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Die Länderprofile enthalten einen kurzen Abschnitt für jede nationale Einrichtung. Diese kurzen Abschnitte enthalten einen Kasten mit dem vollständigen Namen der Einrichtung, ihrem Akronym und ihren Aktivitäten im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit. Dieser Kasten enthält auch Piktogramme, die auf die Zuständigkeiten der Organisationen hinweisen, sowie den Standort und die Website der Einrichtung.
Die Länderprofile enthalten einen kurzen Abschnitt für jede nationale Einrichtung. Diese kurzen Abschnitte enthalten einen Kasten mit dem vollständigen Namen der Einrichtung, ihrem Akronym und ihren Aktivitäten im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit. Dieser Kasten enthält auch Piktogramme, die auf die Zuständigkeiten der Organisationen hinweisen, sowie den Standort und die Website der Einrichtung.


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!Name
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|https://www.bfr.bund.de/
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===Zuständigkeiten===
===Zuständigkeiten===


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Die einzelnen Zuständigkeitsbereiche der Behörden werden anhand der 18 Piktogramme dargestellt.
Die einzelnen Zuständigkeitsbereiche der Behörden werden anhand der 18 Piktogramme dargestellt.


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|Umweltverträglichkeitsprüfung
|Umweltverträglichkeitsprüfung
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==Regionale und lokale Einrichtungen==  
==Regionale und lokale Einrichtungen==  
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Artikel-36-Einrichtungen sind von den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten benannte Organisationen, die die EFSA bei der Erfüllung ihres Auftrags unterstützen können. Länder, die dem EFSA-Netzwerk angehören, haben einen letzten Abschnitt in den Länderprofilen, in dem alle Artikel-36-Einrichtungen in ihrem Land aufgeführt sind.
Artikel-36-Einrichtungen sind von den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten benannte Organisationen, die die EFSA bei der Erfüllung ihres Auftrags unterstützen können. Länder, die dem EFSA-Netzwerk angehören, haben einen letzten Abschnitt in den Länderprofilen, in dem alle Artikel-36-Einrichtungen in ihrem Land aufgeführt sind.


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!Institutionen, die am EFSA-Netzwerk nach Art. 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beteiligt sind
!Institutionen, die am EFSA-Netzwerk nach Art. 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beteiligt sind
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