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Ein wesentlicher Bestandteil der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung am BfR ist die Entwicklung effektiver Risikokommunikationsstrategien. Dabei werden die Ergebnisse wissenschaftlicher Risikobeschreibungen mit den Informationsbedürfnissen relevanter Zielgruppen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, öffentlichen Institutionen, (Verbraucher-)Verbänden, Medien, NGOs und Verbraucherinnen und Verbrauchern zusammengeführt. Der Abgleich individueller Risikowahrnehmungen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Risikobewertungen und Beschreibungen wissenschaftlicher Unsicherheiten ist Voraussetzung für die Durchführung anschließender partizipativer Risikokommunikationsmaßnahmen. | Ein wesentlicher Bestandteil der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung am BfR ist die Entwicklung effektiver Risikokommunikationsstrategien. Dabei werden die Ergebnisse wissenschaftlicher Risikobeschreibungen mit den Informationsbedürfnissen relevanter Zielgruppen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, öffentlichen Institutionen, (Verbraucher-)Verbänden, Medien, NGOs und Verbraucherinnen und Verbrauchern zusammengeführt. Der Abgleich individueller Risikowahrnehmungen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Risikobewertungen und Beschreibungen wissenschaftlicher Unsicherheiten ist Voraussetzung für die Durchführung anschließender partizipativer Risikokommunikationsmaßnahmen. | ||
== | == Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit == | ||
{ | {| class="wikitable" | ||
| | !Name | ||
| | |Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit | ||
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| | !Abkürzung | ||
|BVL | |||
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!Aktivitäten | |||
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*Risikomanagement | |||
*Risikobewertung & Kommunikation (Tierarzneimittel) | |||
*Koordinierung der Lebensmittelkontrolle und des Monitorings, einschließlich Zoonosen | |||
*Krisenmanagement, Warnsysteme | |||
*SANTE/F, RASFF und AAC Kontaktstelle | |||
*Regulierungswissenschaft | |||
*Nahrungsergänzungsmittel, neuartige und Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen | |||
*Lebensmittelzusatzstoffe, --enzyme und -aromen | |||
*Lebensmittelkontaktmaterialien | |||
*Kosmetika, Tabak, Verbraucherprodukte | |||
*Lebensmittelbetrug | |||
*lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche | |||
*Datenmanagement | |||
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die nationale Managementbehörde Risiken entlang der Lebensmittelkette. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit unterstützt das BVL die Zusammenarbeit zwischen BMEL, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den Bundesländern. BVL betreibt ein Beobachtungs- und Warnsystem zur Krisenprävention. In Krisenzeiten dient es als Lagezentrum für den Krisenstab des BMEL und fungiert als Informationsdrehscheibe. Es führt regelmäßig Krisenübungen mit allen relevanten Akteuren durch. | |||
Das BVL ist die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel. | |||
Das BVL kooperiert mit Risikomanagementinstitutionen rund um den Globus, und engagiert sich in Normungsgremien auf nationaler und internationaler Ebene. | |||
Gemeinsam mit den Bundesländern koordiniert das BVL die Programme zur Lebensmittelüberwachung, das Pflanzenschutzmittel-Kontrollprogramm, und zum Monitoring, einschließlich des Zoonosen-Monitorings. Das BVL sammelt und analysiert Daten der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle sowie zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und leitet sie an die EU weiter. Das BVL leitet die Geschäftsstelle der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren. | |||
Das BVL ist die deutsche nationale Kontaktstelle für die Inspektionen der Europäischen Kommission, für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) sowie das Amtshilfe- und Kooperationssystem (AAC) der Europäischen Union und stellt in dieser Funktion den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern sicher. Es dient als Kontaktstelle für das EU-Netzwerk für Lebensmittelbetrug. Das BVL ist zudem die zuständige nationale Stelle im EU-Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, - enzyme und –aromen. | |||
Im Auftrag der Bundesländer betreibt das BVL die Gemeinsame Zentralstelle "Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen im Internethandel" (G@ZIELT) und „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ (ZOPf). | |||
Außerdem unterstützt das BVL die zuständigen Behörden und relevante Wirtschaftsverbände in Exportangelegenheiten und begleitet den Registrierungsprozess von in Drittländer exportierenden Betrieben. | |||
Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln stützt sich das BVL auf Risikobewertungen des BfR, des JKI und des UBA. Bei der Zulassung von Tierarzneimitteln liegen Fachkompetenz und die Verantwortung beim BVL. In beiden Bereichen ist das BVL an der Festlegung von Rückstandshöchstmengen für Wirkstoffe beteiligt. Auf der Grundlage von Risikobewertungen anderer Behörden entscheidet das BVL über Anträge zum wissenschaftlichen Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Außerdem ist das BVL an der EU-Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel) beteiligt. | |||
Das Referenzlabor der Europäischen Union (EURL) für Rückstände von Tierarzneimitteln und Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und acht nationale Referenzlaboratorien (NRL) sind gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 dem BVL angeschlossen. Durch ihre Arbeit werden vergleichbare Verfahren und Ergebnisse sichergestellt. Das BVL führt das nationale Antibiotikaresisistenzmonitoring tierpathogener Erreger durch. | |||
Neben der Lebens- und Futtermittelsicherheit erstreckt sich die Tätigkeit des BVL unter anderem auch auf Kosmetika, Tabak und Verbraucherprodukte, die mit Lebensmitteln oder der menschlichen Haut in Berührung kommen. | |||
Neben der Lebensmittelsicherheit ist das BfR auch für die Risikobewertung im Bereich der Sicherheit von Konsumgütern, Kosmetika, Bioziden und Chemikalien (REACH) verantwortlich. BfR sammelt und bewertet außerdem Vergiftungsmeldungen zu durch Chemikalien verursachten Vergiftungen. | Neben der Lebensmittelsicherheit ist das BfR auch für die Risikobewertung im Bereich der Sicherheit von Konsumgütern, Kosmetika, Bioziden und Chemikalien (REACH) verantwortlich. BfR sammelt und bewertet außerdem Vergiftungsmeldungen zu durch Chemikalien verursachten Vergiftungen. |
Revision as of 10:20, 28 September 2023
© worldfoodsafetyalmanac.bfr.berlin
"*" Einrichtung, in der der nationale EFSA Focal Point seinen Sitz hat. Informationen über das EFSA Focal Point Netzwerk finden Sie auf der EFSA website.
Die zentrale Rechtsgrundlage für das Lebensmittelrecht in Deutschland ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, und die Gesetzgebungskompetenz liegt fast ausschließlich beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und seinen nachgeordneten Behörden. Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften können zu strafrechtlichen Maßnahmen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher führen, wobei die endgültige Entscheidung bei den Gerichten liegt. Staatliche Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit basieren in der Regel auf wissenschaftlichen Risikobewertungen.
In Deutschland sind Risikobewertung und Risikomanagement auf Bundesebene institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) sind Risikobewertung und Risikomanagement jedoch nicht institutionell voneinander getrennt. Die Gesetze zur Lebensmittelsicherheit werden auf Bundesebene erlassen, die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt jedoch bei den Bundesländern.
Risikobewertungen werden in der Regel im Internet veröffentlicht, es sei denn, es gibt gesetzliche Bestimmungen, die dies verbieten.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Name | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft |
---|---|
Abkürzung | BMEL |
Aktivitäten |
|
Zuständigkeiten | |
Sitz | Bonn und Berlin |
Website | https://www.bmel.de/ |
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist für die Agrar- und Ernährungspolitik sowie die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zuständig. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit bereitet das BMEL Gesetzesentwürfe und Fragen zu Rechtsverordnungen vor. Unterstützt wird das BMEL von mehreren wissenschaftlichen Beiräten, z. B. für Agrarpolitik, Lebensmittel und gesundheitlichen Verbraucherschutz und für Biodiversität und genetische Ressourcen. Zu den Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL gehören Bundesoberbehörden, rechtlich selbstständige Einrichtungen, die Bundesforschungseinrichtungen, Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft.
Das BMEL ist die zentrale zuständige Behörde (CCA) für die EU-Gesetzgebung im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie-Hygiene, GVO in Lebens- und Futtermitteln. Darüber hinaus ist sie die zuständige Behörde für Pflanzengesundheit, Tierschutz und beteiligt bei der Erarbeitung von EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Kontaminanten in Lebensmitteln sowie Lebensmittelbedarfsgegenstände.
Das BMEL ist das federführende Ressort für die Angelegenheiten der allgemeinen LM-Hygiene, die in VO 852/2004 geregelt sind. Außerdem ist das BMEL zuständig für die Erstellung des Berichts über die von den Ländern durchgeführten Kontrollen des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Im Bereich der Futtermittelsicherheit und Tierernährung ist es zuständig für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften auf Bundesebene und für die Koordinierung ihrer Durchführung mit Unterstützung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Hinsichtlich der Risiken für die Lebensmittelsicherheit wird das BMEL vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beraten.
