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The central legal foundation for food legislation in Germany is the Food and Feed Code (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch), and the legislative responsibilities lie almost exclusively with the Federal Ministry of Food and Agriculture (BMEL) and its subordinate authorities. Infringement of food regulations can lead to measures under criminal law and consumer damage claims under civil law, whereby the final decision rests with the courts. Government measures with regard to food safety are generally based on scientific risk assessments.
Die zentrale Rechtsgrundlage für das Lebensmittelrecht in Deutschland ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, und die Gesetzgebungskompetenz liegt fast ausschließlich beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und seinen nachgeordneten Behörden. Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften können zu strafrechtlichen Maßnahmen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher führen, wobei die endgültige Entscheidung bei den Gerichten liegt. Staatliche Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit basieren in der Regel auf wissenschaftlichen Risikobewertungen.


In Germany, risk assessment and risk management are institutionally separated at the federal level. However, at the regional level (i.e. the 16 federal states), risk assessment and risk management are not institutionally separated. Food safety laws are enacted at the federal level, but competence for official food control lies with the federal states.
In Deutschland sind Risikobewertung und Risikomanagement auf Bundesebene institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) sind Risikobewertung und Risikomanagement jedoch nicht institutionell voneinander getrennt. Die Gesetze zur Lebensmittelsicherheit werden auf Bundesebene erlassen, die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt jedoch bei den Bundesländern.


Risk assessments are usually published on the Internet unless there are statutory provisions prohibiting it.
Risikobewertungen werden in der Regel im Internet veröffentlicht, es sei denn, es gibt gesetzliche Bestimmungen, die dies verbieten.




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Deutschland besteht aus 16 Bundesländern mit großen individuellen Unterschieden in Bezug auf die Größe jedes Bundeslandes (zwischen etwa 1 und 18 Millionen Einwohnern pro Bundesland). Die 16 Bundesländer Deutschlands sind verantwortlich für die Umsetzung der Gesetze. Die Umsetzung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit liegt daher in der Verantwortung der Länder. In dieser Aufgabe sind die Bundesländer unabhängig, d. h., sie unterliegen nicht den Weisungen der Bundesregierung.
Deutschland besteht aus 16 Bundesländern mit großen individuellen Unterschieden in Bezug auf die Größe jedes Bundeslandes (zwischen etwa 1 und 18 Millionen Einwohnern pro Bundesland). Die 16 Bundesländer Deutschlands sind verantwortlich für die Umsetzung der Gesetze. Die Umsetzung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit liegt daher in der Verantwortung der Länder. In dieser Aufgabe sind die Bundesländer unabhängig, d. h., sie unterliegen nicht den Weisungen der Bundesregierung.


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''© worldfoodsafetyalmanac.bfr.berlin''
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Die zentrale Rechtsgrundlage für das Lebensmittelrecht in Deutschland ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, und die Gesetzgebungskompetenz liegt fast ausschließlich beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und seinen nachgeordneten Behörden. Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften können zu strafrechtlichen Maßnahmen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher führen, wobei die endgültige Entscheidung bei den Gerichten liegt. Staatliche Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit basieren in der Regel auf wissenschaftlichen Risikobewertungen.
Die zentrale Rechtsgrundlage für das Lebensmittelrecht in Deutschland ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, und die Gesetzgebungskompetenz liegt fast ausschließlich beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und seinen nachgeordneten Behörden. Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften können zu strafrechtlichen Maßnahmen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher führen, wobei die endgültige Entscheidung bei den Gerichten liegt. Staatliche Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit basieren in der Regel auf wissenschaftlichen Risikobewertungen.
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In Deutschland sind Risikobewertung und Risikomanagement auf Bundesebene institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) sind Risikobewertung und Risikomanagement jedoch nicht institutionell voneinander getrennt. Die Gesetze zur Lebensmittelsicherheit werden auf Bundesebene erlassen, die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt jedoch bei den Bundesländern.
In Deutschland sind Risikobewertung und Risikomanagement auf Bundesebene institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) sind Risikobewertung und Risikomanagement jedoch nicht institutionell voneinander getrennt. Die Gesetze zur Lebensmittelsicherheit werden auf Bundesebene erlassen, die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt jedoch bei den Bundesländern.
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Risikobewertungen werden in der Regel im Internet veröffentlicht, es sei denn, es gibt gesetzliche Bestimmungen, die dies verbieten.
