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Neben der Lebens- und Futtermittelsicherheit erstreckt sich die Tätigkeit des BVL unter anderem auch auf Kosmetika, Tabak und Verbraucherprodukte, die mit Lebensmitteln oder der menschlichen Haut in Berührung kommen. | Neben der Lebens- und Futtermittelsicherheit erstreckt sich die Tätigkeit des BVL unter anderem auch auf Kosmetika, Tabak und Verbraucherprodukte, die mit Lebensmitteln oder der menschlichen Haut in Berührung kommen. | ||
== Friedrich-Loeffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit == | |||
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Im Mittelpunkt der Arbeiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) stehen die Gesundheit und das Wohlbefinden von lebensmittelproduzierenden Tieren sowie der Schutz des Menschen vor Zoonosen, d.h. Infektionen, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Diese Aufgaben sind in § 27 des Tiergesundheitsgesetzes definiert. Das FLI betreibt Grundlagen- und angewandte Forschung in verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen. | |||
Als Bundesforschungsinstitut und unabhängige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMEL berät das FLI die Politik auf der Grundlage seiner wissenschaftlichen Expertise. Das Institut führt epidemiologische Untersuchungen bei Ausbrüchen von Tierseuchen durch und erstellt Risikobewertungen zu verschiedenen Infektionskrankheiten bei Nutztieren. | |||
Das | Das FLI fungiert als nationales Referenzlabor für bestimmte Tierkrankheiten und ist die nationale Zulassungsbehörde für veterinärmedizinische In-vitro-Diagnostika. Auf internationaler Ebene wurde das FLI von der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) zum "Kollaborationszentrum für Zoonosen in Europa" ernannt und beherbergt zehn WOAH-Referenzlaboratorien sowie ein WHO-Kollaborationszentrum für Tollwutüberwachung und -forschung und FAO-Referenzzentren für klassische Schweinepest, für Influenza A bei Tieren und Newcastle-Krankheit sowie für neu auftretende zoonotische Krankheitserreger und Hochsicherheitslabore. | ||
Darüber hinaus ist das FLI Mitglied des EU-Referenzzentrums für Tierschutz. Als nationale Kontaktstelle unterstützt das FLI die zuständigen Behörden wissenschaftlich bei der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates, Artikel 20, zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung. | |||
FLI is according to <u>Regulation (EC) No 1831/2003 on additives for use in animal nutrition</u> involved in the review of feed additive approvals. | FLI is according to <u>Regulation (EC) No 1831/2003 on additives for use in animal nutrition</u> involved in the review of feed additive approvals. | ||
== Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen == | |||
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Das Julius Kühn-Institut (JKI) ist eine unabhängige Bundesoberbehörde und Forschungseinrichtung. Es ist dem BMEL unterstellt. Die Aufgaben sind im Pflanzenschutzgesetz und im Gentechnikgesetz festgelegt. Hauptaufgabe ist die Beratung der Bundesregierung in Fragen des Pflanzenbaus, der Bodenkunde, der Pflanzengenetik, der Pflanzenzüchtung, des Pflanzenschutzes, der Pflanzengesundheit und des Bienenschutzes. | |||
Im Rahmen von zonalen Bewertungsverfahren sowie von EU- und nationalen Zulassungsverfahren bewertet das JKI Pflanzenschutzmittel und deren Wirkstoffe für die Anwendung an Kulturpflanzen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Phytotoxizität. Auch die Auswirkungen auf Bienen, Nicht-Ziel- und Nutzorganismen werden bewertet. Eine weitere Aufgabe, die eng mit der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln zusammenhängt, ist die Prüfung und Listung von Pflanzenschutzgeräten im Hinblick auf ihre Eignung zur Erfüllung der Anwendungsanforderungen. | |||
Das JKI entwickelt Frühwarnsysteme, analysiert und bewertet die Risiken der Einschleppung, Ausbreitung und schädlichen Auswirkungen von Quarantäneschädlingen und invasiven gebietsfremden Arten. Das JKI entwickelt Maßnahmen zur Verhinderung ihrer Einschleppung und Ausbreitung sowie zu ihrer Ausrottung. Als Nationales Referenzlabor für die Diagnose von Pflanzenschädlingen ist das JKI die zentrale Stelle im Netzwerk der EU-Referenzlaboratorien und Diagnoselaboratorien in Deutschland. Das JKI ist an den Genehmigungsverfahren für die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beteiligt. Das JKI untersucht, ob und wie neue biotechnologische Verfahren in der Pflanzenzüchtung eingesetzt und in eine nachhaltige Pflanzenproduktion integriert werden sollten und welche Risikopotenziale und möglicher Regelungsbedarf damit verbunden sind. | |||