Das BMEL verantwortet die nach Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 am EFSA-Netzwerk beteiligten Forschungseinrichtungen des Bundes, die zu verschiedenen Themen beraten. Dazu gehören das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Bereich der Tierseuchen, des Tierschutzes, der Tierhaltung, der Tierernährung und der Nutztiergenetik, das Julius Kühn-Institut (JKI) in Fragen der Pflanzengesundheit und des Pflanzenschutzes sowie das Max Rubner-Institut (MRI) im Bereich Ernährung und Lebensmittel. Darüber hinaus berät das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) als Teil des Artikel-36-Netzes in Fragen der Pflanzengesundheit, der gentechnisch veränderten Organismen, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Umweltrisikobewertung.
Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse sind entscheidend für politische Entscheidungen. Das BMEL kann dabei auf seine gut aufgestellten Fachforschungseinrichtungen zurückgreifen. Zu dieser Ressortforschung gehören neben den vier Bundesforschungsinstituten auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ). Innovative Forschung und kompetente wissenschaftliche Politikberatung sind eng miteinander verbundene Aufgaben dieser Einrichtungen.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Name | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz |
---|---|
Abkürzung | BMUV |
Aktivitäten |
|
Zuständigkeiten | |
Sitz | Bonn und Berlin |
Website | https://www.bmuv.de/ |
Die vielfältigen Politikbereiche, für die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) innerhalb der Bundesregierung zuständig ist, spiegeln sich bereits im Namen des Ministeriums wider. Seit mehr als 30 Jahren arbeitet das Ministerium für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Umweltgiften und Strahlung, für einen klugen und sparsamen Umgang mit Rohstoffen, den Klimaschutz sowie für eine Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen, bei der die Vielfalt von Tier-, und Pflanzenarten und der Erhalt ihrer Lebensräume sichergestellt wird.
Das BMUV ist verantwortlich für die Verhütung von Lebensmittelsicherheitsrisiken, die auf anthropogen bedingte Einwirkungen der Luft, des Wassers und des Bodens (sog. Umweltkontaminanten) zurückzuführen sind. Das Umweltbundesamt (UBA), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unterstützen die Arbeit des BMUV als zuständige Fachbehörden in seinem Geschäftsbereich. Effektiver Umweltschutz trägt zur Produktion von gesunden, weitgehend unbelasteten Lebensmitteln bei. Für alle anderen Bereiche der Lebensmittelsicherheit ist das BMEL zuständig. Das BfR und das BVL, die zuständigen Fachbehörden bei der Lebensmittelsicherheit, unterstützen das BMEL und das BMUV bei der Wahrnehmung ihrer entsprechenden Aufgaben.
Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 wurde der Zuschnitt und Name des Ministeriums geändert. Neben den Schwerpunkten Umweltschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist das BMUV seitdem auch für die Verbraucherschutzpolitik zuständig. Damit gestaltet das BMUV zentrale Zukunftsthemen, die auf die Menschen und ihre Lebenswelt abzielen. Es ist Treiberin einer ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Modernisierung. Auch das Thema Klimaschutz bleibt mit den Schwerpunkten Natürlicher Klimaschutz, Klimaanpassung und Ressourcenpolitik ein zentrales Thema des BMUV.
Bundesinstitut für Risikobewertung
Name | Bundesinstitut für Risikobewertung |
---|---|
Abkürzung | BfR |
Aktivitäten |
|
Zuständigkeiten | |
Sitz | Berlin |
Website | https://www.bfr.bund.de/ |
Der Aufgabenbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) umfasst wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen im Rahmen von Verwaltungsverfahren (z. B. Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln), die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien sowie die Politikberatung. Als wissenschaftliche Einrichtung erstellt das BfR Gutachten und Stellungnahmen zur Risikobewertung. Das BfR arbeitet auf nationaler und internationaler Ebene mit anderen wissenschaftlichen Organisationen zusammen, die im gesundheitlichen Verbraucherschutz und in der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit tätig sind. Darüber hinaus hat das BfR die Aufgabe, neue gesundheitliche Risiken zu identifizieren und Empfehlungen zur Risikominimierung zu erarbeiten. Es hat einen gesetzlichen Auftrag, auch auf Gebieten zu forschen, die mit seiner Arbeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebens- und Futtermittelsicherheit zusammenhängen. Das BfR ist in seiner wissenschaftlichen Bewertung, Forschung und Kommunikation unabhängig. Die Forschungsergebnisse dienen der Information und wissenschaftlichen Beratung des BMEL und anderer Ministerien sowie der regionalen und lokalen Behörden.