Risikobewertungen werden in der Regel im Internet veröffentlicht, es sei denn, es gibt gesetzliche Bestimmungen, die dies verbieten.
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== Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ==
== Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ==
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|https://www.bmel.de/
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist für die Agrar- und Ernährungspolitik sowie die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zuständig. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit bereitet das BMEL Gesetzesentwürfe und Fragen zu Rechtsverordnungen vor. Unterstützt wird das BMEL von mehreren wissenschaftlichen Beiräten, z. B. für Agrarpolitik, Lebensmittel und gesundheitlichen Verbraucherschutz und für Biodiversität und genetische Ressourcen. Zu den Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL gehören Bundesoberbehörden, rechtlich selbstständige Einrichtungen, die Bundesforschungseinrichtungen, Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist für die Agrar- und Ernährungspolitik sowie die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zuständig. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit bereitet das BMEL Gesetzesentwürfe und Fragen zu Rechtsverordnungen vor. Unterstützt wird das BMEL von mehreren wissenschaftlichen Beiräten, z. B. für Agrarpolitik, Lebensmittel und gesundheitlichen Verbraucherschutz und für Biodiversität und genetische Ressourcen. Zu den Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL gehören Bundesoberbehörden, rechtlich selbstständige Einrichtungen, die Bundesforschungseinrichtungen, Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft.
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Das BMEL ist die zentrale zuständige Behörde (CCA) für die EU-Gesetzgebung im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie-Hygiene, GVO in Lebens- und Futtermitteln. Darüber hinaus ist sie die zuständige Behörde für Pflanzengesundheit, Tierschutz und beteiligt bei der Erarbeitung von EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Kontaminanten in Lebensmitteln sowie Lebensmittelbedarfsgegenstände.
Das BMEL ist die zentrale zuständige Behörde (CCA) für die EU-Gesetzgebung im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie-Hygiene, GVO in Lebens- und Futtermitteln. Darüber hinaus ist sie die zuständige Behörde für Pflanzengesundheit, Tierschutz und beteiligt bei der Erarbeitung von EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Kontaminanten in Lebensmitteln sowie Lebensmittelbedarfsgegenstände.
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Das BMEL ist das federführende Ressort für die Angelegenheiten der allgemeinen LM-Hygiene, die in VO 852/2004 geregelt sind. Außerdem ist das BMEL zuständig für die Erstellung des Berichts über die von den Ländern durchgeführten Kontrollen des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Das BMEL ist das federführende Ressort für die Angelegenheiten der allgemeinen LM-Hygiene, die in VO 852/2004 geregelt sind. Außerdem ist das BMEL zuständig für die Erstellung des Berichts über die von den Ländern durchgeführten Kontrollen des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
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Im Bereich der Futtermittelsicherheit und Tierernährung ist es zuständig für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften auf Bundesebene und für die Koordinierung ihrer Durchführung mit Unterstützung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Hinsichtlich der Risiken für die Lebensmittelsicherheit wird das BMEL vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beraten.
Im Bereich der Futtermittelsicherheit und Tierernährung ist es zuständig für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften auf Bundesebene und für die Koordinierung ihrer Durchführung mit Unterstützung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Hinsichtlich der Risiken für die Lebensmittelsicherheit wird das BMEL vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beraten.
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Das BMEL verantwortet die nach Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 am EFSA-Netzwerk beteiligten Forschungseinrichtungen des Bundes, die zu verschiedenen Themen beraten. Dazu gehören das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Bereich der Tierseuchen, des Tierschutzes, der Tierhaltung, der Tierernährung und der Nutztiergenetik, das Julius Kühn-Institut (JKI) in Fragen der Pflanzengesundheit und des Pflanzenschutzes sowie das Max Rubner-Institut (MRI) im Bereich Ernährung und Lebensmittel. Darüber hinaus berät das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) als Teil des Artikel-36-Netzes in Fragen der Pflanzengesundheit, der gentechnisch veränderten Organismen, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Umweltrisikobewertung.
Das BMEL verantwortet die nach Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 am EFSA-Netzwerk beteiligten Forschungseinrichtungen des Bundes, die zu verschiedenen Themen beraten. Dazu gehören das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Bereich der Tierseuchen, des Tierschutzes, der Tierhaltung, der Tierernährung und der Nutztiergenetik, das Julius Kühn-Institut (JKI) in Fragen der Pflanzengesundheit und des Pflanzenschutzes sowie das Max Rubner-Institut (MRI) im Bereich Ernährung und Lebensmittel. Darüber hinaus berät das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) als Teil des Artikel-36-Netzes in Fragen der Pflanzengesundheit, der gentechnisch veränderten Organismen, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Umweltrisikobewertung.
