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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist für die Agrarpolitik und die Lebensmittelsicherheit zuständig. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit bereitet das BMEL Gesetzesentwürfe und Fragen zu Rechtsverordnungen vor. Unterstützt wird das BMEL von mehreren wissenschaftlichen Beiräten, z.B. für Agrarpolitik, Lebensmittel und gesundheitlichen Verbraucherschutz und für Biodiversität und genetische Ressourcen. Zu den Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL gehören Bundesoberbehörden, rechtlich selbstständige Einrichtungen, die Bundesforschungszentren, Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft und Zuwendungsempfänger.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist für die Agrar- und Ernährungspolitik sowie die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zuständig. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit bereitet das BMEL Gesetzesentwürfe und Fragen zu Rechtsverordnungen vor. Unterstützt wird das BMEL von mehreren wissenschaftlichen Beiräten, z. B. für Agrarpolitik, Lebensmittel und gesundheitlichen Verbraucherschutz und für Biodiversität und genetische Ressourcen. Zu den Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL gehören Bundesoberbehörden, rechtlich selbstständige Einrichtungen, die Bundesforschungseinrichtungen, Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft.


Das BMEL ist die zentrale zuständige Behörde (CCA) für die EU-Gesetzgebung im Bereich Lebensmittel und Lebensmittelhygiene, für GVO in Lebens- und Futtermitteln sowie für die Verhandlungen über Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit und deren Umsetzung in nationales Recht. Darüber hinaus ist sie die zuständige Behörde für Pflanzengesundheit, Tierschutz und EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs.
Das BMEL ist die zentrale zuständige Behörde (CCA) für die EU-Gesetzgebung im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie-Hygiene, GVO in Lebens- und Futtermitteln. Darüber hinaus ist sie die zuständige Behörde für Pflanzengesundheit, Tierschutz und beteiligt bei der Erarbeitung von EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Kontaminanten in Lebensmitteln sowie Lebensmittelbedarfsgegenstände.


Das BMEL ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 für die allgemeine Lebensmittelhygiene zuständig. Außerdem ist es zuständig für die Erstellung des Berichts über die von den Landesbehörden durchgeführten Kontrollen des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Das BMEL ist das federführende Ressort für die Angelegenheiten der allgemeinen LM-Hygiene, die in VO 852/2004 geregelt sind. Außerdem ist das BMEL zuständig für die Erstellung des Berichts über die von den Ländern durchgeführten Kontrollen des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.


Im Bereich der Tierernährung ist es zuständig für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften auf Bundesebene und für die Koordinierung ihrer Umsetzung mit Unterstützung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Hinsichtlich der Risiken für die Lebensmittelsicherheit wird das BMEL vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beraten.
Im Bereich der Futtermittelsicherheit und Tierernährung ist es zuständig für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften auf Bundesebene und für die Koordinierung ihrer Durchführung mit Unterstützung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Hinsichtlich der Risiken für die Lebensmittelsicherheit wird das BMEL vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beraten.


Das BMEL umfasst die nach Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 am EFSA-Netzwerk beteiligten Forschungseinrichtungen des Bundes, die zu verschiedenen Themen beraten. Dazu gehören das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Bereich der Tierseuchen, des Tierschutzes, der Tierhaltung, der Tierernährung und der Nutztiergenetik, das Julius Kühn-Institut (JKI) in Fragen der Pflanzengesundheit und des Pflanzenschutzes sowie das Max Rubner-Institut (MRI) im Bereich Ernährung und Lebensmittel. Darüber hinaus berät das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) als Teil des Artikel-36-Netzes in Fragen der Pflanzengesundheit, der gentechnisch veränderten Organismen, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Umweltrisikobewertung.
Das BMEL verantwortet die nach Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 am EFSA-Netzwerk beteiligten Forschungseinrichtungen des Bundes, die zu verschiedenen Themen beraten. Dazu gehören das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Bereich der Tierseuchen, des Tierschutzes, der Tierhaltung, der Tierernährung und der Nutztiergenetik, das Julius Kühn-Institut (JKI) in Fragen der Pflanzengesundheit und des Pflanzenschutzes sowie das Max Rubner-Institut (MRI) im Bereich Ernährung und Lebensmittel. Darüber hinaus berät das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) als Teil des Artikel-36-Netzes in Fragen der Pflanzengesundheit, der gentechnisch veränderten Organismen, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Umweltrisikobewertung.


Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse sind entscheidend für politische Entscheidungen. Das BMEL kann dabei auf seine gut aufgestellten Fachforschungseinrichtungen zurückgreifen. Zu dieser Ressortforschung gehören neben den vier Bundesforschungsinstituten auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ). Innovative Forschung und kompetente wissenschaftliche Politikberatung sind eng miteinander verbundene Aufgaben dieser Einrichtungen.
Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse sind entscheidend für politische Entscheidungen. Das BMEL kann dabei auf seine gut aufgestellten Fachforschungseinrichtungen zurückgreifen. Zu dieser Ressortforschung gehören neben den vier Bundesforschungsinstituten auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ). Innovative Forschung und kompetente wissenschaftliche Politikberatung sind eng miteinander verbundene Aufgaben dieser Einrichtungen.
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