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Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und die nationalen Gesetze vom 8. September 2022 zur
Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und die nationalen Gesetze vom 8. September 2022 zur

Revision as of 12:48, 2 April 2024

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Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und die nationalen Gesetze vom 8. September 2022 zur Einrichtung und Organisation der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung und vom 26. April 2022 über die amtliche Überwachung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sind die zentralen Rechtsgrundlagen des Lebensmittelrechts in Luxemburg. Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften können strafrechtlich geahndet werden, aber auch Notmaßnahmen und Verwaltungsmaßnahmen nach sich ziehen. Staatliche Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit basieren häufig auf wissenschaftlichen Risikobewertungen. Die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit staatlicher Maßnahmen obliegt jedoch den Gerichten.

In Luxemburg gibt es keine institutionelle Trennung zwischen Risikobewertung und Risikomanagement. Inhalt


Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau

Name Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau
Akronym MAAV
Aktivitäten
  • Politik für die Landwirtschaft, Sicherheit der gesamten Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz
  • Verbraucherschutzpolitik
Zuständigkeiten Tierfutter Tiergesundheit und Tierschutz BiologischeGefahren und Zoonosen Biotechnologie und Gentechnik Kontaminanten Trinkwasser Neu auftretende Risiken Materialien mit Lebensmittelkontakt Lebensmittelzutaten Nahrungsergänzungsmittel Mineralwasser Nanotechnologie Neuartige Lebensmittel Ernährung Pflanzengesundheit Pflanzenschutzmittel oder Pestizide Rückstände von Tierarzneimitteln
Standort Luxemburg
URL https://www.agriculture.public.lu

https://www.securite-alimentaire.lu

https://www.ma.gouvernement.lu

Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau (MAAV) befasst sich mit der Agrarpolitik und bereitet Gesetzesentwürfe in bestimmten Bereichen der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, der Lebensmittelqualität sowie der Tiergesundheit und des Tierschutzes vor. Wie alle Ministerien wird das MAAV von zuständigen Behörden wie der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) und der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA) unterstützt.

Das Portfolio des MAAV umfasst Bereiche, die die gesamte Lebensmittelkette betreffen, einschließlich Lebens- und Futtermittelsicherheit, Pflanzengesundheit, Pflanzenschutzmittel, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Lebensmittelqualität (EU-Qualitätsregelungen, nationale Kennzeichnungen und Vermarktungsnormen).

Die Direktion für Verbraucherschutz des MAAV befasst sich mit der allgemeinen Verbraucherschutzpolitik und ist für die Gesetzgebung in diesem Bereich zuständig.

Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung

Name Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung
Akronym ALVA
Activities
  • Risikobewertung
  • Risikomanagement
  • Risikokommunikation
  • Verwaltungsrat, Beirat und Focal Point der EFSA
  • Kontaktstelle der COM
  • Kontaktstelle der WOAH
  • CVO
  • HoA
Zuständigkeiten Tierfutter Tiergesundheit und Tierschutz BiologischeGefahren und Zoonosen Biotechnologie und Gentechnik Kontaminanten Trinkwasser Neu auftretende Risiken Materialien mit Lebensmittelkontakt Lebensmittelzutaten Nahrungsergänzungsmittel Mineralwasser Nanotechnologie Neuartige Lebensmittel Ernährung Pflanzengesundheit Pflanzenschutzmittel oder Pestizide Rückstände von Tierarzneimitteln
Standort Strassen, Ettelbruck, Dudelange
URL https://www.agriculture.public.lu

https://www.securite-alimentaire.lu

Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) ist eine dem MAAV unterstellte Behörde, die für die Durchführung staatlicher Inspektionen in den Bereichen Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz zuständig ist. Politische und verwaltungstechnische Maßnahmen des Ministeriums in Bezug auf die Sicherheit der Lebensmittelkette beruhen auf Risikobewertungen, die von der ALVA (und dem ASTA) erstellt werden.

Der Aufgabenbereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit umfasst Lebensmittelhygiene und HACCP, mikrobiologische Erreger, Kontaminanten, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln, neuartige Lebensmittel, spezielle diätetische Lebensmittel, Lebensmittelkennzeichnung, Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Bestrahlung, Lebensmittelzusatzstoffe, Nahrungsergänzungsmittel, genetisch veränderte Organismen (GVO), Mineralwasser und abgefülltes Wasser. Die ALVA ist auch für die Kontrolle der Einfuhr von Lebensmitteln (einschließlich Getränken) und Tieren zuständig.

Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelhygiene und der Einfuhrkontrollen arbeitet ALVA eng mit der Zollverwaltung zusammen. Für Inspektions- und Kontrolltätigkeiten gibt es gemeinsame Verfahren und Checklisten. ALVA ist auch für die Koordinierung der amtlichen Lebens- und Futtermittelkontrollen im Rahmen des mehrjährigen nationalen Kontrollplans (MANCP) zuständig. Es ist die Kontaktstelle für BTSF, RASFF, AAC, das Netzwerk für Lebensmittelbetrug und INFOSAN. ALVA stellt auch den nationalen Leiter der Lebensmittelsicherheitsagenturen (HoA).

ALVA stellt den leitenden Veterinärbeamten und ist auch Kontaktstelle für die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH).

ALVA ist in mehreren wissenschaftlichen Netzwerken der EFSA sowie im Verwaltungsrat, Beirat und Focal Point aktiv.

Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft

Name Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft
Akronym ASTA
Aktivitäten
  • Risikobewertung
  • Risikomanagement
  • CPHO
Zuständigkeiten Pflanzengesundheitlink=Plant health Pflanzenschutzmittel oder Pestizide Biotechnologie und Gentechnik
Standort Luxembourg, Ettelbruck
URL https://www.agriculture.public.lu

Die Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA) ist eine dem MAAV unterstellte Behörde, die für Risikobewertungen und die Durchführung staatlicher Kontrollen von Pflanzenschutzmitteln, der EU-Gütesiegel g.U., g.g.A. und g.t.S., des ökologischen Landbaus und der Vermarktungsnormen zuständig ist. Das ASTA ist die Aufsichtsbehörde für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Das ASTA ist für bestimmte Aspekte der Kontrolle der Primärproduktion und der Einfuhr von Pflanzen zuständig. Die politischen und verwaltungstechnischen Maßnahmen des Ministeriums in Bezug auf die Sicherheit der Lebensmittelkette beruhen auf Risikobewertungen, die von ASTA (und ALVA) erstellt werden.

ASTA ist in mehreren wissenschaftlichen Netzwerken der EFSA sowie im Verwaltungsrat und Beirat aktiv. ASTA stellt den Leiter der Pflanzenschutzdienste (CPHO).

Regionale und lokale Ebene

Alle Inspektionen werden von zentralen Behörden durchgeführt.

Artikel 36 Institutionen

Am EFSA-Netzwerk beteiligte Institutionen gemäß Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
  1. Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)
  2. Nationales Gesundheitslabor (LNS)
  3. Luxembourg Institute of Health (LIH)
  4. Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST)
  5. Institut fir Biologesch Landwirtschaft an Agrarökologie Luxemburg (IBLA)