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| Die zentrale Rechtsgrundlage für das Lebensmittelrecht in Deutschland ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, und die Gesetzgebungskompetenz liegt fast ausschließlich beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und seinen nachgeordneten Behörden. Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften können zu strafrechtlichen Maßnahmen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher führen, wobei die endgültige Entscheidung bei den Gerichten liegt. Staatliche Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit basieren in der Regel auf wissenschaftlichen Risikobewertungen. | | Die zentrale Rechtsgrundlage für das Lebensmittelrecht in Deutschland ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Dieses verleiht vor allem dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich. . Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften können zu strafrechtlichen Maßnahmen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher führen, wobei die endgültige Entscheidung bei den Gerichten liegt. Staatliche Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit basieren in der Regel auf wissenschaftlichen Risikobewertungen. |
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| In Deutschland sind Risikobewertung und Risikomanagement auf Bundesebene institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) sind Risikobewertung und Risikomanagement jedoch nicht institutionell voneinander getrennt. Die Gesetze zur Lebensmittelsicherheit werden auf Bundesebene erlassen, die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt jedoch bei den Bundesländern. | | In Deutschland sind Risikobewertung und Risikomanagement auf Bundesebene institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) sind Risikobewertung und Risikomanagement jedoch nicht institutionell voneinander getrennt. Die Gesetze zur Lebensmittelsicherheit werden auf Bundesebene erlassen, die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt jedoch bei den Bundesländern. |
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| Der Aufgabenbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) umfasst wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen im Rahmen von Verwaltungsverfahren (z. B. Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln), die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien sowie die Politikberatung. Als wissenschaftliche Einrichtung erstellt das BfR Gutachten und Stellungnahmen zur Risikobewertung. Das BfR arbeitet auf nationaler und internationaler Ebene mit anderen wissenschaftlichen Organisationen zusammen, die im gesundheitlichen Verbraucherschutz und in der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit tätig sind. Darüber hinaus hat das BfR die Aufgabe, neue gesundheitliche Risiken zu identifizieren und Empfehlungen zur Risikominimierung zu erarbeiten. Es hat einen gesetzlichen Auftrag, auch auf Gebieten zu forschen, die mit seiner Arbeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebens- und Futtermittelsicherheit zusammenhängen. Das BfR ist in seiner wissenschaftlichen Bewertung, Forschung und Kommunikation unabhängig. Die Forschungsergebnisse dienen der Information und wissenschaftlichen Beratung des BMEL und anderer Ministerien sowie der regionalen und lokalen Behörden. | | Der Aufgabenbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) umfasst wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen im Rahmen von Verwaltungsverfahren (z. B. Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln), die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien sowie die Politikberatung. Als wissenschaftliche Einrichtung erstellt das BfR Gutachten und Stellungnahmen zur Risikobewertung. Das BfR arbeitet auf nationaler und internationaler Ebene mit anderen wissenschaftlichen Organisationen zusammen, die im gesundheitlichen Verbraucherschutz und in der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit tätig sind. Darüber hinaus hat das BfR die Aufgabe, neue gesundheitliche Risiken zu identifizieren und Empfehlungen zur Risikominimierung zu erarbeiten. Es hat einen gesetzlichen Auftrag, auch auf Gebieten zu forschen, die mit seiner Arbeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebens- und Futtermittelsicherheit zusammenhängen. Das BfR ist in seiner wissenschaftlichen Bewertung, Forschung und Kommunikation unabhängig. Die Forschungsergebnisse dienen der Information und wissenschaftlichen Beratung des BMEL und anderer Ministerien sowie der regionalen und lokalen Behörden. |