In Deutschland sind Risikobewertung und Risikokommunikation vom Risikomanagement auf Bundesebene weitgehend institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) gilt dies nicht. Die Gesetzgebung im Verbraucherschutz erfolgt auf Bundesebene, für die Umsetzung und Kontrolle sind jedoch die 16 Bundesländer verantwortlich. | In Deutschland sind Risikobewertung und Risikokommunikation vom Risikomanagement auf Bundesebene weitgehend institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) gilt dies nicht. Die Gesetzgebung im Verbraucherschutz erfolgt auf Bundesebene, für die Umsetzung und Kontrolle sind jedoch die 16 Bundesländer verantwortlich. |
Revision as of 10:27, 28 September 2023
© worldfoodsafetyalmanac.bfr.berlin
"*" Einrichtung, in der der nationale EFSA Focal Point seinen Sitz hat. Informationen über das EFSA Focal Point Netzwerk finden Sie auf der EFSA website.
Die zentrale Rechtsgrundlage für das Lebensmittelrecht in Deutschland ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, und die Gesetzgebungskompetenz liegt fast ausschließlich beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und seinen nachgeordneten Behörden. Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften können zu strafrechtlichen Maßnahmen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher führen, wobei die endgültige Entscheidung bei den Gerichten liegt. Staatliche Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit basieren in der Regel auf wissenschaftlichen Risikobewertungen.
In Deutschland sind Risikobewertung und Risikomanagement auf Bundesebene institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) sind Risikobewertung und Risikomanagement jedoch nicht institutionell voneinander getrennt. Die Gesetze zur Lebensmittelsicherheit werden auf Bundesebene erlassen, die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt jedoch bei den Bundesländern.
Risikobewertungen werden in der Regel im Internet veröffentlicht, es sei denn, es gibt gesetzliche Bestimmungen, die dies verbieten.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Name | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft |
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Abkürzung | BMEL |
Aktivitäten |
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Zuständigkeiten | |
Sitz | Bonn und Berlin |
Website | https://www.bmel.de/ |
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist für die Agrar- und Ernährungspolitik sowie die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zuständig. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit bereitet das BMEL Gesetzesentwürfe und Fragen zu Rechtsverordnungen vor. Unterstützt wird das BMEL von mehreren wissenschaftlichen Beiräten, z. B. für Agrarpolitik, Lebensmittel und gesundheitlichen Verbraucherschutz und für Biodiversität und genetische Ressourcen. Zu den Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL gehören Bundesoberbehörden, rechtlich selbstständige Einrichtungen, die Bundesforschungseinrichtungen, Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft.
Das BMEL ist die zentrale zuständige Behörde (CCA) für die EU-Gesetzgebung im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie-Hygiene, GVO in Lebens- und Futtermitteln. Darüber hinaus ist sie die zuständige Behörde für Pflanzengesundheit, Tierschutz und beteiligt bei der Erarbeitung von EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Kontaminanten in Lebensmitteln sowie Lebensmittelbedarfsgegenstände.
Das BMEL ist das federführende Ressort für die Angelegenheiten der allgemeinen LM-Hygiene, die in VO 852/2004 geregelt sind. Außerdem ist das BMEL zuständig für die Erstellung des Berichts über die von den Ländern durchgeführten Kontrollen des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Im Bereich der Futtermittelsicherheit und Tierernährung ist es zuständig für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften auf Bundesebene und für die Koordinierung ihrer Durchführung mit Unterstützung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Hinsichtlich der Risiken für die Lebensmittelsicherheit wird das BMEL vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beraten.
Das BMEL verantwortet die nach Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 am EFSA-Netzwerk beteiligten Forschungseinrichtungen des Bundes, die zu verschiedenen Themen beraten. Dazu gehören das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Bereich der Tierseuchen, des Tierschutzes, der Tierhaltung, der Tierernährung und der Nutztiergenetik, das Julius Kühn-Institut (JKI) in Fragen der Pflanzengesundheit und des Pflanzenschutzes sowie das Max Rubner-Institut (MRI) im Bereich Ernährung und Lebensmittel. Darüber hinaus berät das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) als Teil des Artikel-36-Netzes in Fragen der Pflanzengesundheit, der gentechnisch veränderten Organismen, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Umweltrisikobewertung.
Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse sind entscheidend für politische Entscheidungen. Das BMEL kann dabei auf seine gut aufgestellten Fachforschungseinrichtungen zurückgreifen. Zu dieser Ressortforschung gehören neben den vier Bundesforschungsinstituten auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ). Innovative Forschung und kompetente wissenschaftliche Politikberatung sind eng miteinander verbundene Aufgaben dieser Einrichtungen.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Name | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz |
---|---|
Abkürzung | BMUV |
Aktivitäten |
|
Zuständigkeiten | |
Sitz | Bonn und Berlin |
Website | https://www.bmuv.de/ |
Die vielfältigen Politikbereiche, für die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) innerhalb der Bundesregierung zuständig ist, spiegeln sich bereits im Namen des Ministeriums wider. Seit mehr als 30 Jahren arbeitet das Ministerium für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Umweltgiften und Strahlung, für einen klugen und sparsamen Umgang mit Rohstoffen, den Klimaschutz sowie für eine Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen, bei der die Vielfalt von Tier-, und Pflanzenarten und der Erhalt ihrer Lebensräume sichergestellt wird.
Das BMUV ist verantwortlich für die Verhütung von Lebensmittelsicherheitsrisiken, die auf anthropogen bedingte Einwirkungen der Luft, des Wassers und des Bodens (sog. Umweltkontaminanten) zurückzuführen sind. Das Umweltbundesamt (UBA), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unterstützen die Arbeit des BMUV als zuständige Fachbehörden in seinem Geschäftsbereich. Effektiver Umweltschutz trägt zur Produktion von gesunden, weitgehend unbelasteten Lebensmitteln bei. Für alle anderen Bereiche der Lebensmittelsicherheit ist das BMEL zuständig. Das BfR und das BVL, die zuständigen Fachbehörden bei der Lebensmittelsicherheit, unterstützen das BMEL und das BMUV bei der Wahrnehmung ihrer entsprechenden Aufgaben.
Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 wurde der Zuschnitt und Name des Ministeriums geändert. Neben den Schwerpunkten Umweltschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist das BMUV seitdem auch für die Verbraucherschutzpolitik zuständig. Damit gestaltet das BMUV zentrale Zukunftsthemen, die auf die Menschen und ihre Lebenswelt abzielen. Es ist Treiberin einer ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Modernisierung. Auch das Thema Klimaschutz bleibt mit den Schwerpunkten Natürlicher Klimaschutz, Klimaanpassung und Ressourcenpolitik ein zentrales Thema des BMUV.
Bundesinstitut für Risikobewertung
Name | Bundesinstitut für Risikobewertung |
---|---|
Abkürzung | BfR |
Aktivitäten |
|
Zuständigkeiten | |
Sitz | Berlin |
Website | https://www.bfr.bund.de/ |
Der Aufgabenbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) umfasst wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen im Rahmen von Verwaltungsverfahren (z. B. Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln), die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien sowie die Politikberatung. Als wissenschaftliche Einrichtung erstellt das BfR Gutachten und Stellungnahmen zur Risikobewertung. Das BfR arbeitet auf nationaler und internationaler Ebene mit anderen wissenschaftlichen Organisationen zusammen, die im gesundheitlichen Verbraucherschutz und in der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit tätig sind. Darüber hinaus hat das BfR die Aufgabe, neue gesundheitliche Risiken zu identifizieren und Empfehlungen zur Risikominimierung zu erarbeiten. Es hat einen gesetzlichen Auftrag, auch auf Gebieten zu forschen, die mit seiner Arbeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebens- und Futtermittelsicherheit zusammenhängen. Das BfR ist in seiner wissenschaftlichen Bewertung, Forschung und Kommunikation unabhängig. Die Forschungsergebnisse dienen der Information und wissenschaftlichen Beratung des BMEL und anderer Ministerien sowie der regionalen und lokalen Behörden.
