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Letzte Aktualisierung am 20. Oktober 2023.

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* Einrichtung, in der der nationale EFSA Focal Point seinen Sitz hat. Informationen über das EFSA Focal Point Netzwerk finden Sie auf der EFSA website.

© worldfoodsafetyalmanac.bfr.berlin


Die zentrale Rechtsgrundlage für das Lebensmittelrecht in Deutschland ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Dieses verleiht vor allem dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich. . Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften können zu strafrechtlichen Maßnahmen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher führen, wobei die endgültige Entscheidung bei den Gerichten liegt. Staatliche Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit basieren in der Regel auf wissenschaftlichen Risikobewertungen.

In Deutschland sind Risikobewertung und Risikomanagement auf Bundesebene institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) sind Risikobewertung und Risikomanagement jedoch nicht institutionell voneinander getrennt. Die Gesetze zur Lebensmittelsicherheit werden auf Bundesebene erlassen, die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt jedoch bei den Bundesländern.

Risikobewertungen werden in der Regel im Internet veröffentlicht, es sei denn, es gibt gesetzliche Bestimmungen, die dies verbieten.


Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist für die Agrar- und Ernährungspolitik sowie die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zuständig. Unterstützt wird das BMEL von mehreren wissenschaftlichen Beiräten, z. B. für Agrarpolitik, Lebensmittel und gesundheitlichen Verbraucherschutz. Zu den Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL gehören Bundesoberbehörden, Bundesforschungseinrichtungen, rechtlich selbstständige Einrichtungen sowie Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft.

Das BMEL ist die oberste zuständige Behörde (CCA) für die EU-Gesetzgebung im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit, z. B. hinsichtlich Rückstandshöchstgehalten und Kontaminanten in Lebensmitteln, Lebensmittelbedarfsgegenständen sowie-Hygiene und GVO in Lebens- und Futtermitteln. Das BMEL ist national im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit die für Rechtssetzung zuständige oberste Bundesbehörde.

Das BMEL ist das federführende Ressort für die Angelegenheiten der allgemeinen Lebensmittelhygiene, die in VO (EG) 852/2004 geregelt sind. Außerdem ist das BMEL zuständig für die Erstellung des Berichts über die von den Ländern durchgeführten Kontrollen des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Art. 68 der VO (EG) 1107/2009.

Im Bereich der Futtermittelsicherheit und Tierernährung ist es zuständig für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften auf Bundesebene und für die Koordinierung ihrer Durchführung mit Unterstützung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Hinsichtlich der Risiken für die Lebensmittelsicherheit wird das BMEL vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beraten.

Das BMEL verantwortet die nach Artikel 36 der VO (EG) 178/2002 am EFSA-Netzwerk beteiligten Forschungseinrichtungen des Bundes, die zu verschiedenen Themen beraten. Dazu gehören das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Bereich der Tierseuchen, des Tierschutzes, der Tierhaltung, der Tierernährung und der Nutztiergenetik, das Julius Kühn-Institut (JKI) in Fragen der Pflanzengesundheit und des Pflanzenschutzes und das Max Rubner-Institut (MRI) im Bereich Ernährung und Lebensmittel. Darüber hinaus berät das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) in Fragen der Pflanzengesundheit, der gentechnisch veränderten Organismen, der Tierhaltung sowie der Umweltrisikobewertung.

Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse sind entscheidend für politische Entscheidungen. Das BMEL kann hierzu auf seine gut aufgestellten Forschungseinrichtungen zurückgreifen. Zu dieser Ressortforschung gehören neben den vier oben genannten Bundesforschungsinstituten auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ). Innovative Forschung und kompetente wissenschaftliche Politikberatung sind eng miteinander verbundene Aufgaben dieser Einrichtungen.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Name Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Abkürzung BMUV
Aktivitäten
  • Umweltbezogene Lebensmittelsicherheit
Zuständigkeiten  
Sitz Bonn und Berlin
Website https://www.bmuv.de/

Die vielfältigen Politikbereiche, für die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) innerhalb der Bundesregierung zuständig ist, spiegeln sich bereits im Namen des Ministeriums wider. Seit mehr als 30 Jahren arbeitet das Ministerium für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Umweltgiften und Strahlung, für einen klugen und sparsamen Umgang mit Rohstoffen, den Klimaschutz sowie für eine Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen, bei der die Vielfalt von Tier-, und Pflanzenarten und der Erhalt ihrer Lebensräume sichergestellt wird.