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| Zu den Aufgaben des BfR gehören auch die Dokumentation von Vergiftungsfällen, die Bewertung von Methoden zum Ersatz oder zur Ergänzung von Tierversuchen sowie die Beurteilung von Entwicklungstrends bei Zoonoseerregern (einschließlich Antibiotikaresistenzen). Weitere Schwerpunkte seiner Arbeit sind die Forschung und die transparente Kommunikation von Risiken gegenüber der breiten Öffentlichkeit, der Wissenschaft und anderen Interessengruppen. Eine Auflistungseiner Aufgaben findet sich im Gesetz zur Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit. | | Zu den Aufgaben des BfR gehören auch die Dokumentation von Vergiftungsfällen, die Bewertung von Methoden zum Ersatz oder zur Ergänzung von Tierversuchen sowie die Beurteilung von Entwicklungstrends bei Zoonoseerregern (einschließlich Antibiotikaresistenzen). Weitere Schwerpunkte seiner Arbeit sind die Forschung und die transparente Kommunikation von Risiken gegenüber der breiten Öffentlichkeit, der Wissenschaft und anderen Interessengruppen. Eine Auflistung seiner Aufgaben findet sich im Gesetz zur Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit. |
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| Darüber hinaus ist das BfR auch für die Risikobewertung und Risikokommunikation im Bereich der Sicherheit von Verbraucherprodukten, Kosmetika, Bioziden und Chemikalien (REACH) zuständig. Außerdem sammelt und bewertet das BfR Meldungen über Vergiftungen durch Chemikalien. Es führt Risikobewertungen von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten in Bezug auf Toxikologie und Rückstände durch. Auch Methoden zur Rückstandsanalyse werden zu Kontrollzwecken bewertet. | | Darüber hinaus ist das BfR auch für die Risikobewertung und Risikokommunikation im Bereich der Sicherheit von Verbraucherprodukten, Kosmetika, Bioziden und Chemikalien (REACH) zuständig. Außerdem sammelt und bewertet das BfR Meldungen über Vergiftungen durch Chemikalien (synthetische und natürliche Stoffe). Es führt Risikobewertungen von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten in Bezug auf Toxikologie und Rückstände durch. Auch Methoden zur Rückstandsanalyse werden zu Kontrollzwecken bewertet. |
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| 15 nationale Referenzlaboratorien (NRL), die in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Lebensmittelhygiene tätig sind, sind dem BfR gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 angeschlossen. Es handelt sich um NRLs für Salmonellen, Überwachung mariner Biotoxine, lebensmittelbedingte Viren, Listeria monocytogenes, koagulase-positive Staphylokokken einschließlich Staphylococcus aureus, Escherichia coli einschließlich Verotoxin-produzierender E. coli, Campylobacter, Trichinella, Antibiotikaresistenz, tierische Proteine in Futtermitteln, Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen, Mykotoxine und Pflanzentoxine in Futter- und Lebensmitteln sowie halogenierte persistente organische Schadstoffe (POPs) in Futter- und Lebensmitteln. Neben diesen auf EU-Recht basierenden NRLs sind dem BfR weitere Laboratorien mit Referenzfunktion angeschlossen. Dazu gehören das Referenzlabor im Netzwerk gentechnisch veränderter Organismen (GVO), die oberste Begutachtungsstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach der Weinüberwachungsverordnung, die Zoonoseberichterstattung sowie die Konsiliarlaboratorien für Leptospira, Yersinia sowie Vibrios. Auch das Nationale Studienzentrum für Sequenzierungen in der Risikobewertung ist am BfR angesiedelt. | | 15 nationale Referenzlaboratorien (NRL), die in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Lebensmittelhygiene tätig sind, sind dem BfR gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 angeschlossen. Es handelt sich um NRLs für Salmonellen, Überwachung mariner Biotoxine, lebensmittelbedingte Viren, Listeria monocytogenes, koagulase-positive Staphylokokken einschließlich Staphylococcus aureus, Escherichia coli einschließlich Verotoxin-produzierender E. coli, Campylobacter, Trichinella, Antibiotikaresistenz, tierische Proteine in Futtermitteln, Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen, Mykotoxine und Pflanzentoxine in Futter- und Lebensmitteln sowie halogenierte persistente mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen, Mykotoxine und Pflanzentoxine in Futter- und Lebensmitteln sowie halogenierte persistente organische Schadstoffe (POPs) in Futter- und Lebensmitteln. Neben diesen auf EU-Recht basierenden NRL gibt es am BfR noch weitere Speziallaboratorien und Laboratorien mit Referenzfunktion. Dazu gehören das Referenzlaboratorium im Netzwerk Gentechnisch veränderte Organismen (GVO), die Obergutachterstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach Weinüberwachungsverordnung, die Zoonosenberichterstattung, die Konsiliarlaboratorien für Leptospiren, Vibrionen und Yersinien sowie das Speziallabor für Sporenbildner. |
