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Der Aufgabenbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) umfasst wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen im Rahmen von Verwaltungsverfahren, wie z. B. Zulassungen für Pflanzenschutzmittel und Politikberatung. Die BfR-Risikobewertungen werden vom BMEL, BMUB und den regionalen/lokalen Behörden als Grundlage für Managementmaßnahmen eingesetzt. Das BfR hat Risiken frei von wirtschaftlichen, politischen oder gesellschaftlichen Interessen zu bewerten, neue gesundheitliche Risiken aufzuspüren und Empfehlungen zur Risikominimierung zu erarbeiten Das BfR lässt sich dabei von 15 unabhängigen Expertenkommissionen mit insgesamt ca. 200 Wissenschaftlern beraten. In seiner Eigenschaft als wissenschaftliches Gremium genießt das BfR Unabhängigkeit hinsichtlich der Ergebnisse seiner Stellungnahmen und erstellt Gutachten zur Risikobewertung. Zu den Aufgaben des BfR gehören neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, Futtermittel, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln, genetisch veränderte Organismen (GVO), Nahrungsergänzungsmittel, Zoonosen, Lebensmittelkontaktmaterialien und Mineralwässer. Weitere Schwerpunkte sind die Forschung und die transparente Kommunikation mit der breiten Öffentlichkeit, den wissenschaftlichen Kreisen und anderen Stakeholdern.