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Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, die sich hinsichtlich der Größe (zwischen etwa 1 und 18 Millionen Einwohnern pro Bundesland) unterscheiden. Die 16 Bundesländer Deutschlands sind verantwortlich für die Umsetzung der Gesetze. Daher liegt auch die Umsetzung des Lebensmittelrechts in der Verantwortung der Bundesländer. In dieser Aufgabe sind die Bundesländer unabhängig, d. h., sie unterliegen nicht den Weisungen der Bundesregierung. | |||
In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung zuständig. Um eine einheitliche Überwachungspraxis in allen Bundesländern sicherzustellen, stimmen sich die Bundesländer vor allem in Arbeitsgemeinschaften ab, an denen auch die Bundesebene beteiligt ist. In den meisten Bundesländern ist die Lebensmittelüberwachung in drei Ebenen unterteilt: Auf der obersten Stufe koordiniert das zuständige Ministerium die Lebensmittelüberwachung. Darunter leisten die Regierungspräsidien oder die Bezirksregierungen die Fachaufsicht über die Überwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Diese Ämter für Lebensmittel- und Veterinärüberwachung führen schließlich die Kontrollen vor Ort aus. |
Revision as of 13:30, 16 June 2019
Regionale und lokale Ebene
Am EFSA-Netzwerk beteiligte Einrichtungen nach Art. 36 VO (EG) Nr. 178/2002 |
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German Federal Institute for Risk Assessment (Bundesinstitut für Risikobewertung – BfR) (EFSA Focal Point) |
Federal Agency for Nature Conservation (Bundesamt für Naturschutz – BfN) |
Robert Koch Institute (RKI) |
Julius Kühn Institute (JKI) – Federal Research Institute for Cultivated Plants (Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen) |
Federal Office of Consumer Protection and Food Safety (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL) |
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Federal Research Institute for Animal Health (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) |
Max Rubner-Institut (MRI), Federal Research Institute of Nutrition and Food (Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel) |
German Nutrition Society (Deutsche Gesellschaft für Ernährung – DGE) |
Research Institute of Child Nutrition (Forschungsinstitut für Kinderernährung – FKE) |
German Environment Agency (Umweltbundesamt – UBA) |
Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, die sich hinsichtlich der Größe (zwischen etwa 1 und 18 Millionen Einwohnern pro Bundesland) unterscheiden. Die 16 Bundesländer Deutschlands sind verantwortlich für die Umsetzung der Gesetze. Daher liegt auch die Umsetzung des Lebensmittelrechts in der Verantwortung der Bundesländer. In dieser Aufgabe sind die Bundesländer unabhängig, d. h., sie unterliegen nicht den Weisungen der Bundesregierung. In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung zuständig. Um eine einheitliche Überwachungspraxis in allen Bundesländern sicherzustellen, stimmen sich die Bundesländer vor allem in Arbeitsgemeinschaften ab, an denen auch die Bundesebene beteiligt ist. In den meisten Bundesländern ist die Lebensmittelüberwachung in drei Ebenen unterteilt: Auf der obersten Stufe koordiniert das zuständige Ministerium die Lebensmittelüberwachung. Darunter leisten die Regierungspräsidien oder die Bezirksregierungen die Fachaufsicht über die Überwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Diese Ämter für Lebensmittel- und Veterinärüberwachung führen schließlich die Kontrollen vor Ort aus.