Zu den Aufgaben des BfR gehören auch die Dokumentation von Vergiftungsfällen, die Bewertung von Methoden zum Ersatz oder zur Ergänzung von Tierversuchen sowie die Beurteilung von Entwicklungstrends bei Zoonoseerregern (einschließlich Antibiotikaresistenzen). Weitere Schwerpunkte seiner Arbeit sind die Forschung und die transparente Kommunikation von Risiken gegenüber der breiten Öffentlichkeit, der Wissenschaft und anderen Interessengruppen. Eine Auflistungseiner Aufgaben findet sich im Gesetz zur Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit.
Darüber hinaus ist das BfR auch für die Risikobewertung und Risikokommunikation im Bereich der Sicherheit von Verbraucherprodukten, Kosmetika, Bioziden und Chemikalien (REACH) zuständig. Außerdem sammelt und bewertet das BfR Meldungen über Vergiftungen durch Chemikalien. Es führt Risikobewertungen von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten in Bezug auf Toxikologie und Rückstände durch. Auch Methoden zur Rückstandsanalyse werden zu Kontrollzwecken bewertet.
15 nationale Referenzlaboratorien (NRL), die in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Lebensmittelhygiene tätig sind, sind dem BfR gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 angeschlossen. Es handelt sich um NRLs für Salmonellen, Überwachung mariner Biotoxine, lebensmittelbedingte Viren, Listeria monocytogenes, koagulase-positive Staphylokokken einschließlich Staphylococcus aureus, Escherichia coli einschließlich Verotoxin-produzierender E. coli, Campylobacter, Trichinella, Antibiotikaresistenz, tierische Proteine in Futtermitteln, Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen, Mykotoxine und Pflanzentoxine in Futter- und Lebensmitteln sowie halogenierte persistente organische Schadstoffe (POPs) in Futter- und Lebensmitteln. Neben diesen auf EU-Recht basierenden NRLs sind dem BfR weitere Laboratorien mit Referenzfunktion angeschlossen. Dazu gehören das Referenzlabor im Netzwerk gentechnisch veränderter Organismen (GVO), die oberste Begutachtungsstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach der Weinüberwachungsverordnung, die Zoonoseberichterstattung sowie die Konsiliarlaboratorien für Leptospira, Yersinia sowie Vibrios. Auch das Nationale Studienzentrum für Sequenzierungen in der Risikobewertung ist am BfR angesiedelt.
Ein wesentlicher Bestandteil der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung am BfR ist die Entwicklung effektiver Risikokommunikationsstrategien. Dabei werden die Ergebnisse wissenschaftlicher Risikobeschreibungen mit den Informationsbedürfnissen relevanter Zielgruppen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, öffentlichen Institutionen, (Verbraucher-)Verbänden, Medien, NGOs und Verbraucherinnen und Verbrauchern zusammengeführt. Der Abgleich individueller Risikowahrnehmungen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Risikobewertungen und Beschreibungen wissenschaftlicher Unsicherheiten ist Voraussetzung für die Durchführung anschließender partizipativer Risikokommunikationsmaßnahmen.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Name | Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit |
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Abkürzung | BVL |
Aktivitäten |
|
Responsibilities | |
Sitz | Braunschweig und Berlin |
Website | https://www.bvl.bund.de |
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die nationale Managementbehörde Risiken entlang der Lebensmittelkette. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit unterstützt das BVL die Zusammenarbeit zwischen BMEL, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den Bundesländern. BVL betreibt ein Beobachtungs- und Warnsystem zur Krisenprävention. In Krisenzeiten dient es als Lagezentrum für den Krisenstab des BMEL und fungiert als Informationsdrehscheibe. Es führt regelmäßig Krisenübungen mit allen relevanten Akteuren durch. Das BVL ist die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel. Das BVL kooperiert mit Risikomanagementinstitutionen rund um den Globus, und engagiert sich in Normungsgremien auf nationaler und internationaler Ebene. Gemeinsam mit den Bundesländern koordiniert das BVL die Programme zur Lebensmittelüberwachung, das Pflanzenschutzmittel-Kontrollprogramm, und zum Monitoring, einschließlich des Zoonosen-Monitorings. Das BVL sammelt und analysiert Daten der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle sowie zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und leitet sie an die EU weiter. Das BVL leitet die Geschäftsstelle der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren. Das BVL ist die deutsche nationale Kontaktstelle für die Inspektionen der Europäischen Kommission, für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) sowie das Amtshilfe- und Kooperationssystem (AAC) der Europäischen Union und stellt in dieser Funktion den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern sicher. Es dient als Kontaktstelle für das EU-Netzwerk für Lebensmittelbetrug. Das BVL ist zudem die zuständige nationale Stelle im EU-Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, - enzyme und –aromen. Im Auftrag der Bundesländer betreibt das BVL die Gemeinsame Zentralstelle "Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen im Internethandel" (G@ZIELT) und „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ (ZOPf). Außerdem unterstützt das BVL die zuständigen Behörden und relevante Wirtschaftsverbände in Exportangelegenheiten und begleitet den Registrierungsprozess von in Drittländer exportierenden Betrieben.
Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln stützt sich das BVL auf Risikobewertungen des BfR, des JKI und des UBA. Bei der Zulassung von Tierarzneimitteln liegen Fachkompetenz und die Verantwortung beim BVL. In beiden Bereichen ist das BVL an der Festlegung von Rückstandshöchstmengen für Wirkstoffe beteiligt. Auf der Grundlage von Risikobewertungen anderer Behörden entscheidet das BVL über Anträge zum wissenschaftlichen Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Außerdem ist das BVL an der EU-Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel) beteiligt.
Das Referenzlabor der Europäischen Union (EURL) für Rückstände von Tierarzneimitteln und Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und acht nationale Referenzlaboratorien (NRL) sind gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 dem BVL angeschlossen. Durch ihre Arbeit werden vergleichbare Verfahren und Ergebnisse sichergestellt. Das BVL führt das nationale Antibiotikaresisistenzmonitoring tierpathogener Erreger durch.
Neben der Lebens- und Futtermittelsicherheit erstreckt sich die Tätigkeit des BVL unter anderem auch auf Kosmetika, Tabak und Verbraucherprodukte, die mit Lebensmitteln oder der menschlichen Haut in Berührung kommen.
Friedrich-Loeffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Name | Friedrich-Loeffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit |
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Abkürzung | FLI |
Aktivitäten |
|
Responsibilities | |
Sitz | Greifswald – Insel Riems |
Website | http://www.fli.de/ |
Im Mittelpunkt der Arbeiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) stehen die Gesundheit und das Wohlbefinden von lebensmittelproduzierenden Tieren sowie der Schutz des Menschen vor Zoonosen, d.h. Infektionen, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Diese Aufgaben sind in § 27 des Tiergesundheitsgesetzes definiert. Das FLI betreibt Grundlagen- und angewandte Forschung in verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen.
Als Bundesforschungsinstitut und unabhängige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMEL berät das FLI die Politik auf der Grundlage seiner wissenschaftlichen Expertise. Das Institut führt epidemiologische Untersuchungen bei Ausbrüchen von Tierseuchen durch und erstellt Risikobewertungen zu verschiedenen Infektionskrankheiten bei Nutztieren.
Das FLI fungiert als nationales Referenzlabor für bestimmte Tierkrankheiten und ist die nationale Zulassungsbehörde für veterinärmedizinische In-vitro-Diagnostika. Auf internationaler Ebene wurde das FLI von der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) zum "Kollaborationszentrum für Zoonosen in Europa" ernannt und beherbergt zehn WOAH-Referenzlaboratorien sowie ein WHO-Kollaborationszentrum für Tollwutüberwachung und -forschung und FAO-Referenzzentren für klassische Schweinepest, für Influenza A bei Tieren und Newcastle-Krankheit sowie für neu auftretende zoonotische Krankheitserreger und Hochsicherheitslabore.
Darüber hinaus ist das FLI Mitglied des EU-Referenzzentrums für Tierschutz. Als nationale Kontaktstelle unterstützt das FLI die zuständigen Behörden wissenschaftlich bei der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates, Artikel 20, zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.
FLI is according to Regulation (EC) No 1831/2003 on additives for use in animal nutrition involved in the review of feed additive approvals.
Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Name | Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen |
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Abkürzung | JKI |
Aktivitäten |
|
Zuständigkeiten | |
Sitz | Quedlinburg |
Website | http://www.julius-kuehn.de/ |
Das Julius Kühn-Institut (JKI) ist eine unabhängige Bundesoberbehörde und Forschungseinrichtung. Es ist dem BMEL unterstellt. Die Aufgaben sind im Pflanzenschutzgesetz und im Gentechnikgesetz festgelegt. Hauptaufgabe ist die Beratung der Bundesregierung in Fragen des Pflanzenbaus, der Bodenkunde, der Pflanzengenetik, der Pflanzenzüchtung, des Pflanzenschutzes, der Pflanzengesundheit und des Bienenschutzes.