Das BMUV ist verantwortlich für die Verhütung von Lebensmittelsicherheitsrisiken, die auf anthropogen bedingte Einwirkungen der Luft, des Wassers und des Bodens (sog. Umweltkontaminanten) zurückzuführen sind. Das Umweltbundesamt (UBA), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unterstützen die Arbeit des BMUV als zuständige Fachbehörden in seinem Geschäftsbereich. Effektiver Umweltschutz trägt zur Produktion von gesunden, weitgehend unbelasteten Lebensmitteln bei. Für alle anderen Bereiche der Lebensmittelsicherheit ist das BMEL zuständig. Das BfR und das BVL, die zuständigen Fachbehörden bei der Lebensmittelsicherheit, unterstützen das BMEL und das BMUV bei der Wahrnehmung ihrer entsprechenden Aufgaben.

Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 wurde der Zuschnitt und Name des Ministeriums geändert. Neben den Schwerpunkten Umweltschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist das BMUV seitdem auch für die Verbraucherschutzpolitik zuständig. Damit gestaltet das BMUV zentrale Zukunftsthemen, die auf die Menschen und ihre Lebenswelt abzielen. Es ist Treiberin einer ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Modernisierung. Auch das Thema Klimaschutz bleibt mit den Schwerpunkten Natürlicher Klimaschutz, Klimaanpassung und Ressourcenpolitik ein zentrales Thema des BMUV.

Bundesinstitut für Risikobewertung

Name Bundesinstitut für Risikobewertung
Abkürzung BfR
Aktivitäten
  • Risikobewertung
  • Risikokommunikation
  • Risiko-/Nutzenbewertung
  • Regulatorischer Dienst
  • EFSA Focal Point
  • Forschung
Zuständigkeiten                              
Sitz Berlin
Website https://www.bfr.bund.de/

Der Aufgabenbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) umfasst wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen im Rahmen von Verwaltungsverfahren (z. B. Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln), die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien sowie die Politikberatung. Als wissenschaftliche Einrichtung erstellt das BfR Gutachten und Stellungnahmen zur Risikobewertung. Das BfR arbeitet auf nationaler und internationaler Ebene mit anderen wissenschaftlichen Organisationen zusammen, die im gesundheitlichen Verbraucherschutz und in der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit tätig sind. Darüber hinaus hat das BfR die Aufgabe, neue gesundheitliche Risiken zu identifizieren und Empfehlungen zur Risikominimierung zu erarbeiten. Es hat einen gesetzlichen Auftrag, auch auf Gebieten zu forschen, die mit seiner Arbeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebens- und Futtermittelsicherheit zusammenhängen. Das BfR ist in seiner wissenschaftlichen Bewertung, Forschung und Kommunikation unabhängig. Die Forschungsergebnisse dienen der Information und wissenschaftlichen Beratung des BMEL und anderer Ministerien sowie der regionalen und lokalen Behörden.

Zu den Aufgaben des BfR gehören auch die Dokumentation von Vergiftungsfällen, die Bewertung von Methoden zum Ersatz oder zur Ergänzung von Tierversuchen sowie die Beurteilung von Entwicklungstrends bei Zoonoseerregern (einschließlich Antibiotikaresistenzen). Weitere Schwerpunkte seiner Arbeit sind die Forschung und die transparente Kommunikation von Risiken gegenüber der breiten Öffentlichkeit, der Wissenschaft und anderen Interessengruppen. Eine Auflistung seiner Aufgaben findet sich im Gesetz zur Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit.

Darüber hinaus ist das BfR auch für die Risikobewertung und Risikokommunikation im Bereich der Sicherheit von Verbraucherprodukten, Kosmetika, Bioziden und Chemikalien (REACH) zuständig. Außerdem sammelt und bewertet das BfR Meldungen über Vergiftungen durch Chemikalien (synthetische und natürliche Stoffe). Es führt Risikobewertungen von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten in Bezug auf Toxikologie und Rückstände durch. Auch Methoden zur Rückstandsanalyse werden zu Kontrollzwecken bewertet.

