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Im Bereich der Futtermittelsicherheit und Tierernährung ist es zuständig für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften auf Bundesebene und für die Koordinierung ihrer Durchführung mit Unterstützung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Hinsichtlich der Risiken für die Lebensmittelsicherheit wird das BMEL vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beraten.
Im Bereich der Futtermittelsicherheit und Tierernährung ist es zuständig für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften auf Bundesebene und für die Koordinierung ihrer Durchführung mit Unterstützung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Hinsichtlich der Risiken für die Lebensmittelsicherheit wird das BMEL vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beraten.


Das BMEL verantwortet die nach Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 am EFSA-Netzwerk beteiligten Forschungseinrichtungen des Bundes, die zu verschiedenen Themen beraten. Dazu gehören das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Bereich der Tierseuchen, des Tierschutzes, der Tierhaltung, der Tierernährung und der Nutztiergenetik, das Julius Kühn-Institut (JKI) in Fragen der Pflanzengesundheit und des Pflanzenschutzes sowie das Max Rubner-Institut (MRI) im Bereich Ernährung und Lebensmittel. Darüber hinaus berät das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) als Teil des Artikel-36-Netzes in Fragen der Pflanzengesundheit, der gentechnisch veränderten Organismen, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Umweltrisikobewertung.
Das BMEL verantwortet die nach Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 am EFSA-Netzwerk beteiligten Forschungseinrichtungen des Bundes, die zu verschiedenen Themen beraten. Dazu gehören das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Bereich der Tierseuchen, des Tierschutzes, der Tierhaltung, der Tierernährung und der Nutztiergenetik, das Julius Kühn-Institut (JKI) in Fragen der Pflanzengesundheit und des Pflanzenschutzes sowie das Max Rubner-Institut (MRI) im Bereich Ernährung und Lebensmittel. Darüber hinaus berät das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) als Teil des Artikel-36-Netzwerkes in Fragen der Pflanzengesundheit, der gentechnisch veränderten Organismen, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Umweltrisikobewertung.


Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse sind entscheidend für politische Entscheidungen. Das BMEL kann dabei auf seine gut aufgestellten Fachforschungseinrichtungen zurückgreifen. Zu dieser Ressortforschung gehören neben den vier Bundesforschungsinstituten auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ). Innovative Forschung und kompetente wissenschaftliche Politikberatung sind eng miteinander verbundene Aufgaben dieser Einrichtungen.
Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse sind entscheidend für politische Entscheidungen. Das BMEL kann dabei auf seine gut aufgestellten Fachforschungseinrichtungen zurückgreifen. Zu dieser Ressortforschung gehören neben den vier Bundesforschungsinstituten auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ). Innovative Forschung und kompetente wissenschaftliche Politikberatung sind eng miteinander verbundene Aufgaben dieser Einrichtungen.
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