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Das am 22. Juli 1974, mit dem "Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes", gegründete Umweltbundesamt (UBA) unterstützt das Bundesumweltministerium in Angelegenheiten des Immissions- und Bodenschutzes, der Abfall und Wasserwirtschaft sowie der gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes insbesondere bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Erforschung und Entwicklung von Grundlagen für geeignete Maßnahmen sowie bei der Prüfung und Untersuchung von Verfahren und Einrichtungen.