15 nationale Referenzlaboratorien (NRL), die in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Lebensmittelhygiene tätig sind, sind dem BfR gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 angeschlossen. Es handelt sich um NRLs für Salmonellen, Überwachung mariner Biotoxine, lebensmittelbedingte Viren, Listeria monocytogenes, koagulase-positive Staphylokokken einschließlich Staphylococcus aureus, Escherichia coli einschließlich Verotoxin-produzierender E. coli, Campylobacter, Trichinella, Antibiotikaresistenz, tierische Proteine in Futtermitteln, Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen, Mykotoxine und Pflanzentoxine in Futter- und Lebensmitteln sowie halogenierte persistente mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen, Mykotoxine und Pflanzentoxine in Futter- und Lebensmitteln sowie halogenierte persistente organische Schadstoffe (POPs) in Futter- und Lebensmitteln. Neben diesen auf EU-Recht basierenden NRL gibt es am BfR noch weitere Speziallaboratorien und Laboratorien mit Referenzfunktion. Dazu gehören das Referenzlaboratorium im Netzwerk Gentechnisch veränderte Organismen (GVO), die Obergutachterstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach Weinüberwachungsverordnung, die Zoonosenberichterstattung, die Konsiliarlaboratorien für Leptospiren, Vibrionen und Yersinien sowie das Speziallabor für Sporenbildner.

Ein wesentlicher Bestandteil der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung am BfR ist die Entwicklung effektiver Risikokommunikationsstrategien. Dabei werden die Ergebnisse wissenschaftlicher Risikobeschreibungen mit den Informationsbedürfnissen relevanter Zielgruppen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, öffentlichen Institutionen, (Verbraucher-)Verbänden, Medien, NGOs und Verbraucherinnen und Verbrauchern zusammengeführt. Der Abgleich individueller Risikowahrnehmungen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Risikobewertungen und Beschreibungen wissenschaftlicher Unsicherheiten ist Voraussetzung für die Durchführung anschließender partizipativer Risikokommunikationsmaßnahmen.

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Name Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Abkürzung BVL
Aktivitäten
  • Risikomanagement
  • Risikobewertung & Kommunikation (Tierarzneimittel)
  • Koordinierung der Lebensmittelkontrolle und des Monitorings, einschließlich Zoonosen
  • Krisenmanagement, Warnsysteme
  • SANTE/F, RASFF und AAC Kontaktstelle
  • Regulierungswissenschaft
  • Nahrungsergänzungsmittel, neuartige und Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen
  • Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen
  • Lebensmittelkontaktmaterialien
  • Kosmetika, Tabak, Verbraucherprodukte
  • Lebensmittelbetrug
  • Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche
  • Datenmanagement
Responsibilities                              
Sitz Braunschweig und Berlin
Website https://www.bvl.bund.de

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die nationale Managementbehörde für Risiken entlang der Lebensmittelkette. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit unterstützt das BVL die Zusammenarbeit zwischen BMEL, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den Bundesländern. BVL betreibt ein Beobachtungs- und Warnsystem zur Krisenprävention. In Krisenzeiten dient es als Lagezentrum für den Krisenstab des BMEL und fungiert als Informationsdrehscheibe. Es führt regelmäßig Krisenübungen mit allen relevanten Akteuren durch. Das BVL ist die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel. Das BVL kooperiert mit Risikomanagementinstitutionen rund um den Globus, und engagiert sich in Normungsgremien auf nationaler und internationaler Ebene. Gemeinsam mit den Bundesländern koordiniert das BVL die Programme zur Lebensmittelüberwachung, das Pflanzenschutzmittel-Kontrollprogramm, und zum Monitoring, einschließlich des Zoonosen-Monitorings. Das BVL sammelt und analysiert Daten der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle sowie zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und leitet sie an die EU weiter. Das BVL leitet die Geschäftsstelle der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren. Das BVL ist die deutsche nationale Kontaktstelle für die Inspektionen der Europäischen Kommission, für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) sowie das Amtshilfe- und Kooperationssystem (AAC) der Europäischen Union und stellt in dieser Funktion den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern sicher. Es dient als Kontaktstelle für das EU-Netzwerk für Lebensmittelbetrug. Das BVL ist zudem die zuständige nationale Stelle im EU-Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelenzyme und Lebensmittelaromen. Im Auftrag der Bundesländer betreibt das BVL die Gemeinsame Zentralstelle "Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen im Internethandel" (G@ZIELT) und „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ (ZOPf). Außerdem unterstützt das BVL die zuständigen Behörden und relevante Wirtschaftsverbände in Exportangelegenheiten und begleitet den Registrierungsprozess von in Drittländer exportierenden Betrieben.

Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln stützt sich das BVL auf Risikobewertungen des BfR, des JKI und des UBA. Bei der Zulassung von Tierarzneimitteln liegen Fachkompetenz und die Verantwortung beim BVL. In beiden Bereichen ist das BVL an der Festlegung von Rückstandshöchstmengen für Wirkstoffe beteiligt. Auf der Grundlage von Risikobewertungen anderer Behörden entscheidet das BVL über Anträge zum wissenschaftlichen Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Außerdem ist das BVL an der EU-Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel) beteiligt.

Das Referenzlabor der Europäischen Union (EURL) für Rückstände von Tierarzneimitteln und Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und acht nationale Referenzlaboratorien (NRL) sind gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 dem BVL angeschlossen. Durch ihre Arbeit werden vergleichbare Verfahren und Ergebnisse sichergestellt. Das BVL führt das nationale Antibiotikaresisistenzmonitoring tierpathogener Erreger durch.

Neben der Lebens- und Futtermittelsicherheit erstreckt sich die Tätigkeit des BVL unter anderem auch auf Kosmetika, Tabak und Verbraucherprodukte, die mit Lebensmitteln oder der menschlichen Haut in Berührung kommen.

Friedrich-Loeffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Name Friedrich-Loeffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Abkürzung FLI
Aktivitäten
  • Forschung
  • Riskobewertung
Responsibilities            
Sitz Greifswald – Insel Riems
Website http://www.fli.de/

Im Mittelpunkt der Arbeiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) stehen die Gesundheit und das Wohlbefinden von lebensmittelproduzierenden Tieren sowie der Schutz des Menschen vor Zoonosen, d.h. Infektionen, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Diese Aufgaben sind in § 27 des Tiergesundheitsgesetzes definiert. Das FLI betreibt Grundlagen- und angewandte Forschung in verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen.

Als Bundesforschungsinstitut und unabhängige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMEL berät das FLI die Politik auf der Grundlage seiner wissenschaftlichen Expertise. Das Institut führt epidemiologische Untersuchungen bei Ausbrüchen von Tierseuchen durch und erstellt Risikobewertungen zu verschiedenen Infektionskrankheiten bei Nutztieren.

Das FLI fungiert als nationales Referenzlabor für bestimmte Tierkrankheiten und ist die nationale Zulassungsbehörde für veterinärmedizinische In-vitro-Diagnostika. Auf internationaler Ebene wurde das FLI von der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) zum "Kollaborationszentrum für Zoonosen in Europa" ernannt und beherbergt zehn WOAH-Referenzlaboratorien sowie ein WHO-Kollaborationszentrum für Tollwutüberwachung und -forschung und FAO-Referenzzentren für klassische Schweinepest, für Influenza A bei Tieren und Newcastle-Krankheit sowie für neu auftretende zoonotische Krankheitserreger und Hochsicherheitslabore.

Darüber hinaus ist das FLI Mitglied des EU-Referenzzentrums für Tierschutz. Als nationale Kontaktstelle unterstützt das FLI die zuständigen Behörden wissenschaftlich bei der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates, Artikel 20, zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.

Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 (Futtermittelzusatzstoff-Verordnung), ist das FLI an der Prüfung der Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen beteiligt.

Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Name Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Abkürzung JKI
Aktivitäten
  • Riskobewertung
  • Risko-/Nutzenbewertung
  • Regulatorischer Dienst
  • Forschung
Zuständigkeiten                
Sitz Quedlinburg
Website http://www.julius-kuehn.de/

Das Julius Kühn-Institut (JKI) ist eine unabhängige Bundesoberbehörde und Forschungseinrichtung. Es ist dem BMEL unterstellt. Die Aufgaben sind im Pflanzenschutzgesetz und im Gentechnikgesetz festgelegt. Hauptaufgabe ist die Beratung der Bundesregierung in Fragen des Pflanzenbaus, der Bodenkunde, der Pflanzengenetik, der Pflanzenzüchtung, des Pflanzenschutzes, der Pflanzengesundheit und des Bienenschutzes.

