Germany:Germany/39/de
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In Deutschland sind Risikobewertung und Risikokommunikation vom Risikomanagement auf Bundesebene weitgehend institutionell getrennt. Auf regionaler Ebene (d. h. in den 16 Bundesländern) gilt dies nicht. Die Gesetzgebung im Verbraucherschutz erfolgt auf Bundesebene, für die Umsetzung und Kontrolle sind jedoch die 16 Bundesländer verantwortlich.