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| Ein wesentlicher Bestandteil der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung am BfR ist die Entwicklung effektiver Risikokommunikationsstrategien. Dabei werden die Ergebnisse wissenschaftlicher Risikobeschreibungen mit den Informationsbedürfnissen relevanter Zielgruppen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, öffentlichen Institutionen, (Verbraucher-)Verbänden, Medien, NGOs und Verbraucherinnen und Verbrauchern zusammengeführt. Der Abgleich individueller Risikowahrnehmungen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Risikobewertungen und Beschreibungen wissenschaftlicher Unsicherheiten ist Voraussetzung für die Durchführung anschließender partizipativer Risikokommunikationsmaßnahmen. | | Ein wesentlicher Bestandteil der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung am BfR ist die Entwicklung effektiver Risikokommunikationsstrategien. Dabei werden die Ergebnisse wissenschaftlicher Risikobeschreibungen mit den Informationsbedürfnissen relevanter Zielgruppen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, öffentlichen Institutionen, (Verbraucher-)Verbänden, Medien, NGOs und Verbraucherinnen und Verbrauchern zusammengeführt. Der Abgleich individueller Risikowahrnehmungen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Risikobewertungen und Beschreibungen wissenschaftlicher Unsicherheiten ist Voraussetzung für die Durchführung anschließender partizipativer Risikokommunikationsmaßnahmen. |
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| Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, die sich in ihrer Größe stark unterscheiden (zwischen ca. 1 und 18 Millionen Einwohner pro Bundesland). Die 16 Bundesländer in Deutschland sind grundsätzlich für die Umsetzung von Gesetzen zuständig. Somit ist jedes Bundesland für die Umsetzung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit verantwortlich. Der Bund beaufsichtigt die Bundesländer, um die ordnungsgemäße Ausführung der Bundesgesetze sicherzustellen. Bei dieser Aufgabe sind die Bundesländer unabhängig, d. h. nicht an Weisungen des Bundes gebunden. | | Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, die sich in ihrer Größe stark unterscheiden (zwischen ca. 1 und 18 Millionen Einwohner pro Bundesland). Die 16 Bundesländer in Deutschland sind grundsätzlich für die Umsetzung von Gesetzen zuständig. Somit ist jedes Bundesland für die Umsetzung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit verantwortlich. Der Bund beaufsichtigt die Bundesländer, um die ordnungsgemäße Ausführung der Bundesgesetze sicherzustellen. Bei dieser Aufgabe sind die Bundesländer unabhängig, d. h. nicht an Weisungen des Bundes gebunden. |
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| In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung zuständig. In den meisten Bundesländern ist die Lebensmittelüberwachung in drei Ebenen unterteilt: Auf der obersten Ebene koordiniert das zuständige Ministerium die Lebensmittelüberwachung. Darunter sind die Landesbehörden oder die Regierungspräsidien für die Aufsicht über die Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. Diese örtlichen Ämter für Lebensmittel- und Veterinärkontrolle führen die Untersuchungen vor Ort durch. | | In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung zuständig. In den meisten Bundesländern ist die Lebensmittelüberwachung in drei Ebenen unterteilt: Auf der obersten Ebene koordiniert das zuständige Landesministerium die Lebensmittelüberwachung. Darunter sind die Landesbehörden oder die Regierungspräsidien für die Aufsicht über die Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. Diese örtlichen Ämter für Lebensmittel- und Veterinärkontrolle führen die Untersuchungen vor Ort durch. |
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| == Artikel 36 Institutionen == | | == Artikel 36 Institutionen == |
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| !Institutionen, die am EFSA-Netzwerk nach Art. 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beteiligt sind | | !Institutionen, die am EFSA-Netzwerk nach Art. 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beteiligt sind |
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| #[https://www.lgl.bayern.de/ Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, LGL] | | #[https://www.lgl.bayern.de/ Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, LGL] |
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