Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) und der 

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 02. Juni 2025) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website. Ein BITV-Test steht aufgrund des Website-Relaunch derzeit noch aus und wird im Jahr 2025 durchgeführt.

Aufgrund vorangegangener Überprüfungen ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Downloads, die vor September 2018 eingestellt wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften und sind nicht barrierefrei. Sie enthalten den Zusatz „nicht barrierefrei“.
  • Die BfR-Website kann PDF-Dateien enthalten, die ebenfalls als HTML-Seite vorhanden sind. In diesem Fall ist die HTML-Seite als barrierefreie Alternative zur PDF-Datei anzusehen, sodass es keine barrierefreie PDF-Version gibt. Sie enthalten den Zusatz „nicht barrierefrei“. Ausnahme hierfür gilt für BfR-Stellungnahmen, die sowohl in HTML als auch als barrierefreie PDF-Datei vorliegen. Die für die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) maßgebliche EU-Norm (EN 301 549 V 3.2.1) nimmt Bezug auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), die festhalten, dass Informationen sich auch über die Bereitstellung einer „konformen Alternativversion“ erreichen lassen.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bfr.bund.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden per Post, per E-Mail oder telefonisch.:

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin
Telefon: 030 18412 - 0
Telefax: 030 18412 - 99099
E-Mail: efsa-focal-point(at)bfr.bund.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand wird nicht benötigt.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

 

 

Status: 14/05/2025