken bewertet. |
| Vierzehn nationale Referenzlaboratorien (NRL), die in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Lebensmittelhygiene tätig sind, sind dem BfR gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 angeschlossen. Es handelt sich um NRLs für Salmonellen, Überwachung mariner Biotoxine, lebensmittelbedingte Viren, ''Listeria monocytogenes'', koagulase-positive Staphylokokken einschließlich ''Staphylococcus aureus'', ''Escherichia coli'' einschließlich Verotoxin-produzierender ''E. coli'', ''Campylobacter'', Trichinen, Antibiotikaresistenz, tierische Proteine in Futtermitteln, Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Mykotoxine und Pflanzentoxine in Futter- und Lebensmitteln sowie halogenierte persistente organische Schadstoffe (POPs) in Futter- und Lebensmitteln. Neben diesen auf EU-Recht basierenden NRLs sind dem BfR weitere Laboratorien mit Referenzfunktion angeschlossen. Dazu gehören das Referenzlabor im Netzwerk gentechnisch veränderter Organismen (GVO), die oberste Begutachtungsstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach der Weinüberwachungsverordnung, die Zoonoseberichterstattung sowie die Konsiliarlaboratorien für ''Leptospira'', ''Yersinia'' sowie Vibrios. | | Vierzehn nationale Referenzlaboratorien (NRL), die in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Lebensmittelhygiene tätig sind, sind dem BfR gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 angeschlossen. Es handelt sich um NRLs für Salmonellen, Überwachung mariner Biotoxine, lebensmittelbedingte Viren, ''Listeria monocytogenes'', koagulase-positive Staphylokokken einschließlich ''Staphylococcus aureus'', ''Escherichia coli'' einschließlich Verotoxin-produzierender ''E. coli'', ''Campylobacter'', Trichinen, Antibiotikaresistenz, tierische Proteine in Futtermitteln, Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Mykotoxine und Pflanzentoxine in Futter- und Lebensmitteln sowie halogenierte persistente organische Schadstoffe (POPs) in Futter- und Lebensmitteln. Neben diesen auf EU-Recht basierenden NRLs sind dem BfR weitere Laboratorien mit Referenzfunktion angeschlossen. Dazu gehören das Referenzlabor im Netzwerk gentechnisch veränderter Organismen (GVO), die oberste Begutachtungsstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach der Weinüberwachungsverordnung, die Zoonoseberichterstattung sowie die Konsiliarlaboratorien für ''Leptospira'', ''Yersinia'' sowie Vibrios. Auch das Nationales Studienzentrum für Sequenzierungen in der Risikobewertung ist am BfR angesiedelt. |
| Ein wesentlicher Bestandteil der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung am BfR ist die Entwicklung effektiver Risikokommunikationsstrategien. Dabei werden die Ergebnisse wissenschaftlicher Risikobeschreibungen mit den Informationsbedürfnissen relevanter Zielgruppen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, öffentlichen Institutionen, (Verbraucher-)Verbänden, Medien, NGOs und Verbrauchern zusammengeführt. Der Abgleich individueller Risikowahrnehmungen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Risikobewertungen und Beschreibungen wissenschaftlicher Unsicherheiten ist Voraussetzung für die Durchführung anschließender partizipativer Risikokommunikationsmaßnahmen. | | Ein wesentlicher Bestandteil der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung am BfR ist die Entwicklung effektiver Risikokommunikationsstrategien. Dabei werden die Ergebnisse wissenschaftlicher Risikobeschreibungen mit den Informationsbedürfnissen relevanter Zielgruppen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, öffentlichen Institutionen, (Verbraucher-)Verbänden, Medien, NGOs und Verbrauchern zusammengeführt. Der Abgleich individueller Risikowahrnehmungen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Risikobewertungen und Beschreibungen wissenschaftlicher Unsicherheiten ist Voraussetzung für die Durchführung anschließender partizipativer Risikokommunikationsmaßnahmen. |