Leseanleitung
Um die Verwaltungsstruktur im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit in einem bestimmten Land zu sehen und mehr über die verschiedenen Institutionen zu erfahren, gehen Sie zu Country Profile und wählen Sie das entsprechende Land auf der Karte oder in der darunter aufgeführten Länderliste.
Länderprofile – So lesen Sie die Länderprofile in dem Welt-Almanach für Lebensmittelsicherheit:
Jedes Länderprofil gibt einen Überblick über die staatlichen Behörden der Lebens- und Futtermittelsicherheit in dem jeweiligen Land.
Diagram of national institutions:
Zu Beginn jedes Länderprofils steht eine vereinfachte Darstellung der Behördenstrukturen und der Hierarchien. Die zentralen Institutionen des jeweiligen Landes sind als Kürzel angegeben. Institutionen auf der zentralen/föderalen Ebene stehen in blauen Kästen, regionale/lokale Institutionen in türkisfarbenen Kästen.
Legal foundation:
Die staatlichen Rechtsgrundlagen für die Lebens- und Futtermittelsicherheit werden am Anfang des Profils kurz beschrieben.
Institutions at central level (blue boxes above):
Jede Einrichtung auf zentraler Ebene wird im Rahmen des Länderprofils beschrieben. Der unten stehende Kasten gibt einen ersten Überblick mit Nennung des vollständigen Namens der Einrichtung, das Akronym sowie die Aufgaben im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit. Zudem zeigen Piktogramme die Zuständigkeiten der Einrichtung und Information zum Standort und der Webseite werden angegeben.
Name | Bundesinstitut für Risikobewertung |
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Abkürzung | BfR |
Aktivitäten |
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Zuständigkeiten | |
Sitz | Berlin |
Webseite | https://www.bfr.bund.de/en |
Zuständigkeiten:
Die einzelnen Zuständigkeitsbereiche der Behörden werden anhand der 18 Piktogrammen dargestellt.
Regionale und lokale Ebene:
Institutionen auf regionaler und lokaler Ebene werden in separaten Abschnitten beschrieben.
Beteiligte Institutionen des EFSA-Netzwerkes:
Artikel-36-Einrichtungen sind von den EU-Mitgliedsstaaten benannte Organisationen, die die EFSA bei der Erfüllung ihres Auftrags unterstützen können. Für Länder, die dem EFSA-Netzwerk angehören, sind hier alle Institutionen aufgeführt, die unter diese Kategorie fallen.
Institutionen, die am EFSA-Netzwerk nach Art. 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beteiligt sind |
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