Zu den Aufgaben des BfR gehören auch die Dokumentation von Vergiftungsfällen, die Bewertung von Methoden zum Ersatz oder zur Ergänzung von Tierversuchen sowie die Beurteilung von Entwicklungstrends bei Zoonoseerregern (einschließlich Antibiotikaresistenzen). Weitere Schwerpunkte seiner Arbeit sind die Forschung und die transparente Kommunikation von Risiken gegenüber der breiten Öffentlichkeit, der Wissenschaft und anderen Interessengruppen. Eine Auflistungseiner Aufgaben findet sich im Gesetz zur Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit.
Darüber hinaus ist das BfR auch für die Risikobewertung und Risikokommunikation im Bereich der Sicherheit von Verbraucherprodukten, Kosmetika, Bioziden und Chemikalien (REACH) zuständig. Außerdem sammelt und bewertet das BfR Meldungen über Vergiftungen durch Chemikalien. Es führt Risikobewertungen von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten in Bezug auf Toxikologie und Rückstände durch. Auch Methoden zur Rückstandsanalyse werden zu Kontrollzwecken bewertet.
15 nationale Referenzlaboratorien (NRL), die in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Lebensmittelhygiene tätig sind, sind dem BfR gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 angeschlossen. Es handelt sich um NRLs für Salmonellen, Überwachung mariner Biotoxine, lebensmittelbedingte Viren, Listeria monocytogenes, koagulase-positive Staphylokokken einschließlich Staphylococcus aureus, Escherichia coli einschließlich Verotoxin-produzierender E. coli, Campylobacter, Trichinella, Antibiotikaresistenz, tierische Proteine in Futtermitteln, Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen, Mykotoxine und Pflanzentoxine in Futter- und Lebensmitteln sowie halogenierte persistente organische Schadstoffe (POPs) in Futter- und Lebensmitteln. Neben diesen auf EU-Recht basierenden NRLs sind dem BfR weitere Laboratorien mit Referenzfunktion angeschlossen. Dazu gehören das Referenzlabor im Netzwerk gentechnisch veränderter Organismen (GVO), die oberste Begutachtungsstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach der Weinüberwachungsverordnung, die Zoonoseberichterstattung sowie die Konsiliarlaboratorien für Leptospira, Yersinia sowie Vibrios. Auch das Nationale Studienzentrum für Sequenzierungen in der Risikobewertung ist am BfR angesiedelt.
Ein wesentlicher Bestandteil der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung am BfR ist die Entwicklung effektiver Risikokommunikationsstrategien. Dabei werden die Ergebnisse wissenschaftlicher Risikobeschreibungen mit den Informationsbedürfnissen relevanter Zielgruppen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, öffentlichen Institutionen, (Verbraucher-)Verbänden, Medien, NGOs und Verbraucherinnen und Verbrauchern zusammengeführt. Der Abgleich individueller Risikowahrnehmungen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Risikobewertungen und Beschreibungen wissenschaftlicher Unsicherheiten ist Voraussetzung für die Durchführung anschließender partizipativer Risikokommunikationsmaßnahmen.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Name | Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit |
---|---|
Abkürzung | BVL |
Aktivitäten |
|
Responsibilities | |
Sitz | Braunschweig und Berlin |
Website | https://www.bvl.bund.de |
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die nationale Managementbehörde Risiken entlang der Lebensmittelkette. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit unterstützt das BVL die Zusammenarbeit zwischen BMEL, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den Bundesländern. BVL betreibt ein Beobachtungs- und Warnsystem zur Krisenprävention. In Krisenzeiten dient es als Lagezentrum für den Krisenstab des BMEL und fungiert als Informationsdrehscheibe. Es führt regelmäßig Krisenübungen mit allen relevanten Akteuren durch. Das BVL ist die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel. Das BVL kooperiert mit Risikomanagementinstitutionen rund um den Globus, und engagiert sich in Normungsgremien auf nationaler und internationaler Ebene. Gemeinsam mit den Bundesländern koordiniert das BVL die Programme zur Lebensmittelüberwachung, das Pflanzenschutzmittel-Kontrollprogramm, und zum Monitoring, einschließlich des Zoonosen-Monitorings. Das BVL sammelt und analysiert Daten der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle sowie zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und leitet sie an die EU weiter. Das BVL leitet die Geschäftsstelle der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren. Das BVL ist die deutsche nationale Kontaktstelle für die Inspektionen der Europäischen Kommission, für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) sowie das Amtshilfe- und Kooperationssystem (AAC) der Europäischen Union und stellt in dieser Funktion den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern sicher. Es dient als Kontaktstelle für das EU-Netzwerk für Lebensmittelbetrug. Das BVL ist zudem die zuständige nationale Stelle im EU-Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, - enzyme und –aromen. Im Auftrag der Bundesländer betreibt das BVL die Gemeinsame Zentralstelle "Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen im Internethandel" (G@ZIELT) und „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ (ZOPf). Außerdem unterstützt das BVL die zuständigen Behörden und relevante Wirtschaftsverbände in Exportangelegenheiten und begleitet den Registrierungsprozess von in Drittländer exportierenden Betrieben.
Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln stützt sich das BVL auf Risikobewertungen des BfR, des JKI und des UBA. Bei der Zulassung von Tierarzneimitteln liegen Fachkompetenz und die Verantwortung beim BVL. In beiden Bereichen ist das BVL an der Festlegung von Rückstandshöchstmengen für Wirkstoffe beteiligt. Auf der Grundlage von Risikobewertungen anderer Behörden entscheidet das BVL über Anträge zum wissenschaftlichen Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Außerdem ist das BVL an der EU-Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel) beteiligt.
Das Referenzlabor der Europäischen Union (EURL) für Rückstände von Tierarzneimitteln und Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und acht nationale Referenzlaboratorien (NRL) sind gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 dem BVL angeschlossen. Durch ihre Arbeit werden vergleichbare Verfahren und Ergebnisse sichergestellt. Das BVL führt das nationale Antibiotikaresisistenzmonitoring tierpathogener Erreger durch.
Neben der Lebens- und Futtermittelsicherheit erstreckt sich die Tätigkeit des BVL unter anderem auch auf Kosmetika, Tabak und Verbraucherprodukte, die mit Lebensmitteln oder der menschlichen Haut in Berührung kommen.
Neben der Lebensmittelsicherheit ist das BfR auch für die Risikobewertung im Bereich der Sicherheit von Konsumgütern, Kosmetika, Bioziden und Chemikalien (REACH) verantwortlich. BfR sammelt und bewertet außerdem Vergiftungsmeldungen zu durch Chemikalien verursachten Vergiftungen.
Der Schwerpunkt der Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liegt auf dem Risikomanagement. Das BVL unterstützt auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit die Zusammenarbeit zwischen BMEL, BMUB und den Bundesländern. So koordiniert das BVL gemeinsam mit den Bundesländern Programme für die Lebensmittelüberwachung und -kontrolle, um eine einheitliche Überwachung in allen 16 Bundesländern Deutschlands zu erreichen. Das BVL ist die nationale Kontaktstelle für das Schnellwarnsystem (RASFF) der Europäischen Union. In Krisenzeiten dient es als Lagezentrum für die Krisenmanagement-Gruppe des BMEL.
Das BVL ist die Regulierungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel. Im Rahmen des Entscheidungsprozesses setzt das BVL in der Regel auf BfR-Risikobewertungen. Auf der Grundlage von Risikobewertungen durch andere Behörden entscheidet das BVL über Anträge auf den experimentellen wissenschaftlichen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Darüber hinaus ist das BVL an der EU-Zulassung genetisch veränderter Organismen (GVO) in Lebensmitteln und Futtermitteln beteiligt.
Das EU-Referenzlaboratorium (EURL) für Rückstände von Tierarzneimitteln und Verunreinigungen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und acht Nationale Referenzlaboratorien (NRL) sind dem BVL gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 beigefügt.
Neben der Lebensmittelsicherheit erstreckt sich die Tätigkeit des BVL unter anderem auf Kosmetika und Rohstoffe, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
FLI is according to Regulation (EC) No 1831/2003 on additives for use in animal nutrition involved in the review of feed additive approvals.
Als Mitglied des Bundesinstituts für Gesundheit (BMG) ist das Robert-Koch-Institut (RKI) als föderales Institut im Bereich der Krankheitsüberwachung und Prävention sowie für die biomedizinische Forschung zuständig. Zu den Hauptaufgaben des RKI gehören die Identifizierung, Überwachung und Prävention von Krankheiten, insbesondere Infektionskrankheiten. Das RKI stellt nach seinem gesetzlichen Mandat die wissenschaftliche Grundlage für gesundheitsbezogene politische Entscheidungsfindung dar. Das RKI informiert und berät die zuständigen Bundesministerien, insbesondere das BMG, die wissenschaftliche Gemeinschaft und zunehmend die breite Öffentlichkeit.
