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Artikel-36-Einrichtungen sind von den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten benannte Organisationen, die die EFSA bei der Erfüllung ihres Auftrags unterstützen können. Länder, die dem EFSA-Netzwerk angehören, haben einen letzten Abschnitt in den Länderprofilen, in dem alle Artikel-36-Einrichtungen in ihrem Land aufgeführt sind.