Deutschland

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Die zentrale Rechtsgrundlage für das Lebensmittelrecht in Deutschland ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, und die Gesetzgebungskompetenz liegt fast ausschließlich beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und seinen nachgeordneten Behörden. Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften können zu strafrechtlichen Maßnahmen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Verbraucher führen, wobei die endgültige Entscheidung bei den Gerichten liegt. Staatliche Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit basieren in der Regel auf wissenschaftlichen Risikobewertungen.

In Deutschland sind Risikobewertung und Risikomanagement auf Bundesebene institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) sind Risikobewertung und Risikomanagement jedoch nicht institutionell voneinander getrennt. Die Gesetze zur Lebensmittelsicherheit werden auf Bundesebene erlassen, die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt jedoch bei den Bundesländern.

Gefährdungsbeurteilungen werden in der Regel im Internet veröffentlicht, es sei denn, es gibt gesetzliche Bestimmungen, die dies verbieten.


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Name Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Abkürzung BMEL
Aktivitäten
  • Agrarpolitik und Lebensmittelsicherheit
Zuständigkeiten          
Sitz Bonn and Berlin
Webseite https://www.bmel.de/EN/Home/home_node.html

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist für die Agrarpolitik und die Lebensmittelsicherheit zuständig. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit bereitet das BMEL Gesetzesentwürfe und Fragen zu Rechtsverordnungen vor. Unterstützt wird das BMEL von mehreren wissenschaftlichen Beiräten, z.B. für Agrarpolitik, Lebensmittel und gesundheitlichen Verbraucherschutz und für Biodiversität und genetische Ressourcen. Zu den Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL gehören Bundesoberbehörden, rechtlich selbstständige Einrichtungen, die Bundesforschungszentren, Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft und Zuwendungsempfänger.

Das BMEL ist die zentrale zuständige Behörde (CCA) für die EU-Gesetzgebung im Bereich Lebensmittel und Lebensmittelhygiene, für GVO in Lebens- und Futtermitteln sowie für die Verhandlungen über Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit und deren Umsetzung in nationales Recht. Darüber hinaus ist sie die zuständige Behörde für Pflanzengesundheit, Tierschutz und EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs.

Das BMEL ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 für die allgemeine Lebensmittelhygiene zuständig. Außerdem ist es zuständig für die Erstellung des Berichts über die von den Landesbehörden durchgeführten Kontrollen des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.

Im Bereich der Tierernährung ist es zuständig für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften auf Bundesebene und für die Koordinierung ihrer Umsetzung mit Unterstützung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Hinsichtlich der Risiken für die Lebensmittelsicherheit wird das BMEL vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beraten.

Das BMEL umfasst die nach Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 am EFSA-Netzwerk beteiligten Forschungseinrichtungen des Bundes, die zu verschiedenen Themen beraten. Dazu gehören das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Bereich der Tierseuchen, des Tierschutzes, der Tierhaltung, der Tierernährung und der Nutztiergenetik, das Julius Kühn-Institut (JKI) in Fragen der Pflanzengesundheit und des Pflanzenschutzes sowie das Max Rubner-Institut (MRI) im Bereich Ernährung und Lebensmittel. Darüber hinaus berät das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) als Teil des Artikel-36-Netzes in Fragen der Pflanzengesundheit, der gentechnisch veränderten Organismen, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Umweltrisikobewertung.

Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse sind entscheidend für politische Entscheidungen. Das BMEL kann dabei auf seine gut aufgestellten Fachforschungseinrichtungen zurückgreifen. Zu dieser Ressortforschung gehören neben den vier Bundesforschungsinstituten auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ). Innovative Forschung und kompetente wissenschaftliche Politikberatung sind eng miteinander verbundene Aufgaben dieser Einrichtungen.

