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Die zentrale Rechtsgrundlage für das Lebensmittelrecht in Deutschland ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, und die Gesetzgebungskompetenz liegt fast ausschließlich beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und seinen nachgeordneten Behörden. Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften können zu strafrechtlichen Maßnahmen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Verbraucher führen, wobei die endgültige Entscheidung bei den Gerichten liegt. Staatliche Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit basieren in der Regel auf wissenschaftlichen Risikobewertungen.