Deutschland
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Die zentrale Rechtsgrundlage für das Lebensmittelrecht in Deutschland ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, und die Gesetzgebungskompetenz liegt fast ausschließlich beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und seinen nachgeordneten Behörden. Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften können zu strafrechtlichen Maßnahmen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher führen, wobei die endgültige Entscheidung bei den Gerichten liegt. Staatliche Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit basieren in der Regel auf wissenschaftlichen Risikobewertungen.
In Deutschland sind Risikobewertung und Risikomanagement auf Bundesebene institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) sind Risikobewertung und Risikomanagement jedoch nicht institutionell voneinander getrennt. Die Gesetze zur Lebensmittelsicherheit werden auf Bundesebene erlassen, die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt jedoch bei den Bundesländern.
Risikobewertungen werden in der Regel im Internet veröffentlicht, es sei denn, es gibt gesetzliche Bestimmungen, die dies verbieten.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Name | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft |
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Abkürzung | BMEL |
Aktivitäten |
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Zuständigkeiten | |
Sitz | Bonn and Berlin |
Website | https://www.bmel.de/ |
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist für die Agrar- und Ernährungspolitik sowie die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zuständig. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit bereitet das BMEL Gesetzesentwürfe und Fragen zu Rechtsverordnungen vor. Unterstützt wird das BMEL von mehreren wissenschaftlichen Beiräten, z. B. für Agrarpolitik, Lebensmittel und gesundheitlichen Verbraucherschutz und für Biodiversität und genetische Ressourcen. Zu den Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL gehören Bundesoberbehörden, rechtlich selbstständige Einrichtungen, die Bundesforschungseinrichtungen, Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft.
Das BMEL ist die zentrale zuständige Behörde (CCA) für die EU-Gesetzgebung im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie-Hygiene, GVO in Lebens- und Futtermitteln. Darüber hinaus ist sie die zuständige Behörde für Pflanzengesundheit, Tierschutz und beteiligt bei der Erarbeitung von EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Kontaminanten in Lebensmitteln sowie Lebensmittelbedarfsgegenstände.
Das BMEL ist das federführende Ressort für die Angelegenheiten der allgemeinen LM-Hygiene, die in VO 852/2004 geregelt sind. Außerdem ist das BMEL zuständig für die Erstellung des Berichts über die von den Ländern durchgeführten Kontrollen des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Im Bereich der Futtermittelsicherheit und Tierernährung ist es zuständig für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften auf Bundesebene und für die Koordinierung ihrer Durchführung mit Unterstützung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Hinsichtlich der Risiken für die Lebensmittelsicherheit wird das BMEL vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beraten.
Das BMEL verantwortet die nach Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 am EFSA-Netzwerk beteiligten Forschungseinrichtungen des Bundes, die zu verschiedenen Themen beraten. Dazu gehören das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Bereich der Tierseuchen, des Tierschutzes, der Tierhaltung, der Tierernährung und der Nutztiergenetik, das Julius Kühn-Institut (JKI) in Fragen der Pflanzengesundheit und des Pflanzenschutzes sowie das Max Rubner-Institut (MRI) im Bereich Ernährung und Lebensmittel. Darüber hinaus berät das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) als Teil des Artikel-36-Netzes in Fragen der Pflanzengesundheit, der gentechnisch veränderten Organismen, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Umweltrisikobewertung.
Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse sind entscheidend für politische Entscheidungen. Das BMEL kann dabei auf seine gut aufgestellten Fachforschungseinrichtungen zurückgreifen. Zu dieser Ressortforschung gehören neben den vier Bundesforschungsinstituten auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ). Innovative Forschung und kompetente wissenschaftliche Politikberatung sind eng miteinander verbundene Aufgaben dieser Einrichtungen.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Name | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz |
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Abkürzung | BMUV |
Aktivitäten |
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Zuständigkeiten | |
Sitz | Bonn und Berlin |
Website | https://www.bmuv.de/ |
Die vielfältigen Politikbereiche, für die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) innerhalb der Bundesregierung zuständig ist, spiegeln sich bereits im Namen des Ministeriums wider. Seit mehr als 30 Jahren arbeitet das Ministerium für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Umweltgiften und Strahlung, für einen klugen und sparsamen Umgang mit Rohstoffen, den Klimaschutz sowie für eine Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen, bei der die Vielfalt von Tier-, und Pflanzenarten und der Erhalt ihrer Lebensräume sichergestellt wird.
Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 wurde der Zuschnitt und Name des Ministeriums geändert. Neben den Schwerpunkten Umweltschutz und Naturschutz ist das BMUV seitdem auch für die Verbraucherschutzpolitik zuständig. Damit gestaltet das BMUV zentrale Zukunftsthemen, die auf die Menschen und ihre Lebenswelt abzielen. Es ist Treiberin einer ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Modernisierung. Auch das Thema Klimaschutz bleibt mit den Schwerpunkten Natürlicher Klimaschutz, Klimaanpassung und Ressourcenpolitik ein zentrales Thema des BMUV.
Bundesinstitut für Risikobewertung
Name | Bundesinstitut für Risikobewertung |
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Abkürzung | BfR |
Aktivitäten |
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Zuständigkeiten | |
Sitz | Berlin |
Website | https://www.bfr.bund.de/ |
Der Aufgabenbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) umfasst wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen im Rahmen von Verwaltungsverfahren (z. B. Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln), die Erstellung von Gutachten zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien sowie die Politikberatung. In seiner Eigenschaft als wissenschaftliche Einrichtung erstellt das BfR Gutachten zur Risikobewertung. Das BfR arbeitet auf nationaler und internationaler Ebene mit anderen wissenschaftlichen Organisationen zusammen, die im gesundheitlichen Verbraucherschutz und in der Lebensmittelsicherheit tätig sind. Darüber hinaus hat das BfR die Aufgabe, neue gesundheitliche Risiken zu identifizieren und Empfehlungen zur Risikominimierung zu erarbeiten. Es hat einen gesetzlichen Auftrag, auch auf Gebieten zu forschen, die mit seiner Arbeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebens- und Futtermittelsicherheit zusammenhängen. Das BfR ist in seiner wissenschaftlichen Bewertung, Forschung und Kommunikation unabhängig. Die Forschungsergebnisse dienen der Information und wissenschaftlichen Beratung des BMEL und anderer Ministerien sowie der regionalen und lokalen Behörden.
Zu den Aufgaben des BfR gehören auch die Dokumentation von Vergiftungsfällen, die Bewertung von Methoden zum Ersatz oder zur Ergänzung von Tierversuchen sowie die Beurteilung von Entwicklungstrends bei Zoonoseerregern (einschließlich Antibiotikaresistenzen). Weitere Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Forschung und die transparente Kommunikation von Risiken gegenüber der breiten Öffentlichkeit, der Wissenschaft und anderen Interessengruppen. Eine Auflistung ihrer Aufgaben findet sich im Gesetz zur Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit.
Darüber hinaus ist das BfR auch für die Risikobewertung und Risikokommunikation im Bereich der Sicherheit von Verbraucherprodukten, Kosmetika, Bioziden und Chemikalien (REACH) zuständig. Außerdem sammelt und bewertet das BfR Meldungen über Vergiftungen durch Chemikalien. Es führt Risikobewertungen von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten in Bezug auf Toxikologie und Rückstände durch. Auch Methoden zur Rückstandsanalyse werden zu Kontrollzwecken bewertet.
Vierzehn nationale Referenzlaboratorien (NRL), die in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Lebensmittelhygiene tätig sind, sind dem BfR gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 angeschlossen. Es handelt sich um NRLs für Salmonellen, Überwachung mariner Biotoxine, lebensmittelbedingte Viren, Listeria monocytogenes, koagulase-positive Staphylokokken einschließlich Staphylococcus aureus, Escherichia coli einschließlich Verotoxin-produzierender E. coli, Campylobacter, Trichinen, Antibiotikaresistenz, tierische Proteine in Futtermitteln, Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Mykotoxine und Pflanzentoxine in Futter- und Lebensmitteln sowie halogenierte persistente organische Schadstoffe (POPs) in Futter- und Lebensmitteln. Neben diesen auf EU-Recht basierenden NRLs sind dem BfR weitere Laboratorien mit Referenzfunktion angeschlossen. Dazu gehören das Referenzlabor im Netzwerk gentechnisch veränderter Organismen (GVO), die oberste Begutachtungsstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach der Weinüberwachungsverordnung, die Zoonoseberichterstattung sowie die Konsiliarlaboratorien für Leptospira, Yersinia sowie Vibrios. Auch das Nationales Studienzentrum für Sequenzierungen in der Risikobewertung ist am BfR angesiedelt.