Bundesinstituts für Risikobewertung

Name Bundesinstituts für Risikobewertung
Abkürzung BfR
Aktivitäten
  • Riskobewertung
  • Riskokommunikation
  • Risko-/Nutzenbewertung
  • Regulatorischer Dienst
  • EFSA Focal Point
  • Forschung
Zuständigkeiten                              
Sitz Berlin
Webseite https://www.bfr.bund.de/en

Der Aufgabenbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) umfasst wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen im Rahmen von Verwaltungsverfahren (z. B. Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln), die Erstellung von Gutachten zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien sowie die Politikberatung. In seiner Eigenschaft als wissenschaftliche Einrichtung erstellt das BfR Gutachten zur Risikobewertung. Das BfR arbeitet auf nationaler und internationaler Ebene mit anderen wissenschaftlichen Organisationen zusammen, die im gesundheitlichen Verbraucherschutz und in der Lebensmittelsicherheit tätig sind. Darüber hinaus hat das BfR die Aufgabe, neue gesundheitliche Risiken zu identifizieren und Empfehlungen zur Risikominimierung zu erarbeiten. Es hat einen gesetzlichen Auftrag, auch auf Gebieten zu forschen, die mit seiner Arbeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebens- und Futtermittelsicherheit zusammenhängen. Das BfR ist in seiner wissenschaftlichen Bewertung, Forschung und Kommunikation unabhängig. Die Forschungsergebnisse dienen der Information und wissenschaftlichen Beratung des BMEL und anderer Ministerien sowie der regionalen und lokalen Behörden.

Zu den Aufgaben des BfR gehören auch die Dokumentation von Vergiftungsfällen, die Bewertung von Methoden zum Ersatz oder zur Ergänzung von Tierversuchen sowie die Beurteilung von Entwicklungstrends bei Zoonoseerregern (einschließlich Antibiotikaresistenzen). Weitere Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Forschung und die transparente Kommunikation von Risiken gegenüber der breiten Öffentlichkeit, der Wissenschaft und anderen Interessengruppen. Eine Auflistung ihrer Aufgaben findet sich im Gesetz zur Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit.

Darüber hinaus ist das BfR auch für die Risikobewertung und Risikokommunikation im Bereich der Sicherheit von Verbraucherprodukten, Kosmetika, Bioziden und Chemikalien (REACH) zuständig. Außerdem sammelt und bewertet das BfR Meldungen über Vergiftungen durch Chemikalien. Es führt Risikobewertungen von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten in Bezug auf Toxikologie und Rückstände durch. Auch Methoden zur Rückstandsanalyse werden zu Kontrollzwecken bewertet.

Vierzehn nationale Referenzlaboratorien (NRL), die in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Lebensmittelhygiene tätig sind, sind dem BfR gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 angeschlossen. Es handelt sich um NRLs für Salmonellen, Überwachung mariner Biotoxine, lebensmittelbedingte Viren, Listeria monocytogenes, koagulase-positive Staphylokokken einschließlich Staphylococcus aureus, Escherichia coli einschließlich Verotoxin-produzierender E. coli, Campylobacter, Trichinen, Antibiotikaresistenz, tierische Proteine in Futtermitteln, Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Mykotoxine und Pflanzentoxine in Futter- und Lebensmitteln sowie halogenierte persistente organische Schadstoffe (POPs) in Futter- und Lebensmitteln. Neben diesen auf EU-Recht basierenden NRLs sind dem BfR weitere Laboratorien mit Referenzfunktion angeschlossen. Dazu gehören das Referenzlabor im Netzwerk gentechnisch veränderter Organismen (GVO), die oberste Begutachtungsstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach der Weinüberwachungsverordnung, die Zoonoseberichterstattung sowie die Konsiliarlaboratorien für Leptospira, Yersinia sowie Vibrios.

Ein wesentlicher Bestandteil der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung am BfR ist die Entwicklung effektiver Risikokommunikationsstrategien. Dabei werden die Ergebnisse wissenschaftlicher Risikobeschreibungen mit den Informationsbedürfnissen relevanter Zielgruppen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, öffentlichen Institutionen, (Verbraucher-)Verbänden, Medien, NGOs und Verbrauchern zusammengeführt. Der Abgleich individueller Risikowahrnehmungen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Risikobewertungen und Beschreibungen wissenschaftlicher Unsicherheiten ist Voraussetzung für die Durchführung anschließender partizipativer Risikokommunikationsmaßnahmen.

Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Name Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Abkürzung BVL
Aktivitäten
  • Riskomanagement & Riskokommunikation
  • Koordinierung der Lebensmittelkontrolle und -überwachung, einschließlich Zoonosen
  • Krisenmanagement, Warnsysteme
  • SANTE/F, RASFF und AAC Kontaktstelle
  • Wissenschaftliche Regulierung
  • Nahrungsergänzungsmittel, diätetische und neuartige Lebensmittel
  • Kosmetika, Tabakwaren, Konsumgüter
  • Lebensmittelbetrug
  • Krankheitsübertragung durch Lebensmittel
  • Datenmanagement
Zuständigkeiten                              
Sitz Braunschweig and Berlin
Website https://www.bvl.bund.de/EN/Home/home_node.html

Der Schwerpunkt des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liegt auf dem Risikomanagement. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit unterstützt das BVL die Zusammenarbeit zwischen BMEL, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den Bundesländern. Gemeinsam mit den Bundesländern koordiniert das BVL die Programme zur Lebensmittelüberwachung und zum Monitoring, einschließlich des Zoonosenmonitorings. Im Auftrag der Bundesländer betreibt das BVL die Gemeinsame Zentralstelle "Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen im Internethandel" (G@ZIELT). Das BVL ist die deutsche nationale Kontaktstelle für die Inspektionen der Europäischen Kommission, für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) sowie das Amtshilfe- und Kooperationssystem (AAC) der Europäischen Union und stellt in dieser Funktion den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern sicher. In Krisenzeiten dient es als Lagezentrum für den Krisenstab des BMEL und führt regelmäßig Krisenübungen mit allen relevanten Akteuren durch. Das BVL sammelt und analysiert Daten der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle und leitet sie an die EFSA weiter. Es dient als Kontaktstelle für das EU-Netzwerk für Lebensmittelbetrug. Außerdem unterstützt das BVL die zuständigen Behörden und Lebensmittelverbände in Exportangelegenheiten und begleitet den Registrierungsprozess von Lebensmittelunternehmern in Drittländern.

Das BVL ist die Regulierungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel. Bei der Entscheidungsfindung stützt sich das BVL in der Regel auf Risikobewertungen des BfR, außer bei der Zulassung von Tierarzneimitteln, wo die Fachkompetenz und die Verantwortung beim BVL liegen. Auf der Grundlage von Risikobewertungen anderer Behörden entscheidet das BVL über Anträge zum wissenschaftlichen Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Außerdem ist das BVL an der EU-Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel) beteiligt.

Das Referenzlabor der Europäischen Union (EURL) für Rückstände von Tierarzneimitteln und Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und acht nationale Referenzlaboratorien (NRL) sind gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 dem BVL angeschlossen. Durch ihre Arbeit werden vergleichbare Verfahren und Ergebnisse sichergestellt.

Neben der Lebens- und Futtermittelsicherheit erstreckt sich die Tätigkeit des BVL unter anderem auch auf Kosmetika, Tabak und Verbraucherprodukte, die mit Lebensmitteln oder der menschlichen Haut in Berührung kommen.

Friedrich-Loeffler-Institut - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Name Friedrich-Loeffler-Institut - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Abkürzung FLI
Aktivitäten
  • Forschung
  • Riskobewertung
Zuständigkeiten            
Sitz Greifswald – Island of Riems
Webseite http://www.fli.de/en

Die Arbeit des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) konzentriert sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Nutztieren sowie auf den Schutz des Menschen vor Zoonosen, d.h. Infektionen, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Diese Aufgaben sind in § 27 des Tiergesundheitsgesetzes definiert. Das FLI betreibt Grundlagen- und angewandte Forschung in verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen.

Als Bundesforschungsinstitut und unabhängige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMEL berät das FLI die Politik auf der Grundlage seiner wissenschaftlichen Expertise. Das Institut führt epidemiologische Untersuchungen bei Ausbrüchen von Tierseuchen durch und erstellt Risikobewertungen zu verschiedenen Infektionskrankheiten bei Nutztieren.