Im Rahmen von zonalen Bewertungsverfahren sowie von EU- und nationalen Zulassungsverfahren bewertet das JKI Pflanzenschutzmittel und deren Wirkstoffe für die Anwendung an Kulturpflanzen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Phytotoxizität. Auch die Auswirkungen auf Bienen, Nicht-Ziel- und Nutzorganismen werden bewertet. Eine weitere Aufgabe, die eng mit der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln zusammenhängt, ist die Prüfung und Listung von Pflanzenschutzgeräten im Hinblick auf ihre Eignung zur Erfüllung der Anwendungsanforderungen.

Das JKI entwickelt Frühwarnsysteme, analysiert und bewertet die Risiken der Einschleppung, Ausbreitung und schädlichen Auswirkungen von Quarantäneschädlingen und invasiven gebietsfremden Arten. Das JKI entwickelt Maßnahmen zur Verhinderung ihrer Einschleppung und Ausbreitung sowie zu ihrer Ausrottung. Als Nationales Referenzlabor für die Diagnose von Pflanzenschädlingen ist das JKI die zentrale Stelle im Netzwerk der EU-Referenzlaboratorien und Diagnoselaboratorien in Deutschland. Das JKI ist an den Genehmigungsverfahren für die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beteiligt. Das JKI untersucht, ob und wie neue biotechnologische Verfahren in der Pflanzenzüchtung eingesetzt und in eine nachhaltige Pflanzenproduktion integriert werden sollten und welche Risikopotenziale und möglicher Regelungsbedarf damit verbunden sind.

Max Rubner-Institut – Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel

Name Max Rubner-Institut – Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
Abkürzung MRI
Aktivitäten
  • Forschung
Zuständigkeiten                            
Sitz Karlsruhe
Website https://www.mri.bund.de/

Das Max Rubner-Institut (MRI) berät das BMEL auf dem Gebiet des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die wissenschaftliche Beratung erfolgt zu den Themenkomplexen Ernährung und Lebensmittel und stützt sich sowohl auf die Grundlagenforschung als auch auf die angewandte Forschung. Die Forschung des MRI umfasst die Bereiche Qualität, Sicherheit und Authentizität von Lebensmitteln, gesunde und nachhaltige Ernährung, die ernährungsphysiologischen und gesundheitlichen Wirkungen von Lebensmitteln auf den Menschen sowie insbesondere die Ernährung von lebensphasenspezifischen Gruppen in der Bevölkerung, wie Kinder und Senioren. Von großer Bedeutung ist dabei die Gesamtbetrachtung der verzehrten Lebensmittel je nach Verarbeitungsgrad und über einen längeren Zeitraum. Dabei wird die Wirkungsweise von Lebensmittelinhaltsstoffen von der molekularen und zellulären Ebene bis hin zum Gesamtorganismus betrachtet. Zu den Lebensmittelkategorien wie Getreide, Fette und Öle, Milch und Fisch, Obst und Gemüse sowie Fleisch forschen lebensmittelgruppenbezogene Institute des MRI. Der Betrachtungszeitraum reicht von der Ernte bzw. Erzeugung bis zum Verzehr der Lebensmittel durch den Menschen. Eine besondere Bedeutung hat auch die Untersuchung des Ernährungsverhaltens. Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten dienen insgesamt dazu, Empfehlungen für eine gesundheitsunterstützende Ernährung abzuleiten.

Das MRI ist zuständig für die Weiterentwicklung und Durchführung des Nationalen Ernährungsmonitorings und des Bundeslebensmittelschlüssels (BLS). Es nimmt hoheitliche Aufgaben im Rahmen des Agrarstatistikgesetzes und des Strahlenschutzgesetzes wahr. Außerdem ist die Nationale Stillkommission am MRI angesiedelt.