Im Rahmen von zonalen Bewertungsverfahren sowie von EU- und nationalen Zulassungsverfahren bewertet das JKI Pflanzenschutzmittel und deren Wirkstoffe für die Anwendung an Kulturpflanzen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Phytotoxizität. Auch die Auswirkungen auf Bienen, Nicht-Ziel- und Nutzorganismen werden bewertet. Eine weitere Aufgabe, die eng mit der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln zusammenhängt, ist die Prüfung und Listung von Pflanzenschutzgeräten im Hinblick auf ihre Eignung zur Erfüllung der Anwendungsanforderungen.
Das JKI entwickelt Frühwarnsysteme, analysiert und bewertet die Risiken der Einschleppung, Ausbreitung und schädlichen Auswirkungen von Quarantäneschädlingen und invasiven gebietsfremden Arten. Das JKI entwickelt Maßnahmen zur Verhinderung ihrer Einschleppung und Ausbreitung sowie zu ihrer Ausrottung. Als Nationales Referenzlabor für die Diagnose von Pflanzenschädlingen ist das JKI die zentrale Stelle im Netzwerk der EU-Referenzlaboratorien und Diagnoselaboratorien in Deutschland. Das JKI ist an den Genehmigungsverfahren für die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beteiligt. Das JKI untersucht, ob und wie neue biotechnologische Verfahren in der Pflanzenzüchtung eingesetzt und in eine nachhaltige Pflanzenproduktion integriert werden sollten und welche Risikopotenziale und möglicher Regelungsbedarf damit verbunden sind.
In Deutschland sind Risikobewertung und Risikokommunikation vom Risikomanagement auf Bundesebene weitgehend institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) gilt dies nicht. Die Gesetzgebung im Verbraucherschutz erfolgt auf Bundesebene, für die Umsetzung und Kontrolle sind jedoch die 16 Bundesländer verantwortlich.
Deutschland besteht aus 16 Bundesländern mit großen individuellen Unterschieden in Bezug auf die Größe jedes Bundeslandes (zwischen etwa 1 und 18 Millionen Einwohnern pro Bundesland). Die 16 Bundesländer Deutschlands sind verantwortlich für die Umsetzung der Gesetze. Die Umsetzung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit liegt daher in der Verantwortung der Länder. In dieser Aufgabe sind die Bundesländer unabhängig, d. h., sie unterliegen nicht den Weisungen der Bundesregierung.
Die zentrale Rechtsgrundlage für das Lebensmittelrecht in Deutschland ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, und die Gesetzgebungskompetenz liegt fast ausschließlich beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und seinen nachgeordneten Behörden. Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften können zu strafrechtlichen Maßnahmen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher führen, wobei die endgültige Entscheidung bei den Gerichten liegt. Staatliche Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit basieren in der Regel auf wissenschaftlichen Risikobewertungen.
In Deutschland sind Risikobewertung und Risikomanagement auf Bundesebene institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) sind Risikobewertung und Risikomanagement jedoch nicht institutionell voneinander getrennt. Die Gesetze zur Lebensmittelsicherheit werden auf Bundesebene erlassen, die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt jedoch bei den Bundesländern.
Risikobewertungen werden in der Regel im Internet veröffentlicht, es sei denn, es gibt gesetzliche Bestimmungen, die dies verbieten.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Name | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft |
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Abkürzung | BMEL |
Aktivitäten |
|
Zuständigkeiten | |
Sitz | Bonn and Berlin |
Website | https://www.bmel.de/ |
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist für die Agrar- und Ernährungspolitik sowie die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zuständig. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit bereitet das BMEL Gesetzesentwürfe und Fragen zu Rechtsverordnungen vor. Unterstützt wird das BMEL von mehreren wissenschaftlichen Beiräten, z. B. für Agrarpolitik, Lebensmittel und gesundheitlichen Verbraucherschutz und für Biodiversität und genetische Ressourcen. Zu den Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL gehören Bundesoberbehörden, rechtlich selbstständige Einrichtungen, die Bundesforschungseinrichtungen, Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft.