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Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse sind entscheidend für politische Entscheidungen. Das BMEL kann dabei auf seine gut aufgestellten Fachforschungseinrichtungen zurückgreifen. Zu dieser Ressortforschung gehören neben den vier Bundesforschungsinstituten auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ). Innovative Forschung und kompetente wissenschaftliche Politikberatung sind eng miteinander verbundene Aufgaben dieser Einrichtungen.
Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse sind entscheidend für politische Entscheidungen. Das BMEL kann dabei auf seine gut aufgestellten Fachforschungseinrichtungen zurückgreifen. Zu dieser Ressortforschung gehören neben den vier Bundesforschungsinstituten auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ). Innovative Forschung und kompetente wissenschaftliche Politikberatung sind eng miteinander verbundene Aufgaben dieser Einrichtungen.
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== Bundesinstitut für Risikobewertung ==
== Bundesinstitut für Risikobewertung ==
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|https://www.bfr.bund.de/
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Zu den Aufgaben des BfR gehören auch die Dokumentation von Vergiftungsfällen, die Bewertung von Methoden zum Ersatz oder zur Ergänzung von Tierversuchen sowie die Beurteilung von Entwicklungstrends bei Zoonoseerregern (einschließlich Antibiotikaresistenzen). Weitere Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Forschung und die transparente Kommunikation von Risiken gegenüber der breiten Öffentlichkeit, der Wissenschaft und anderen Interessengruppen. Eine Auflistung ihrer Aufgaben findet sich im Gesetz zur Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit.  
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Zu den Aufgaben des BfR gehören auch die Dokumentation von Vergiftungsfällen, die Bewertung von Methoden zum Ersatz oder zur Ergänzung von Tierversuchen sowie die Beurteilung von Entwicklungstrends bei Zoonoseerregern (einschließlich Antibiotikaresistenzen). Weitere Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Forschung und die transparente Kommunikation von Risiken gegenüber der breiten Öffentlichkeit, der Wissenschaft und anderen Interessengruppen. Eine Auflistung ihrer Aufgaben findet sich im Gesetz zur Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit.
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Darüber hinaus ist das BfR auch für die Risikobewertung und Risikokommunikation im Bereich der Sicherheit von Verbraucherprodukten, Kosmetika, Bioziden und Chemikalien (REACH) zuständig. Außerdem sammelt und bewertet das BfR Meldungen über Vergiftungen durch Chemikalien. Es führt Risikobewertungen von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten in Bezug auf Toxikologie und Rückstände durch. Auch Methoden zur Rückstandsanalyse werden zu Kontrollzwecken bewertet.
Darüber hinaus ist das BfR auch für die Risikobewertung und Risikokommunikation im Bereich der Sicherheit von Verbraucherprodukten, Kosmetika, Bioziden und Chemikalien (REACH) zuständig. Außerdem sammelt und bewertet das BfR Meldungen über Vergiftungen durch Chemikalien. Es führt Risikobewertungen von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten in Bezug auf Toxikologie und Rückstände durch. Auch Methoden zur Rückstandsanalyse werden zu Kontrollzwecken bewertet.
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Ein wesentlicher Bestandteil der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung am BfR ist die Entwicklung effektiver Risikokommunikationsstrategien. Dabei werden die Ergebnisse wissenschaftlicher Risikobeschreibungen mit den Informationsbedürfnissen relevanter Zielgruppen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, öffentlichen Institutionen, (Verbraucher-)Verbänden, Medien, NGOs und Verbrauchern zusammengeführt. Der Abgleich individueller Risikowahrnehmungen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Risikobewertungen und Beschreibungen wissenschaftlicher Unsicherheiten ist Voraussetzung für die Durchführung anschließender partizipativer Risikokommunikationsmaßnahmen.
Ein wesentlicher Bestandteil der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung am BfR ist die Entwicklung effektiver Risikokommunikationsstrategien. Dabei werden die Ergebnisse wissenschaftlicher Risikobeschreibungen mit den Informationsbedürfnissen relevanter Zielgruppen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, öffentlichen Institutionen, (Verbraucher-)Verbänden, Medien, NGOs und Verbrauchern zusammengeführt. Der Abgleich individueller Risikowahrnehmungen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Risikobewertungen und Beschreibungen wissenschaftlicher Unsicherheiten ist Voraussetzung für die Durchführung anschließender partizipativer Risikokommunikationsmaßnahmen.
