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Das am 22. Juli 1974, mit dem "Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes", gegründete Umweltbundesamt (UBA) unterstützt das Bundesumweltministerium in Angelegenheiten des Immissions- und Bodenschutzes, der Abfall und Wasserwirtschaft sowie der gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes insbesondere bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Erforschung und Entwicklung von Grundlagen für geeignete Maßnahmen sowie bei der Prüfung und Untersuchung von Verfahren und Einrichtungen.  
Das am 22. Juli 1974, mit dem "Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes", gegründete Umweltbundesamt (UBA) unterstützt das Bundesumweltministerium in Angelegenheiten des Immissions- und Bodenschutzes, der Abfall und Wasserwirtschaft sowie der gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes insbesondere bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Erforschung und Entwicklung von Grundlagen für geeignete Maßnahmen sowie bei der Prüfung und Untersuchung von Verfahren und Einrichtungen.  


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Auch beim Vollzug zahlreicher Gesetze wie beispielsweise des Emissionshandels, des Pflanzenschutzgesetzes, des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes oder der europäischen REACH-Verordnung ist das UBA beteiligt.  
Zu den Aufgaben des BfR gehören auch die Dokumentation von Vergiftungsfällen, die Bewertung von Methoden zum Ersatz oder zur Ergänzung von Tierversuchen sowie die Beurteilung von Entwicklungstrends bei Zoonoseerregern (einschließlich Antibiotikaresistenzen). Weitere Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Forschung und die transparente Kommunikation von Risiken gegenüber der breiten Öffentlichkeit, der Wissenschaft und anderen Interessengruppen. Eine Auflistung ihrer Aufgaben findet sich im Gesetz zur Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit.
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Eine wichtige Aufgabe des UBA ist die Information der Öffentlichkeit zu Umweltfragen. Dazu stellt das UBA umfangreiche Datenbanken zur Verfügung, veröffentlicht regelmäßig die "Daten zur Umwelt" und unterhält die größte Umweltbibliothek im deutschsprachigen Raum.
Darüber hinaus ist das BfR auch für die Risikobewertung und Risikokommunikation im Bereich der Sicherheit von Verbraucherprodukten, Kosmetika, Bioziden und Chemikalien (REACH) zuständig. Außerdem sammelt und bewertet das BfR Meldungen über Vergiftungen durch Chemikalien. Es führt Risikobewertungen von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten in Bezug auf Toxikologie und Rückstände durch. Auch Methoden zur Rückstandsanalyse werden zu Kontrollzwecken bewertet.
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Das UBA stellt zentrale Dienste und Hilfen für die Umweltforschung des Bundesumweltministeriums und für die Koordinierung der Umweltforschung des Bundes bereit und arbeitet bei der Vergabe des Umweltzeichens "Blauer Engel" mit.
Vierzehn nationale Referenzlaboratorien (NRL), die in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Lebensmittelhygiene tätig sind, sind dem BfR gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 angeschlossen. Es handelt sich um NRLs für Salmonellen, Überwachung mariner Biotoxine, lebensmittelbedingte Viren, ''Listeria monocytogenes'', koagulase-positive Staphylokokken einschließlich ''Staphylococcus aureus'', ''Escherichia coli'' einschließlich Verotoxin-produzierender ''E. coli'', ''Campylobacter'', Trichinen, Antibiotikaresistenz, tierische Proteine in Futtermitteln, Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Mykotoxine und Pflanzentoxine in Futter- und Lebensmitteln sowie halogenierte persistente organische Schadstoffe (POPs) in Futter- und Lebensmitteln. Neben diesen auf EU-Recht basierenden NRLs sind dem BfR weitere Laboratorien mit Referenzfunktion angeschlossen. Dazu gehören das Referenzlabor im Netzwerk gentechnisch veränderter Organismen (GVO), die oberste Begutachtungsstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach der Weinüberwachungsverordnung, die Zoonoseberichterstattung sowie die Konsiliarlaboratorien für ''Leptospira'', ''Yersinia'' sowie Vibrios. Auch das Nationales Studienzentrum für Sequenzierungen in der Risikobewertung ist am BfR angesiedelt.
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== Regionale und lokale Ebene ==
Ein wesentlicher Bestandteil der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung am BfR ist die Entwicklung effektiver Risikokommunikationsstrategien. Dabei werden die Ergebnisse wissenschaftlicher Risikobeschreibungen mit den Informationsbedürfnissen relevanter Zielgruppen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, öffentlichen Institutionen, (Verbraucher-)Verbänden, Medien, NGOs und Verbrauchern zusammengeführt. Der Abgleich individueller Risikowahrnehmungen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Risikobewertungen und Beschreibungen wissenschaftlicher Unsicherheiten ist Voraussetzung für die Durchführung anschließender partizipativer Risikokommunikationsmaßnahmen.
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Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, die sich in ihrer Größe stark unterscheiden (zwischen ca. 1 und 18 Millionen Einwohner pro Bundesland). Die 16 Bundesländer in Deutschland sind grundsätzlich für die Umsetzung von Gesetzen zuständig. Somit ist jedes Bundesland für die Umsetzung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit verantwortlich. Der Bund beaufsichtigt die Bundesländer, um die ordnungsgemäße Ausführung der Bundesgesetze sicherzustellen. Bei dieser Aufgabe sind die Bundesländer unabhängig, d. h. nicht an Weisungen des Bundes gebunden.
== Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ==
{| class="wikitable"
!Name
|Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
|-
!Abkürzung
|BVL
|-
!Aktivitäten
|
*Riskomanagement & Riskokommunikation
*Koordinierung der Lebensmittelkontrolle und -überwachung, einschließlich Zoonosen
*Krisenmanagement, Warnsysteme
*SANTE/F, RASFF und AAC Kontaktstelle
*Wissenschaftliche Regulierung
*Nahrungsergänzungsmittel, diätetische und neuartige Lebensmittel
*Kosmetika, Tabakwaren, Konsumgüter
*Lebensmittelbetrug
*Krankheitsübertragung durch Lebensmittel
*Datenmanagement
|-
!Zuständigkeiten
|[[File:AnimalFeed.png|Futtermittel|link=Animal feed|25px]] [[File:AnimalHealth.png|Tiergesundheit und Tierschutz|link=Animal health and welfare|25px]] [[File:BiologicalHazards.png|Biologische Gefahren und Zoonosen|link=Biological hazards and zoonoses|25px]] [[File:Biotechnology.png|Biotechnologie und Gentechnik|link=Biotechnology and genetic engineering|25px]] [[File:Contaminants.png|Kontaminanten|link=Contaminants|25px]] [[File:EmergingRisk.png|Neu auftretende Risiken|link=Emerging risks|25px]] [[File:Environment.png|Umweltverträglichkeitsprüfung|link=Environmental risk assessment|25px]] [[File:FoodContactMaterials.png|Lebensmittelkontaktmaterialien und -verpackung|link=Food contact materials and packaging|25px]] [[File:FoodIngredients.png|Inhaltsstoffe|link=Food ingredients|25px]] [[File:FoodSupplements.png|Nahrungsergänzungsmittel|link=Food supplements|25px]] [[File:MineralWater.png|Mineralwasser|link=Mineral water|25px]] [[File:Nanotechnology.png|Nanotechnologie|link=Nanotechnology|25px]] [[File:NovelFood.png|Neuartige Lebensmittel|link=Novel foods|25px]] [[File:PlantProtection.png|Pflanzenschutzmittel oder Pestizide|link=Plant protection products or pesticides|25px]] [[File:ResiduesVeterinary.png|Tierarzneimittelrückstände|link=Residues of veterinary medicinal products|25px]]
|-
!Sitz
|Braunschweig and Berlin
|-
!Website
|https://www.bvl.bund.de/DE/Home/home_node.html
|}
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In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung zuständig. In den meisten Bundesländern ist die Lebensmittelüberwachung in drei Ebenen unterteilt: Auf der obersten Ebene koordiniert das zuständige Ministerium die Lebensmittelüberwachung. Darunter sind die Landesbehörden oder die Regierungspräsidien für die Aufsicht über die Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. Diese örtlichen Ämter für Lebensmittel- und Veterinärkontrolle führen die Untersuchungen vor Ort durch.
Der Schwerpunkt des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liegt auf dem Risikomanagement. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit unterstützt das BVL die Zusammenarbeit zwischen BMEL, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den Bundesländern. Gemeinsam mit den Bundesländern koordiniert das BVL die Programme zur Lebensmittelüberwachung und zum Monitoring, einschließlich des Zoonosenmonitorings. Im Auftrag der Bundesländer betreibt das BVL die Gemeinsame Zentralstelle "Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen im Internethandel" (G@ZIELT). Das BVL ist die deutsche nationale Kontaktstelle für die Inspektionen der Europäischen Kommission, für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) sowie das Amtshilfe- und Kooperationssystem (AAC) der Europäischen Union und stellt in dieser Funktion den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern sicher. In Krisenzeiten dient es als Lagezentrum für den Krisenstab des BMEL und führt regelmäßig Krisenübungen mit allen relevanten Akteuren durch. Das BVL sammelt und analysiert Daten der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle und leitet sie an die EFSA weiter. Es dient als Kontaktstelle für das EU-Netzwerk für Lebensmittelbetrug. Außerdem unterstützt das BVL die zuständigen Behörden und Lebensmittelverbände in Exportangelegenheiten und begleitet den Registrierungsprozess von Lebensmittelunternehmern in Drittländern.
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== Artikel 36 Institutionen ==
Das BVL ist die Regulierungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel. Bei der Entscheidungsfindung stützt sich das BVL in der Regel auf Risikobewertungen des BfR, außer bei der Zulassung von Tierarzneimitteln, wo die Fachkompetenz und die Verantwortung beim BVL liegen. Auf der Grundlage von Risikobewertungen anderer Behörden entscheidet das BVL über Anträge zum wissenschaftlichen Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Außerdem ist das BVL an der EU-Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel) beteiligt.
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Das Referenzlabor der Europäischen Union (EURL) für Rückstände von Tierarzneimitteln und Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und acht nationale Referenzlaboratorien (NRL) sind gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 dem BVL angeschlossen. Durch ihre Arbeit werden vergleichbare Verfahren und Ergebnisse sichergestellt.
Das Referenzlabor der Europäischen Union (EURL) für Rückstände von Tierarzneimitteln und Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und acht nationale Referenzlaboratorien (NRL) sind gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 dem BVL angeschlossen. Durch ihre Arbeit werden vergleichbare Verfahren und Ergebnisse sichergestellt.
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