Regional and local levels
Institutions involved in the EFSA network pursuant to Article 36 Reg. (EC) No. 178/2002 |
---|
Federal Institute for Risk Assessment (Bundesinstitut für Risikobewertung – BfR) (EFSA Focal Point) |
Federal Agency for Nature Conservation (Bundesamt für Naturschutz – BfN) |
Robert Koch Institute (RKI) |
Julius Kühn Institute (JKI) – Federal Research Institute for Cultivated Plants (Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen) |
Federal Office of Consumer Protection and Food Safety (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL) |
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Federal Research Institute for Animal Health (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) |
Max Rubner-Institut (MRI), Federal Research Institute of Nutrition and Food (Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel) |
German Nutrition Society (Deutsche Gesellschaft für Ernährung – DGE) |
Research Institute of Child Nutrition (Forschungsinstitut für Kinderernährung – FKE) |
German Environment Agency (Umweltbundesamt – UBA) |
In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelkontrolle zuständig. Um eine einheitliche Überwachungspraxis in allen Bundesländern sicherzustellen, stimmen sich die Bundesländer vor allem in Arbeitsgemeinschaften ab, an denen auch die Bundesebene beteiligt ist. In den meisten Bundesländern ist die Lebensmittelkontrolle in drei Ebenen unterteilt: Auf der obersten Ebene koordiniert das zuständige Ministerium die Lebensmittelkontrolle. Darunter sind die Landesbehörden oder die Landesämter für die Aufsichtskontrolle der Lebensmittelkontrollbehörden im Bezirks- oder Gemeindeamt zuständig (Kreise und kreisfreie Städte). Diese örtlichen Ämter für Lebensmittel- und Veterinärkontrolle führen die Untersuchung vor Ort durch.
In Deutschland sind Risikobewertung und Risikokommunikation vom Risikomanagement auf Bundesebene weitgehend institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) gilt dies nicht. Die Gesetzgebung im Verbraucherschutz erfolgt auf Bundesebene, für die Umsetzung und Kontrolle sind jedoch die 16 Bundesländer verantwortlich.
Deutschland besteht aus 16 Bundesländern mit großen individuellen Unterschieden in Bezug auf die Größe jedes Bundeslandes (zwischen etwa 1 und 18 Millionen Einwohnern pro Bundesland). Die 16 Bundesländer Deutschlands sind verantwortlich für die Umsetzung der Gesetze. Die Umsetzung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit liegt daher in der Verantwortung der Länder. In dieser Aufgabe sind die Bundesländer unabhängig, d. h., sie unterliegen nicht den Weisungen der Bundesregierung.
Die zentrale Rechtsgrundlage für das Lebensmittelrecht in Deutschland ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, und die Gesetzgebungskompetenz liegt fast ausschließlich beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und seinen nachgeordneten Behörden. Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften können zu strafrechtlichen Maßnahmen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher führen, wobei die endgültige Entscheidung bei den Gerichten liegt. Staatliche Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit basieren in der Regel auf wissenschaftlichen Risikobewertungen.
In Deutschland sind Risikobewertung und Risikomanagement auf Bundesebene institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) sind Risikobewertung und Risikomanagement jedoch nicht institutionell voneinander getrennt. Die Gesetze zur Lebensmittelsicherheit werden auf Bundesebene erlassen, die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt jedoch bei den Bundesländern.
Risikobewertungen werden in der Regel im Internet veröffentlicht, es sei denn, es gibt gesetzliche Bestimmungen, die dies verbieten.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Name | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft |
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Abkürzung | BMEL |
Aktivitäten |
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Zuständigkeiten | |
Sitz | Bonn and Berlin |
Website | https://www.bmel.de/ |
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist für die Agrar- und Ernährungspolitik sowie die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zuständig. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit bereitet das BMEL Gesetzesentwürfe und Fragen zu Rechtsverordnungen vor. Unterstützt wird das BMEL von mehreren wissenschaftlichen Beiräten, z. B. für Agrarpolitik, Lebensmittel und gesundheitlichen Verbraucherschutz und für Biodiversität und genetische Ressourcen. Zu den Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL gehören Bundesoberbehörden, rechtlich selbstständige Einrichtungen, die Bundesforschungseinrichtungen, Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft.