Ein wesentlicher Bestandteil der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung am BfR ist die Entwicklung effektiver Risikokommunikationsstrategien. Dabei werden die Ergebnisse wissenschaftlicher Risikobeschreibungen mit den Informationsbedürfnissen relevanter Zielgruppen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, öffentlichen Institutionen, (Verbraucher-)Verbänden, Medien, NGOs und Verbrauchern zusammengeführt. Der Abgleich individueller Risikowahrnehmungen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Risikobewertungen und Beschreibungen wissenschaftlicher Unsicherheiten ist Voraussetzung für die Durchführung anschließender partizipativer Risikokommunikationsmaßnahmen.
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Name | Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit |
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Abkürzung | BVL |
Aktivitäten |
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Zuständigkeiten | |
Sitz | Braunschweig and Berlin |
Website | https://www.bvl.bund.de/DE/Home/home_node.html |
Der Schwerpunkt des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liegt auf dem Risikomanagement. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit unterstützt das BVL die Zusammenarbeit zwischen BMEL, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den Bundesländern. Gemeinsam mit den Bundesländern koordiniert das BVL die Programme zur Lebensmittelüberwachung und zum Monitoring, einschließlich des Zoonosenmonitorings. Im Auftrag der Bundesländer betreibt das BVL die Gemeinsame Zentralstelle "Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen im Internethandel" (G@ZIELT). Das BVL ist die deutsche nationale Kontaktstelle für die Inspektionen der Europäischen Kommission, für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) sowie das Amtshilfe- und Kooperationssystem (AAC) der Europäischen Union und stellt in dieser Funktion den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern sicher. In Krisenzeiten dient es als Lagezentrum für den Krisenstab des BMEL und führt regelmäßig Krisenübungen mit allen relevanten Akteuren durch. Das BVL sammelt und analysiert Daten der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle und leitet sie an die EFSA weiter. Es dient als Kontaktstelle für das EU-Netzwerk für Lebensmittelbetrug. Außerdem unterstützt das BVL die zuständigen Behörden und Lebensmittelverbände in Exportangelegenheiten und begleitet den Registrierungsprozess von Lebensmittelunternehmern in Drittländern.
Das BVL ist die Regulierungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel. Bei der Entscheidungsfindung stützt sich das BVL in der Regel auf Risikobewertungen des BfR, außer bei der Zulassung von Tierarzneimitteln, wo die Fachkompetenz und die Verantwortung beim BVL liegen. Auf der Grundlage von Risikobewertungen anderer Behörden entscheidet das BVL über Anträge zum wissenschaftlichen Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Außerdem ist das BVL an der EU-Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel) beteiligt.
Das Referenzlabor der Europäischen Union (EURL) für Rückstände von Tierarzneimitteln und Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und acht nationale Referenzlaboratorien (NRL) sind gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 dem BVL angeschlossen. Durch ihre Arbeit werden vergleichbare Verfahren und Ergebnisse sichergestellt.
Neben der Lebens- und Futtermittelsicherheit erstreckt sich die Tätigkeit des BVL unter anderem auch auf Kosmetika, Tabak und Verbraucherprodukte, die mit Lebensmitteln oder der menschlichen Haut in Berührung kommen.
Friedrich-Loeffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Name | Friedrich-Loeffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit |
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Abkürzung | FLI |
Aktivitäten |
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Zuständigkeiten | |
Sitz | Greifswald – Island of Riems |
Website | http://www.fli.de/ |
Die Arbeit des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) konzentriert sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Nutztieren sowie auf den Schutz des Menschen vor Zoonosen, d.h. Infektionen, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Diese Aufgaben sind in § 27 des Tiergesundheitsgesetzes definiert. Das FLI betreibt Grundlagen- und angewandte Forschung in verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen.
Als Bundesforschungsinstitut und unabhängige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMEL berät das FLI die Politik auf der Grundlage seiner wissenschaftlichen Expertise. Das Institut führt epidemiologische Untersuchungen bei Ausbrüchen von Tierseuchen durch und erstellt Risikobewertungen zu verschiedenen Infektionskrankheiten bei Nutztieren.
Das FLI fungiert als nationales Referenzlabor für bestimmte Tierkrankheiten und ist die nationale Zulassungsbehörde für veterinärmedizinische In-vitro-Diagnostika. Auf internationaler Ebene wurde das FLI von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) zum "Kollaborationszentrum für Zoonosen in Europa" ernannt und beherbergt neun OIE-Referenzlaboratorien sowie ein WHO-Kollaborationszentrum für Tollwutüberwachung und -forschung und zwei FAO-Referenzzentren (klassische Schweinepest, Tiergrippe und Newcastle-Krankheit).