Das BMEL ist die zentrale zuständige Behörde (CCA) für die EU-Gesetzgebung im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie-Hygiene, GVO in Lebens- und Futtermitteln. Darüber hinaus ist sie die zuständige Behörde für Pflanzengesundheit, Tierschutz und beteiligt bei der Erarbeitung von EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Kontaminanten in Lebensmitteln sowie Lebensmittelbedarfsgegenstände.
Das BMEL ist das federführende Ressort für die Angelegenheiten der allgemeinen LM-Hygiene, die in VO 852/2004 geregelt sind. Außerdem ist das BMEL zuständig für die Erstellung des Berichts über die von den Ländern durchgeführten Kontrollen des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Im Bereich der Futtermittelsicherheit und Tierernährung ist es zuständig für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften auf Bundesebene und für die Koordinierung ihrer Durchführung mit Unterstützung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Hinsichtlich der Risiken für die Lebensmittelsicherheit wird das BMEL vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beraten.
Das BMEL verantwortet die nach Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 am EFSA-Netzwerk beteiligten Forschungseinrichtungen des Bundes, die zu verschiedenen Themen beraten. Dazu gehören das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Bereich der Tierseuchen, des Tierschutzes, der Tierhaltung, der Tierernährung und der Nutztiergenetik, das Julius Kühn-Institut (JKI) in Fragen der Pflanzengesundheit und des Pflanzenschutzes sowie das Max Rubner-Institut (MRI) im Bereich Ernährung und Lebensmittel. Darüber hinaus berät das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) als Teil des Artikel-36-Netzes in Fragen der Pflanzengesundheit, der gentechnisch veränderten Organismen, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Umweltrisikobewertung.
Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse sind entscheidend für politische Entscheidungen. Das BMEL kann dabei auf seine gut aufgestellten Fachforschungseinrichtungen zurückgreifen. Zu dieser Ressortforschung gehören neben den vier Bundesforschungsinstituten auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ). Innovative Forschung und kompetente wissenschaftliche Politikberatung sind eng miteinander verbundene Aufgaben dieser Einrichtungen.
Bundesinstitut für Risikobewertung
Name | Bundesinstitut für Risikobewertung |
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Abkürzung | BfR |
Aktivitäten |
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Zuständigkeiten | |
Sitz | Berlin |
Website | https://www.bfr.bund.de/ |
Der Aufgabenbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) umfasst wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen im Rahmen von Verwaltungsverfahren (z. B. Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln), die Erstellung von Gutachten zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien sowie die Politikberatung. In seiner Eigenschaft als wissenschaftliche Einrichtung erstellt das BfR Gutachten zur Risikobewertung. Das BfR arbeitet auf nationaler und internationaler Ebene mit anderen wissenschaftlichen Organisationen zusammen, die im gesundheitlichen Verbraucherschutz und in der Lebensmittelsicherheit tätig sind. Darüber hinaus hat das BfR die Aufgabe, neue gesundheitliche Risiken zu identifizieren und Empfehlungen zur Risikominimierung zu erarbeiten. Es hat einen gesetzlichen Auftrag, auch auf Gebieten zu forschen, die mit seiner Arbeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebens- und Futtermittelsicherheit zusammenhängen. Das BfR ist in seiner wissenschaftlichen Bewertung, Forschung und Kommunikation unabhängig. Die Forschungsergebnisse dienen der Information und wissenschaftlichen Beratung des BMEL und anderer Ministerien sowie der regionalen und lokalen Behörden.
Zu den Aufgaben des BfR gehören auch die Dokumentation von Vergiftungsfällen, die Bewertung von Methoden zum Ersatz oder zur Ergänzung von Tierversuchen sowie die Beurteilung von Entwicklungstrends bei Zoonoseerregern (einschließlich Antibiotikaresistenzen). Weitere Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Forschung und die transparente Kommunikation von Risiken gegenüber der breiten Öffentlichkeit, der Wissenschaft und anderen Interessengruppen. Eine Auflistung ihrer Aufgaben findet sich im Gesetz zur Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit.
Darüber hinaus ist das BfR auch für die Risikobewertung und Risikokommunikation im Bereich der Sicherheit von Verbraucherprodukten, Kosmetika, Bioziden und Chemikalien (REACH) zuständig. Außerdem sammelt und bewertet das BfR Meldungen über Vergiftungen durch Chemikalien. Es führt Risikobewertungen von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten in Bezug auf Toxikologie und Rückstände durch. Auch Methoden zur Rückstandsanalyse werden zu Kontrollzwecken bewertet.