Das FLI fungiert als nationales Referenzlabor für bestimmte Tierkrankheiten und ist die nationale Zulassungsbehörde für veterinärmedizinische In-vitro-Diagnostika. Auf internationaler Ebene wurde das FLI von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) zum "Kollaborationszentrum für Zoonosen in Europa" ernannt und beherbergt neun OIE-Referenzlaboratorien sowie ein WHO-Kollaborationszentrum für Tollwutüberwachung und -forschung und zwei FAO-Referenzzentren (klassische Schweinepest, Tiergrippe und Newcastle-Krankheit).

Darüber hinaus ist das FLI Mitglied des EU-Referenzzentrums für Tierschutz. Als nationale Kontaktstelle unterstützt das FLI die zuständigen Behörden wissenschaftlich bei der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates, Artikel 20, zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.

Julius Kühn Institute - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Name Julius Kühn Institute - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Abkürzung JKI
Aktivitäten
  • Riskobewertung
  • Risko-/Nutzenbewertung
  • Regulatorischer Dienst
  • Forschung
Zuständigkeiten                      
Sitz Quedlinburg
Website http://www.julius-kuehn.de/en

Das Julius Kühn-Institut (JKI) ist eine unabhängige Bundesoberbehörde und Forschungseinrichtung. Es ist dem BMEL unterstellt. Die Aufgaben sind im Pflanzenschutzgesetz und im Gentechnikgesetz festgelegt. Hauptaufgabe ist die Beratung der Bundesregierung in Fragen des Pflanzenbaus, der Bodenkunde, der Pflanzengenetik, der Pflanzenzüchtung, des Pflanzenschutzes, der Pflanzengesundheit und des Bienenschutzes.

Im Rahmen von zonalen Bewertungsverfahren sowie von EU- und nationalen Zulassungsverfahren bewertet das JKI Pflanzenschutzmittel und deren Wirkstoffe für die Anwendung an Kulturpflanzen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Phytotoxizität. Auch die Auswirkungen auf Bienen, Nicht-Ziel- und Nutzorganismen werden bewertet. Eine weitere Aufgabe, die eng mit der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln zusammenhängt, ist die Prüfung und Listung von Pflanzenschutzgeräten im Hinblick auf ihre Eignung zur Erfüllung der Anwendungsanforderungen.

Das JKI entwickelt Frühwarnsysteme, analysiert und bewertet die Risiken der Einschleppung, Ausbreitung und schädlichen Auswirkungen von Quarantäneschädlingen und invasiven gebietsfremden Arten. Das JKI entwickelt Maßnahmen zur Verhinderung ihrer Einschleppung und Ausbreitung sowie zu ihrer Ausrottung. Als Nationales Referenzlabor für die Diagnose von Pflanzenschädlingen ist das JKI die zentrale Stelle im Netzwerk der EU-Referenzlaboratorien und Diagnoselaboratorien in Deutschland. Das JKI ist an den Genehmigungsverfahren für die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beteiligt. Das JKI untersucht, ob und wie neue biotechnologische Verfahren in der Pflanzenzüchtung eingesetzt und in eine nachhaltige Pflanzenproduktion integriert werden sollten und welche Risikopotenziale und möglicher Regelungsbedarf damit verbunden sind.

Max Rubner-Institut – Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel

Name Max Rubner-Institut – Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
Abkürzung MRI
Aktivitäten
  • Forschung
Zuständigkeiten                                
Sitz Karlsruhe
Webseite https://www.mri.bund.de/en/home/

Das Max Rubner-Institut (MRI) berät das BMEL auf dem Gebiet des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Bereich der Ernährung. Wichtige Forschungsschwerpunkte sind die Untersuchung des ernährungsphysiologischen und gesundheitlichen Wertes von Lebensmitteln, Arbeiten auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit sowie der Qualitäts- und Bioverfahrenstechnik. Die Wirkung der Ernährung wird von der molekularen und zellulären Ebene bis hin zum Gesamtorganismus betrachtet. Auch die Erforschung des Ernährungsverhaltens und der Einfluss der Ernährung auf die Entwicklung von Kindern sind von besonderer Bedeutung. Das MRI befasst sich mit ernährungsphysiologisch günstigen Wirkungen von Lebensmitteln, Lebensmittelbestandteilen sowie neuartigen Lebensmitteln. Es berät das BMEL im Hinblick auf die ernährungsbedingte Prävention nicht übertragbarer Krankheiten und wirkt bei der Durchführung von Nutzenbewertungen von Lebensmitteln mit. Vier der neun Abteilungen forschen zu einer bestimmten Lebensmittelkategorie, wie Getreide, Fette und Öle, Milch, Fisch, Obst, Gemüse und Fleisch. Diese Abteilungen konzentrieren sich auf die gesamte Lebensmittelkette, von der Ernte über die Produktion bis hin zum Verbrauch.