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== Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ==
== Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ==
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|https://www.bvl.bund.de/DE/Home/home_node.html
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Der Schwerpunkt des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liegt auf dem Risikomanagement. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit unterstützt das BVL die Zusammenarbeit zwischen BMEL, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den Bundesländern. Gemeinsam mit den Bundesländern koordiniert das BVL die Programme zur Lebensmittelüberwachung und zum Monitoring, einschließlich des Zoonosenmonitorings. Im Auftrag der Bundesländer betreibt das BVL die Gemeinsame Zentralstelle "Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen im Internethandel" (G@ZIELT). Das BVL ist die deutsche nationale Kontaktstelle für die Inspektionen der Europäischen Kommission, für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) sowie das Amtshilfe- und Kooperationssystem (AAC) der Europäischen Union und stellt in dieser Funktion den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern sicher. In Krisenzeiten dient es als Lagezentrum für den Krisenstab des BMEL und führt regelmäßig Krisenübungen mit allen relevanten Akteuren durch. Das BVL sammelt und analysiert Daten der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle und leitet sie an die EFSA weiter. Es dient als Kontaktstelle für das EU-Netzwerk für Lebensmittelbetrug. Außerdem unterstützt das BVL die zuständigen Behörden und Lebensmittelverbände in Exportangelegenheiten und begleitet den Registrierungsprozess von Lebensmittelunternehmern in Drittländern.
Der Schwerpunkt des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liegt auf dem Risikomanagement. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit unterstützt das BVL die Zusammenarbeit zwischen BMEL, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den Bundesländern. Gemeinsam mit den Bundesländern koordiniert das BVL die Programme zur Lebensmittelüberwachung und zum Monitoring, einschließlich des Zoonosenmonitorings. Im Auftrag der Bundesländer betreibt das BVL die Gemeinsame Zentralstelle "Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen im Internethandel" (G@ZIELT). Das BVL ist die deutsche nationale Kontaktstelle für die Inspektionen der Europäischen Kommission, für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) sowie das Amtshilfe- und Kooperationssystem (AAC) der Europäischen Union und stellt in dieser Funktion den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern sicher. In Krisenzeiten dient es als Lagezentrum für den Krisenstab des BMEL und führt regelmäßig Krisenübungen mit allen relevanten Akteuren durch. Das BVL sammelt und analysiert Daten der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle und leitet sie an die EFSA weiter. Es dient als Kontaktstelle für das EU-Netzwerk für Lebensmittelbetrug. Außerdem unterstützt das BVL die zuständigen Behörden und Lebensmittelverbände in Exportangelegenheiten und begleitet den Registrierungsprozess von Lebensmittelunternehmern in Drittländern.
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Das BVL ist die Regulierungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel. Bei der Entscheidungsfindung stützt sich das BVL in der Regel auf Risikobewertungen des BfR, außer bei der Zulassung von Tierarzneimitteln, wo die Fachkompetenz und die Verantwortung beim BVL liegen. Auf der Grundlage von Risikobewertungen anderer Behörden entscheidet das BVL über Anträge zum wissenschaftlichen Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Außerdem ist das BVL an der EU-Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel) beteiligt.
Das BVL ist die Regulierungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel. Bei der Entscheidungsfindung stützt sich das BVL in der Regel auf Risikobewertungen des BfR, außer bei der Zulassung von Tierarzneimitteln, wo die Fachkompetenz und die Verantwortung beim BVL liegen. Auf der Grundlage von Risikobewertungen anderer Behörden entscheidet das BVL über Anträge zum wissenschaftlichen Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Außerdem ist das BVL an der EU-Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel) beteiligt.
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Das Referenzlabor der Europäischen Union (EURL) für Rückstände von Tierarzneimitteln und Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und acht nationale Referenzlaboratorien (NRL) sind gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 dem BVL angeschlossen. Durch ihre Arbeit werden vergleichbare Verfahren und Ergebnisse sichergestellt.
Das Referenzlabor der Europäischen Union (EURL) für Rückstände von Tierarzneimitteln und Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und acht nationale Referenzlaboratorien (NRL) sind gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 dem BVL angeschlossen. Durch ihre Arbeit werden vergleichbare Verfahren und Ergebnisse sichergestellt.
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