PYtest/8/de
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Das BMEL ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 für die allgemeine Lebensmittelhygiene zuständig. Außerdem ist es zuständig für die Erstellung des Berichts über die von den Landesbehörden durchgeführten Kontrollen des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.