Das MRI arbeitet mit den Ressortforschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL zusammen, insbesondere bei Ernährungs-bezogenen Studien, in den Bereichen nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme, Digitalisierung, neue Pflanzenbausysteme, pflanzenbetonte Ernährung, Biodiversität, Nanotechnologie, Bakteriophagen und Krankheitserreger (einschließlich Zoonosen) in der Lebensmittelkette, Transfettsäuren, Mineralölbestandteile, Pflanzengifte und Mykotoxine, unter anderen Mutterkorn und Mutterkornalkaloide, in Lebensmitteln und Rohstoffen, Standardisierung von Analysemethoden und Entwicklung von Minimierungsstrategien für unerwünschte Stoffe in verschiedenen Lebensmitteln und Produkten. Ein weiterer Aspekt betrifft die Zusammenarbeit im Bereich der Authentizität von Lebensmitteln, z.B. bei Fisch und Meeresfrüchten, um den Lebensmittelbetrug zu bekämpfen.

Johann Heinrich von Thünen-Institut – Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei

Name Johann Heinrich von Thünen-Institut – Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Abkürzung TI
Aktivitäten
  • Riskomanagement
  • Regulatorischer Dienst
  • Forschung
Zuständigkeiten          
Sitz Braunschweig
Website https://www.thuenen.de/

Das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) betreibt Forschung, Langzeitbeobachtung und Politikberatung zu natürlichen Ressourcen, Schutzgütern sowie zu den entsprechenden Produktionssystemen und wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen in der Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft sowie im ländlichen Raum (siehe Thünen-Institut Hauptseite > THEMENFELDER).

EFSA-relevante Aktivitäten an der TI konzentrieren sich auf Tiergesundheit und Tierschutz, gentechnisch veränderte Organismen, Umweltrisikobewertungen, mögliche Kontaminanten und deren Auswirkungen auf den Menschen (z. B. Mikroplastik in Fischen und Böden) sowie bestimmte Bereiche der Pflanzengesundheit. Einige dieser Aktivitäten sind eingebettet in Kooperationen mit FLI, JKI, MRI und anderen wissenschaftlichen Partnern im In- und Ausland.

Bundesamt für Naturschutz

Name Bundesamt für Naturschutz
Abkürzung BfN
Aktivitäten
  • Vollzug von Naturschutz
  • Beratung
  • Forschung
  • Förderung
  • Information
Zuständigkeiten      
Sitz Bonn
Website https://www.bfn.de/

Das BfN nimmt Aufgaben beim Vollzug des Naturschutzrechts, unter anderem im Meeres- und Artenschutz, wahr. Das BfN unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in allen Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie bei der internationalen Zusammenarbeit und beraten politische Entscheidungsträger*innen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt das BfN wissenschaftliche Forschung und begleitet verschiedene Förderprogramme.

Bundesamt für Strahlenschutz

Name Bundesamt für Strahlenschutz
Abkürzung BfS
Aktivitäten
  • Umweltgefährdungsanalyse
  • Ausgewählte Lebensmittelmessungen für Studienzwecke
  • Information
  • Politikberatung
Zuständigkeiten          
Sitz Salzgitter
Website https://www.bfs.de/DE/home/home_node.html

Das BfS arbeitet für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung. Im Bereich der ionisierenden Strahlung geht es zum Beispiel um den Schutz der Bevölkerung bei bundesweiten Notfällen mit radiologischem Bezug und den Schutz vor erhöhter natürlicher Radioaktivität. Hier erhebt das BfS auch Messergebnisse etwa bei Lebensmitteln und informiert die Bevölkerung. Zu den Arbeitsfeldern im Bereich nichtionisierender Strahlung gehört unter anderem der Schutz vor und die Information über ultraviolette Strahlung. Im Fokus des BfS stehen im weiteren etwa Strahlung in der Medizin und die Auswirkungen des Mobilfunks.