Darüber hinaus ist das FLI Mitglied des EU-Referenzzentrums für Tierschutz. Als nationale Kontaktstelle unterstützt das FLI die zuständigen Behörden wissenschaftlich bei der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates, Artikel 20, zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.
Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Name | Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen |
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Abkürzung | JKI |
Aktivitäten |
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Zuständigkeiten | |
Sitz | Quedlinburg |
Website | http://www.julius-kuehn.de/ |
Das Julius Kühn-Institut (JKI) ist eine unabhängige Bundesoberbehörde und Forschungseinrichtung. Es ist dem BMEL unterstellt. Die Aufgaben sind im Pflanzenschutzgesetz und im Gentechnikgesetz festgelegt. Hauptaufgabe ist die Beratung der Bundesregierung in Fragen des Pflanzenbaus, der Bodenkunde, der Pflanzengenetik, der Pflanzenzüchtung, des Pflanzenschutzes, der Pflanzengesundheit und des Bienenschutzes.
Im Rahmen von zonalen Bewertungsverfahren sowie von EU- und nationalen Zulassungsverfahren bewertet das JKI Pflanzenschutzmittel und deren Wirkstoffe für die Anwendung an Kulturpflanzen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Phytotoxizität. Auch die Auswirkungen auf Bienen, Nicht-Ziel- und Nutzorganismen werden bewertet. Eine weitere Aufgabe, die eng mit der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln zusammenhängt, ist die Prüfung und Listung von Pflanzenschutzgeräten im Hinblick auf ihre Eignung zur Erfüllung der Anwendungsanforderungen.
Das JKI entwickelt Frühwarnsysteme, analysiert und bewertet die Risiken der Einschleppung, Ausbreitung und schädlichen Auswirkungen von Quarantäneschädlingen und invasiven gebietsfremden Arten. Das JKI entwickelt Maßnahmen zur Verhinderung ihrer Einschleppung und Ausbreitung sowie zu ihrer Ausrottung. Als Nationales Referenzlabor für die Diagnose von Pflanzenschädlingen ist das JKI die zentrale Stelle im Netzwerk der EU-Referenzlaboratorien und Diagnoselaboratorien in Deutschland. Das JKI ist an den Genehmigungsverfahren für die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beteiligt. Das JKI untersucht, ob und wie neue biotechnologische Verfahren in der Pflanzenzüchtung eingesetzt und in eine nachhaltige Pflanzenproduktion integriert werden sollten und welche Risikopotenziale und möglicher Regelungsbedarf damit verbunden sind.
Max Rubner-Institut – Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
Name | Max Rubner-Institut – Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel |
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Abkürzung | MRI |
Aktivitäten |
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Zuständigkeiten | |
Sitz | Karlsruhe |
Website | https://www.mri.bund.de/ |
Das Max Rubner-Institut (MRI) berät das BMEL auf dem Gebiet des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Bereich der Ernährung. Wichtige Forschungsschwerpunkte sind die Untersuchung des ernährungsphysiologischen und gesundheitlichen Wertes von Lebensmitteln, Arbeiten auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit sowie der Qualitäts- und Bioverfahrenstechnik. Die Wirkung der Ernährung wird von der molekularen und zellulären Ebene bis hin zum Gesamtorganismus betrachtet. Auch die Erforschung des Ernährungsverhaltens und der Einfluss der Ernährung auf die Entwicklung von Kindern sind von besonderer Bedeutung. Das MRI befasst sich mit ernährungsphysiologisch günstigen Wirkungen von Lebensmitteln, Lebensmittelbestandteilen sowie neuartigen Lebensmitteln. Es berät das BMEL im Hinblick auf die ernährungsbedingte Prävention nicht übertragbarer Krankheiten und wirkt bei der Durchführung von Nutzenbewertungen von Lebensmitteln mit. Vier der neun Abteilungen forschen zu einer bestimmten Lebensmittelkategorie, wie Getreide, Fette und Öle, Milch, Fisch, Obst, Gemüse und Fleisch. Diese Abteilungen konzentrieren sich auf die gesamte Lebensmittelkette, von der Ernte über die Produktion bis hin zum Verbrauch.