Das BMEL ist die zentrale zuständige Behörde (CCA) für die EU-Gesetzgebung im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie-Hygiene, GVO in Lebens- und Futtermitteln. Darüber hinaus ist sie die zuständige Behörde für Pflanzengesundheit, Tierschutz und beteiligt bei der Erarbeitung von EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Kontaminanten in Lebensmitteln sowie Lebensmittelbedarfsgegenstände.
Das BMEL ist das federführende Ressort für die Angelegenheiten der allgemeinen LM-Hygiene, die in VO 852/2004 geregelt sind. Außerdem ist das BMEL zuständig für die Erstellung des Berichts über die von den Ländern durchgeführten Kontrollen des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Im Bereich der Futtermittelsicherheit und Tierernährung ist es zuständig für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften auf Bundesebene und für die Koordinierung ihrer Durchführung mit Unterstützung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Hinsichtlich der Risiken für die Lebensmittelsicherheit wird das BMEL vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beraten.
Das BMEL verantwortet die nach Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 am EFSA-Netzwerk beteiligten Forschungseinrichtungen des Bundes, die zu verschiedenen Themen beraten. Dazu gehören das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Bereich der Tierseuchen, des Tierschutzes, der Tierhaltung, der Tierernährung und der Nutztiergenetik, das Julius Kühn-Institut (JKI) in Fragen der Pflanzengesundheit und des Pflanzenschutzes sowie das Max Rubner-Institut (MRI) im Bereich Ernährung und Lebensmittel. Darüber hinaus berät das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) als Teil des Artikel-36-Netzes in Fragen der Pflanzengesundheit, der gentechnisch veränderten Organismen, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Umweltrisikobewertung.
Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse sind entscheidend für politische Entscheidungen. Das BMEL kann dabei auf seine gut aufgestellten Fachforschungseinrichtungen zurückgreifen. Zu dieser Ressortforschung gehören neben den vier Bundesforschungsinstituten auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ). Innovative Forschung und kompetente wissenschaftliche Politikberatung sind eng miteinander verbundene Aufgaben dieser Einrichtungen.
Bundesinstitut für Risikobewertung
Name | Bundesinstitut für Risikobewertung |
---|---|
Abkürzung | BfR |
Aktivitäten |
|
Zuständigkeiten | |
Sitz | Berlin |
Website | https://www.bfr.bund.de/ |
Der Aufgabenbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) umfasst wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen im Rahmen von Verwaltungsverfahren (z. B. Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln), die Erstellung von Gutachten zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien sowie die Politikberatung. In seiner Eigenschaft als wissenschaftliche Einrichtung erstellt das BfR Gutachten zur Risikobewertung. Das BfR arbeitet auf nationaler und internationaler Ebene mit anderen wissenschaftlichen Organisationen zusammen, die im gesundheitlichen Verbraucherschutz und in der Lebensmittelsicherheit tätig sind. Darüber hinaus hat das BfR die Aufgabe, neue gesundheitliche Risiken zu identifizieren und Empfehlungen zur Risikominimierung zu erarbeiten. Es hat einen gesetzlichen Auftrag, auch auf Gebieten zu forschen, die mit seiner Arbeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebens- und Futtermittelsicherheit zusammenhängen. Das BfR ist in seiner wissenschaftlichen Bewertung, Forschung und Kommunikation unabhängig. Die Forschungsergebnisse dienen der Information und wissenschaftlichen Beratung des BMEL und anderer Ministerien sowie der regionalen und lokalen Behörden.
Zu den Aufgaben des BfR gehören auch die Dokumentation von Vergiftungsfällen, die Bewertung von Methoden zum Ersatz oder zur Ergänzung von Tierversuchen sowie die Beurteilung von Entwicklungstrends bei Zoonoseerregern (einschließlich Antibiotikaresistenzen). Weitere Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Forschung und die transparente Kommunikation von Risiken gegenüber der breiten Öffentlichkeit, der Wissenschaft und anderen Interessengruppen. Eine Auflistung ihrer Aufgaben findet sich im Gesetz zur Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit.
Darüber hinaus ist das BfR auch für die Risikobewertung und Risikokommunikation im Bereich der Sicherheit von Verbraucherprodukten, Kosmetika, Bioziden und Chemikalien (REACH) zuständig. Außerdem sammelt und bewertet das BfR Meldungen über Vergiftungen durch Chemikalien. Es führt Risikobewertungen von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten in Bezug auf Toxikologie und Rückstände durch. Auch Methoden zur Rückstandsanalyse werden zu Kontrollzwecken bewertet.