Das BfS beschäftigt sich mit den im Trink-, Mineral- und Grundwasser und in anderen Umweltbereichen (wie z.B. landwirtschaftlichen Erzeugnissen) auftretenden natürlichen und künstlichen Radionukliden. Es hat bundesweite Studien insbesondere zu den Gehalten an natürlichen Radionukliden im Trink- und Mineralwasser durchgeführt, um die daraus gewonnen Erkenntnisse im Rahmen der Politikberatung (Trinkwasserverordnung, Notfallplanung, Gefährdungsanalysen) und der Arbeit in internationalen Gremien (WHO, IAEA) einfließen zu lassen. Die Daten zu Trink- und Grundwasser sowie zu den anderen Umweltbereichen werden durch ein vom BfS betriebenes Integriertes Mess- und Informationssystem (IMIS) gesammelt, geprüft und können öffentlich über das https://www.imis.bfs.de/geoportal/ oder das https://www.geoportal.de/map.html eingesehen werden.

Eine Einordnung der Trink- und Grundwasserdaten und den Daten aus den anderen Umweltbereichen durch das BfS erfolgt zusätzlich im jährlichen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz veröffentlichten Jahresbericht zur Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung. Das BfS erhebt im Rahmen der Umweltüberwachung auch Daten zu radioaktiven Stoffen in Lebensmitteln, etwa zur radioaktiven Kontamination von Wildpilzen, und veröffentlicht dazu Studien. Es beschäftigt sich auch mit Wildfleisch im Zusammenhang mit Radioaktivität.

Umweltbundesamt

Name Umweltbundesamt
Abkürzung UBA
Aktivitäten
  • Vollzugsarbeiten: Umweltrisikoanalyse, Gefahrenbewertung, sozioökonomische Analyse
  • Begleitung und Durchführung von Forschungsvorhaben
  • Datenbank- Aufbau und -Management
  • Information der Öffentlichkeit
Zuständigkeiten  
Sitz Dessau-Roßlau
Website https://www.umweltbundesamt.de/

Das am 22. Juli 1974, mit dem "Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes", gegründete Umweltbundesamt (UBA) unterstützt das Bundesumweltministerium in Angelegenheiten des Immissions- und Bodenschutzes, der Abfall und Wasserwirtschaft sowie der gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes insbesondere bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Erforschung und Entwicklung von Grundlagen für geeignete Maßnahmen sowie bei der Prüfung und Untersuchung von Verfahren und Einrichtungen.

Auch beim Vollzug zahlreicher Gesetze wie beispielsweise des Emissionshandels, des Pflanzenschutzgesetzes, des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes oder der europäischen REACH-Verordnung ist das UBA beteiligt.

Eine wichtige Aufgabe des UBA ist die Information der Öffentlichkeit zu Umweltfragen. Dazu stellt das UBA umfangreiche Datenbanken zur Verfügung, veröffentlicht regelmäßig die "Daten zur Umwelt" und unterhält die größte Umweltbibliothek im deutschsprachigen Raum.

Das UBA stellt zentrale Dienste und Hilfen für die Umweltforschung des Bundesumweltministeriums und für die Koordinierung der Umweltforschung des Bundes bereit und arbeitet bei der Vergabe des Umweltzeichens "Blauer Engel" mit.

Regionale und lokale Ebene

Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, die sich in ihrer Größe stark unterscheiden (zwischen ca. 1 und 18 Millionen Einwohner pro Bundesland). Die 16 Bundesländer in Deutschland sind grundsätzlich für die Umsetzung von Gesetzen zuständig. Somit ist jedes Bundesland für die Umsetzung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit verantwortlich. Der Bund beaufsichtigt die Bundesländer, um die ordnungsgemäße Ausführung der Bundesgesetze sicherzustellen. Bei dieser Aufgabe sind die Bundesländer unabhängig, d. h. nicht an Weisungen des Bundes gebunden.

In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung zuständig. In den meisten Bundesländern ist die Lebensmittelüberwachung in drei Ebenen unterteilt: Auf der obersten Ebene koordiniert das zuständige Landesministerium die Lebensmittelüberwachung. Darunter sind die Landesbehörden oder die Regierungspräsidien für die Aufsicht über die Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. Diese örtlichen Ämter für Lebensmittel- und Veterinärkontrolle führen die Untersuchungen vor Ort durch.

Artikel 36 Institutionen

Institutionen, die am EFSA-Netzwerk nach Art. 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beteiligt sind
  1. Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR (EFSA Focal Point)
  2. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL
  3. Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
  4. Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
  5. Max Rubner-Institut (MRI) – Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
  6. Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) – Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
  7. Umweltbundesamt, UBA
  8. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, LGL