Das MRI arbeitet mit den Ressortforschungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des BMEL zusammen, insbesondere in den Bereichen Nanotechnologie, Bakteriophagen und Krankheitserreger (einschließlich Zoonosen) in der Lebensmittelkette, Transfettsäuren, Mineralölbestandteile, Pflanzengifte und Mykotoxine sowie Mutterkorn und Mutterkornalkaloide in Lebensmitteln und Rohstoffen, Standardisierung von Analysemethoden und Entwicklung von Minimierungsstrategien für unerwünschte Stoffe in verschiedenen Lebensmitteln und Produkten. Ein Netzwerk von Experten für die Authentizität von Lebensmitteln und die Validierung von Analysemethoden, die für die Bekämpfung von Lebensmittelbetrug relevant sind, wird derzeit aufgebaut.
Johann Heinrich von Thünen-Institut – Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Name | Johann Heinrich von Thünen-Institut – Bundesforschungsinstitut für
Ländliche Räume, Wald und Fischerei |
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Abkürzung | TI |
Aktivitäten |
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Zuständigkeiten | |
Sitz | Braunschweig |
Website | https://www.thuenen.de/ |
Das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) betreibt Forschung, Langzeitbeobachtung und Politikberatung zu natürlichen Ressourcen, Schutzgütern sowie zu den entsprechenden Produktionssystemen und wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen in der Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft sowie im ländlichen Raum (siehe Thünen-Institut Hauptseite > THEMENFELDER).
EFSA-relevante Aktivitäten an der TI konzentrieren sich auf Tiergesundheit und Tierschutz, gentechnisch veränderte Organismen, Umweltrisikobewertungen, mögliche Kontaminanten und deren Auswirkungen auf den Menschen (z. B. Mikroplastik in Fischen und Böden) sowie bestimmte Bereiche der Pflanzengesundheit. Einige dieser Aktivitäten sind eingebettet in Kooperationen mit FLI, JKI, MRI und anderen wissenschaftlichen Partnern im In- und Ausland.
Umweltbundesamt
Name | Umweltbundesamt |
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Abkürzung | UBA |
Sitz | Dessau-Roßlau |
Website | https://www.umweltbundesamt.de/ |
Das am 22. Juli 1974, mit dem "Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes", gegründete Umweltbundesamt (UBA) unterstützt das Bundesumweltministerium in Angelegenheiten des Immissions- und Bodenschutzes, der Abfall und Wasserwirtschaft sowie der gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes insbesondere bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Erforschung und Entwicklung von Grundlagen für geeignete Maßnahmen sowie bei der Prüfung und Untersuchung von Verfahren und Einrichtungen.
Auch beim Vollzug zahlreicher Gesetze wie beispielsweise des Emissionshandels, des Pflanzenschutzgesetzes, des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes oder der europäischen REACH-Verordnung ist das UBA beteiligt.
Eine wichtige Aufgabe des UBA ist die Information der Öffentlichkeit zu Umweltfragen. Dazu stellt das UBA umfangreiche Datenbanken zur Verfügung, veröffentlicht regelmäßig die "Daten zur Umwelt" und unterhält die größte Umweltbibliothek im deutschsprachigen Raum.
Das UBA stellt zentrale Dienste und Hilfen für die Umweltforschung des Bundesumweltministeriums und für die Koordinierung der Umweltforschung des Bundes bereit und arbeitet bei der Vergabe des Umweltzeichens "Blauer Engel" mit.
Regionale und lokale Ebene
Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, die sich in ihrer Größe stark unterscheiden (zwischen ca. 1 und 18 Millionen Einwohner pro Bundesland). Die 16 Bundesländer in Deutschland sind grundsätzlich für die Umsetzung von Gesetzen zuständig. Somit ist jedes Bundesland für die Umsetzung der Lebens- und Futtermittelsicherheit verantwortlich. Der Bund beaufsichtigt die Bundesländer, um die ordnungsgemäße Ausführung der Bundesgesetze sicherzustellen. Bei dieser Aufgabe sind die Bundesländer unabhängig, d.h. nicht an Weisungen des Bundes gebunden.
In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung zuständig. In den meisten Bundesländern ist die Lebensmittelüberwachung in drei Ebenen unterteilt: Auf der obersten Ebene koordiniert das zuständige Ministerium die Lebensmittelüberwachung. Darunter sind die Landesbehörden oder die Regierungspräsidien für die Aufsicht über die Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. Diese örtlichen Ämter für Lebensmittel- und Veterinärkontrolle führen die Untersuchungen vor Ort durch.