Vierzehn nationale Referenzlaboratorien (NRL), die in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Lebensmittelhygiene tätig sind, sind dem BfR gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 angeschlossen. Es handelt sich um NRLs für Salmonellen, Überwachung mariner Biotoxine, lebensmittelbedingte Viren, Listeria monocytogenes, koagulase-positive Staphylokokken einschließlich Staphylococcus aureus, Escherichia coli einschließlich Verotoxin-produzierender E. coli, Campylobacter, Trichinen, Antibiotikaresistenz, tierische Proteine in Futtermitteln, Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Mykotoxine und Pflanzentoxine in Futter- und Lebensmitteln sowie halogenierte persistente organische Schadstoffe (POPs) in Futter- und Lebensmitteln. Neben diesen auf EU-Recht basierenden NRLs sind dem BfR weitere Laboratorien mit Referenzfunktion angeschlossen. Dazu gehören das Referenzlabor im Netzwerk gentechnisch veränderter Organismen (GVO), die oberste Begutachtungsstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach der Weinüberwachungsverordnung, die Zoonoseberichterstattung sowie die Konsiliarlaboratorien für Leptospira, Yersinia sowie Vibrios. Auch das Nationales Studienzentrum für Sequenzierungen in der Risikobewertung ist am BfR angesiedelt.
Ein wesentlicher Bestandteil der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung am BfR ist die Entwicklung effektiver Risikokommunikationsstrategien. Dabei werden die Ergebnisse wissenschaftlicher Risikobeschreibungen mit den Informationsbedürfnissen relevanter Zielgruppen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, öffentlichen Institutionen, (Verbraucher-)Verbänden, Medien, NGOs und Verbrauchern zusammengeführt. Der Abgleich individueller Risikowahrnehmungen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Risikobewertungen und Beschreibungen wissenschaftlicher Unsicherheiten ist Voraussetzung für die Durchführung anschließender partizipativer Risikokommunikationsmaßnahmen.
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Name | Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit |
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Abkürzung | BVL |
Aktivitäten |
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Zuständigkeiten | |
Sitz | Braunschweig and Berlin |
Website | https://www.bvl.bund.de/DE/Home/home_node.html |
Der Schwerpunkt des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liegt auf dem Risikomanagement. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit unterstützt das BVL die Zusammenarbeit zwischen BMEL, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den Bundesländern. Gemeinsam mit den Bundesländern koordiniert das BVL die Programme zur Lebensmittelüberwachung und zum Monitoring, einschließlich des Zoonosenmonitorings. Im Auftrag der Bundesländer betreibt das BVL die Gemeinsame Zentralstelle "Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen im Internethandel" (G@ZIELT). Das BVL ist die deutsche nationale Kontaktstelle für die Inspektionen der Europäischen Kommission, für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) sowie das Amtshilfe- und Kooperationssystem (AAC) der Europäischen Union und stellt in dieser Funktion den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern sicher. In Krisenzeiten dient es als Lagezentrum für den Krisenstab des BMEL und führt regelmäßig Krisenübungen mit allen relevanten Akteuren durch. Das BVL sammelt und analysiert Daten der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle und leitet sie an die EFSA weiter. Es dient als Kontaktstelle für das EU-Netzwerk für Lebensmittelbetrug. Außerdem unterstützt das BVL die zuständigen Behörden und Lebensmittelverbände in Exportangelegenheiten und begleitet den Registrierungsprozess von Lebensmittelunternehmern in Drittländern.
Das BVL ist die Regulierungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel. Bei der Entscheidungsfindung stützt sich das BVL in der Regel auf Risikobewertungen des BfR, außer bei der Zulassung von Tierarzneimitteln, wo die Fachkompetenz und die Verantwortung beim BVL liegen. Auf der Grundlage von Risikobewertungen anderer Behörden entscheidet das BVL über Anträge zum wissenschaftlichen Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Außerdem ist das BVL an der EU-Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel) beteiligt.
Das Referenzlabor der Europäischen Union (EURL) für Rückstände von Tierarzneimitteln und Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und acht nationale Referenzlaboratorien (NRL) sind gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 dem BVL angeschlossen. Durch ihre Arbeit werden vergleichbare Verfahren und Ergebnisse sichergestellt.