Vierzehn nationale Referenzlaboratorien (NRL), die in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Lebensmittelhygiene tätig sind, sind dem BfR gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 angeschlossen. Es handelt sich um NRLs für Salmonellen, Überwachung mariner Biotoxine, lebensmittelbedingte Viren, Listeria monocytogenes, koagulase-positive Staphylokokken einschließlich Staphylococcus aureus, Escherichia coli einschließlich Verotoxin-produzierender E. coli, Campylobacter, Trichinen, Antibiotikaresistenz, tierische Proteine in Futtermitteln, Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Mykotoxine und Pflanzentoxine in Futter- und Lebensmitteln sowie halogenierte persistente organische Schadstoffe (POPs) in Futter- und Lebensmitteln. Neben diesen auf EU-Recht basierenden NRLs sind dem BfR weitere Laboratorien mit Referenzfunktion angeschlossen. Dazu gehören das Referenzlabor im Netzwerk gentechnisch veränderter Organismen (GVO), die oberste Begutachtungsstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach der Weinüberwachungsverordnung, die Zoonoseberichterstattung sowie die Konsiliarlaboratorien für Leptospira, Yersinia sowie Vibrios. Auch das Nationales Studienzentrum für Sequenzierungen in der Risikobewertung ist am BfR angesiedelt.
Ein wesentlicher Bestandteil der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung am BfR ist die Entwicklung effektiver Risikokommunikationsstrategien. Dabei werden die Ergebnisse wissenschaftlicher Risikobeschreibungen mit den Informationsbedürfnissen relevanter Zielgruppen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, öffentlichen Institutionen, (Verbraucher-)Verbänden, Medien, NGOs und Verbrauchern zusammengeführt. Der Abgleich individueller Risikowahrnehmungen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Risikobewertungen und Beschreibungen wissenschaftlicher Unsicherheiten ist Voraussetzung für die Durchführung anschließender partizipativer Risikokommunikationsmaßnahmen.
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Name | Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit |
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Abkürzung | BVL |
Aktivitäten |
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Zuständigkeiten | |
Sitz | Braunschweig and Berlin |
Website | https://www.bvl.bund.de/DE/Home/home_node.html |
Der Schwerpunkt des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liegt auf dem Risikomanagement. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit unterstützt das BVL die Zusammenarbeit zwischen BMEL, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den Bundesländern. Gemeinsam mit den Bundesländern koordiniert das BVL die Programme zur Lebensmittelüberwachung und zum Monitoring, einschließlich des Zoonosenmonitorings. Im Auftrag der Bundesländer betreibt das BVL die Gemeinsame Zentralstelle "Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen im Internethandel" (G@ZIELT). Das BVL ist die deutsche nationale Kontaktstelle für die Inspektionen der Europäischen Kommission, für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) sowie das Amtshilfe- und Kooperationssystem (AAC) der Europäischen Union und stellt in dieser Funktion den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern sicher. In Krisenzeiten dient es als Lagezentrum für den Krisenstab des BMEL und führt regelmäßig Krisenübungen mit allen relevanten Akteuren durch. Das BVL sammelt und analysiert Daten der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle und leitet sie an die EFSA weiter. Es dient als Kontaktstelle für das EU-Netzwerk für Lebensmittelbetrug. Außerdem unterstützt das BVL die zuständigen Behörden und Lebensmittelverbände in Exportangelegenheiten und begleitet den Registrierungsprozess von Lebensmittelunternehmern in Drittländern.
Das BVL ist die Regulierungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel. Bei der Entscheidungsfindung stützt sich das BVL in der Regel auf Risikobewertungen des BfR, außer bei der Zulassung von Tierarzneimitteln, wo die Fachkompetenz und die Verantwortung beim BVL liegen. Auf der Grundlage von Risikobewertungen anderer Behörden entscheidet das BVL über Anträge zum wissenschaftlichen Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Außerdem ist das BVL an der EU-Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel) beteiligt.
Das Referenzlabor der Europäischen Union (EURL) für Rückstände von Tierarzneimitteln und Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und acht nationale Referenzlaboratorien (NRL) sind gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 dem BVL angeschlossen. Durch ihre Arbeit werden vergleichbare Verfahren und Ergebnisse sichergestellt.