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Letzte Aktualisierung am 20. Oktober 2023.
Letzte Aktualisierung am 10. September 2024.
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die nationale Managementbehörde für Risiken entlang der Lebensmittelkette. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit unterstützt das BVL die Zusammenarbeit zwischen BMEL, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den Ländern. Das BVL betreibt ein Beobachtungs- und Warnsystem zur Krisenprävention. In Ereignis- und Krisenfällen fungiert es als Lagezentrum und unterstützt z. B. den Krisenstab des BMEL. Das BVL führt regelmäßig Krisenübungen mit allen relevanten Akteuren durch. Das BVL ist die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel. Dabei kooperiert es mit Risikobewertungs- und Risikomanagementinstitutionen rund um den Globus, und engagiert sich in Normungsgremien auf nationaler und internationaler Ebene. In Zusammenarbeit mit den Ländern koordiniert das BVL die Programme zur Lebensmittelüberwachung, das Pflanzenschutzmittel-Kontrollprogramm, und Programme zum Monitoring, einschließlich des Zoonosen-Monitorings. Das BVL sammelt und analysiert Daten der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle sowie zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und leitet sie an die EU weiter. Es erfasst, analysiert und berichtet zu Abgabemengen antibiotischer Tierarzneimittel.  Das BVL leitet die Geschäftsstelle der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren. Das BVL ist die deutsche nationale Kontaktstelle für Audits der Europäischen Kommission, Tierschutz beim Transport, für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) sowie das Amtshilfe- und Kooperationssystem (AAC) der Europäischen Union und Notfallkontaktpunkt des FAO/WHO INFOSAN Netzwerks der Lebensmittelsicherheitsbehörden. In dieser Funktion stellt es den Informationsfluss zwischen der EU und den Ländern sicher. Darüber hinaus dient es als Kontaktstelle für das EU-Netzwerk zur Bekämpfung betrügerischer Praktiken entlang der Agrar- und Lebensmittelkette. Das BVL ist zudem die zuständige nationale Stelle im EU-Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelenzyme und Lebensmittelaromen sowie für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel. In Zusammenhang mit letzterem führt das BVL Risikobewertungen durch. Im Auftrag der Länder betreibt das BVL die Gemeinsamen Zentralstellen "Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen im Internethandel" (G@ZIELT) und „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ (ZOPf) und das Portal lebensmittelwarnung.de. Außerdem unterstützt das BVL die zuständigen Behörden und relevante Wirtschaftsverbände in Exportangelegenheiten und begleitet den Registrierungsprozess von in Drittländer exportierenden Betrieben.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die nationale Managementbehörde für Risiken entlang der Lebensmittelkette. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit unterstützt das BVL die Zusammenarbeit zwischen BMEL, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den Ländern. Das BVL betreibt ein Beobachtungs- und Warnsystem zur Krisenprävention. In Ereignis- und Krisenfällen fungiert es als Lagezentrum und unterstützt z. B. den Krisenstab des BMEL. Das BVL führt regelmäßig Krisenübungen mit allen relevanten Akteuren durch. Das BVL ist die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel. Dabei kooperiert es mit Risikobewertungs- und Risikomanagementinstitutionen rund um den Globus, und engagiert sich in Normungsgremien auf nationaler und internationaler Ebene. In Zusammenarbeit mit den Ländern koordiniert das BVL die Programme zur Lebensmittelüberwachung, das Pflanzenschutzmittel-Kontrollprogramm, und Programme zum Monitoring, einschließlich des Zoonosen-Monitorings. Das BVL sammelt und analysiert Daten der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle sowie zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und leitet sie an die EU weiter. Es erfasst, analysiert und berichtet zu Abgabemengen antibiotischer Tierarzneimittel.  Das BVL leitet die Geschäftsstelle der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren. Das BVL ist die deutsche nationale Kontaktstelle für Audits der Europäischen Kommission, Tierschutz beim Transport, für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) sowie das Amtshilfe- und Kooperationssystem (AAC) der Europäischen Union und Notfallkontaktpunkt des FAO/WHO INFOSAN Netzwerks der Lebensmittelsicherheitsbehörden. In dieser Funktion stellt es den Informationsfluss zwischen der EU und den Ländern sicher. Darüber hinaus dient es als Kontaktstelle für das EU-Netzwerk zur Bekämpfung betrügerischer Praktiken entlang der Agrar- und Lebensmittelkette. Das BVL ist zudem die zuständige nationale Stelle im EU-Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelenzyme und Lebensmittelaromen sowie für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel. In Zusammenhang mit letzterem führt das BVL Risikobewertungen durch. Im Auftrag der Länder betreibt das BVL die Gemeinsamen Zentralstellen "Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen im Internethandel" (G@ZIELT) und „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ (ZOPf) und das Portal lebensmittelwarnung.de. Außerdem unterstützt das BVL die zuständigen Behörden und relevante Wirtschaftsverbände in Exportangelegenheiten und begleitet den Registrierungsprozess von in Drittländer exportierenden Betrieben.
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Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln stützt sich das BVL auf Risikobewertungen des BfR, des JKI und des UBA. Bei der Zulassung von Tierarzneimitteln ebenso wie die Risikokommunikation im Bereich Tierarzneimittel liegen Fachkompetenz und Zuständigkeit beim BVL. In beiden Bereichen ist das BVL an der Festlegung von Rückstandshöchstmengen für Wirkstoffe beteiligt. Unter Einbeziehung von Risikobewertungen anderer Behörden entscheidet das BVL über Anträge zum wissenschaftlichen Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Außerdem ist das BVL an der EU-Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel) beteiligt.
Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln stützt sich das BVL auf Risikobewertungen des BfR, des JKI und des UBA. Bei der Zulassung von Tierarzneimitteln ebenso wie die Risikokommunikation im Bereich Tierarzneimittel liegen Fachkompetenz und Zuständigkeit beim BVL. In beiden Bereichen ist das BVL an der Festlegung von Rückstandshöchstmengen für Wirkstoffe beteiligt. Unter Einbeziehung von Risikobewertungen anderer Behörden entscheidet das BVL über Anträge zum wissenschaftlichen Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Außerdem ist das BVL an der EU-Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel) beteiligt.
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Darüber hinaus ist das FLI Mitglied des EU-Referenzzentrums für Tierschutz. Als nationale Kontaktstelle unterstützt das FLI die zuständigen Behörden wissenschaftlich bei der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates, Artikel 20, zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.
Darüber hinaus ist das FLI Mitglied des EU-Referenzzentrums für Tierschutz. Als nationale Kontaktstelle unterstützt das FLI die zuständigen Behörden wissenschaftlich bei der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates, Artikel 20, zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.


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Im Rahmen der '''Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 (Futtermittelzusatzstoff-Verordnung)''', ist das FLI an der Prüfung der Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen beteiligt.
Im Rahmen der '''Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 (Futtermittelzusatzstoff-Verordnung)''', ist das FLI an der Prüfung der Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen beteiligt.
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== Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen ==
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