Das MRI arbeitet mit den Ressortforschungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des BMEL zusammen, insbesondere in den Bereichen Nanotechnologie, Bakteriophagen und Krankheitserreger (einschließlich Zoonosen) in der Lebensmittelkette, Transfettsäuren, Mineralölbestandteile, Pflanzengifte und Mykotoxine sowie Mutterkorn und Mutterkornalkaloide in Lebensmitteln und Rohstoffen, Standardisierung von Analysemethoden und Entwicklung von Minimierungsstrategien für unerwünschte Stoffe in verschiedenen Lebensmitteln und Produkten. Ein Netzwerk von Experten für die Authentizität von Lebensmitteln und die Validierung von Analysemethoden, die für die Bekämpfung von Lebensmittelbetrug relevant sind, wird derzeit aufgebaut.

Johann Heinrich von Thünen-Institut - Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei

Name Johann Heinrich von Thünen-Institut - Bundesforschungsinstitut für

Ländliche Räume, Wald und Fischerei

Abkürzung TI
Aktivitäten
  • Riskomanagement
  • Regulatorischer Dienst
  • Forschung
Zuständigkeiten          
Sitz Braunschweig
Webseite https://www.thuenen.de/en/

Das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) betreibt Forschung, Langzeitbeobachtung und Politikberatung zu natürlichen Ressourcen, Schutzgütern sowie zu den entsprechenden Produktionssystemen und wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen in der Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft sowie im ländlichen Raum (siehe Thünen-Institut Hauptseite > THEMENFELDER).

EFSA-relevante Aktivitäten an der TI konzentrieren sich auf Tiergesundheit und Tierschutz, gentechnisch veränderte Organismen, Umweltrisikobewertungen, mögliche Kontaminanten und deren Auswirkungen auf den Menschen (z. B. Mikroplastik in Fischen und Böden) sowie bestimmte Bereiche der Pflanzengesundheit. Einige dieser Aktivitäten sind eingebettet in Kooperationen mit FLI, JKI, MRI und anderen wissenschaftlichen Partnern im In- und Ausland.

Regionale und lokale Ebene

Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, die sich in ihrer Größe stark unterscheiden (zwischen ca. 1 und 18 Millionen Einwohner pro Bundesland). Die 16 Bundesländer in Deutschland sind grundsätzlich für die Umsetzung von Gesetzen zuständig. Somit ist jedes Bundesland für die Umsetzung der Lebens- und Futtermittelsicherheit verantwortlich. Der Bund beaufsichtigt die Bundesländer, um die ordnungsgemäße Ausführung der Bundesgesetze sicherzustellen. Bei dieser Aufgabe sind die Bundesländer unabhängig, d.h. nicht an Weisungen des Bundes gebunden.

In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung zuständig. In den meisten Bundesländern ist die Lebensmittelüberwachung in drei Ebenen unterteilt: Auf der obersten Ebene koordiniert das zuständige Ministerium die Lebensmittelüberwachung. Darunter sind die Landesbehörden oder die Regierungspräsidien für die Aufsicht über die Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. Diese örtlichen Ämter für Lebensmittel- und Veterinärkontrolle führen die Untersuchungen vor Ort durch.

Institutionen, die am EFSA-Netzwerk nach Art. 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beteiligt sind
  1. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (EFSA Focal Point)
  2. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
  3. Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
  4. Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
  5. Max Rubner-Institut (MRI) – Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
  6. Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) – Bundesforschungsinstitut für

Ländliche Räume, Wald und Fischerei