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Revision as of 15:18, 1 March 2022
Um die Verwaltungsstruktur eines Landes im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit zu sehen und mehr über die verschiedenen Institutionen innerhalb dieser Struktur zu erfahren, gehen Sie zu Country profiles und wählen Sie das entsprechende Land auf der Karte oder in der darunter aufgeführten Länderliste. Jedes Länderprofil gibt einen Überblick über die staatlichen Behörden der Lebens- und Futtermittelsicherheit in dem jeweiligen Land.
Diagramm der Institutionen auf nationaler Ebene
Zu Beginn jedes Länderprofiles steht ein einfaches Diagramm, das die Hierarchie der öffentlichen Einrichtungen des Landes im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit zeigt. Die Institutionen werden mit ihrem jeweiligen Kürzel aufgeführt. Institutionen auf der zentralen/nationalen Ebene stehen in blauen Kästen, regionale und lokale Institutionen in türkisfarbenen Kästen.
Rechtsgrundlage
Die staatlichen Rechtsgrundlagen für die Lebens- und Futtermittelsicherheit in dem vorgestellten Land werden am Anfang des Profils kurz beschrieben.
Nationale/zentrale Einrichtungen
Die Länderprofile enthalten einen kurzen Abschnitt für jede nationale Einrichtung. Diese kurzen Abschnitte enthalten einen Kasten mit dem vollständigen Namen der Einrichtung, ihrem Akronym und ihren Aktivitäten im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit. Dieser Kasten enthält auch Piktogramme, die auf die Zuständigkeiten der Organisationen hinweisen, sowie den Standort und die Website der Einrichtung.
Name | Bundesinstitut für Risikobewertung |
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Abkürzung | BfR |
Aktivitäten |
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Zuständigkeiten | |
Sitz | Berlin |
Website | https://www.bfr.bund.de/ |
Zuständigkeiten
Die einzelnen Zuständigkeitsbereiche der Behörden werden anhand der 18 Piktogramme dargestellt.
Regionale und lokale Einrichtungen
Institutionen auf regionaler und lokaler Ebene werden in einem Abschnitt des Länderprofils beschrieben.
Beteiligte Institutionen des EFSA-Netzwerkes
Artikel-36-Einrichtungen sind von den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten benannte Organisationen, die die EFSA bei der Erfüllung ihres Auftrags unterstützen können. Länder, die dem EFSA-Netzwerk angehören, haben einen letzten Abschnitt in den Länderprofilen, in dem alle Artikel-36-Einrichtungen in ihrem Land aufgeführt sind.
Institutionen, die am EFSA-Netzwerk nach Art. 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beteiligt sind |
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